Update 24.07.2019: Nachdem Mybet Kunden einige bange Monate mit der Frage überstanden haben, ob und wann sie nach der Mybet Insolvenz ihr Geld zurückerhalten, können sie nun aufatmen. Mybet ist unter einem neuen Betreiber zurück im Geschäft. Kunden, die noch Zugriff auf ihre bei der Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse haben, sollen nach Angaben des neuen Betreibers Rhinoceros Operations ihre Wettguthaben vollständig zurückerhalten und müssen ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle anmelden.
Alter Artikel vom 20.08.2018:
Als einer der größten Online-Wettanbieter steht Mybet vor der Insolvenz. Eine wichtige Frage bleibt: Was passiert mit dem Kundenguthaben? Bekommen die Nutzer ihr Guthaben zurück oder wird es zur Insolvenzmasse gezählt?
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Als Marke der Wettlizenz der PEI Ltd. lockt die Mybet Holding im deutschsprachigen Raum seit 2002 Wettkunden an. Seit 2013 stellt das Unternehmen zusätzlich Onlinecasino-Glücksspiele unter der Casinolizenz der PNO Ltd. zur Verfügung. Dem aktuellen Stand zufolge hat sich das Unternehmen im eigenen Business jedoch ziemlich verzockt. Der Vorstand reichte jüngst einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg ein. Betroffen sind daneben die zur Gruppe gehörende Anybet GmbH sowie die SWS Service GmbH. Der Insolvenzantrag erfolgte nach ausführlicher Beratung durch eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Jurist Sascha Feies bestellt. Aktuell ist es Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, den Geschäftbetrieb von Mybet trotz drohender Insolvenz aufrecht zu halten.
Mybet startete ursprünglich unter Fluxx.com, taufte sich später um auf Jaxx und blieb schlussendlich beim derzeitigen Namen. Bedenklich ist, dass die Holding bereits seit längerer Zeit in der Krise steckt. Diverse Konflikte mit Regulierungsbehörden im komplizierten Online-Glücksspielgeschäft führten unter anderem zur Aufgabe der Tätigkeit in verschiedenen Ländern. Darüber hinaus gab es IT-Probleme und regelmäßige Ärgernisse mit Geschäftspartnern des Unternehmens. Am Ende scheinen Steuerschulden das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben. So forderte das Finanzamt Frankfurt säumige Steuern in Höhe von vier Millionen Euro von Mybet. Zwar stellte Mybet einen Antrag auf eine vorläufige Vollstreckungseinstellung, doch lehnte das Finanzamt ab. Abschließend scheiterten Gespräche über eine Veräußerung des Geschäftsbetriebes mit einem Investor, woraufhin dem Vorstand des Betriebs nur ein Insolvenzantrag blieb.
Die Nutzer des Onlineangebots unter www.mybet.de sind zurecht beunruhigt. Bleibt aktuell doch die Frage offen, ob sie ihr verfügbares Guthaben ausgezahlt bekommen, oder ob das Unternehmen die Gelder einbehält, beziehungsweise in die Insolvenzmasse einfließen lässt. Prinzipiell ist die Sorge bei aktuellem Stand jedoch unbegründet.
Der Grund dafür ist, dass das Sportwetten-Geschäft von Mybet über Tochtergesellschaften der Mybet Holding abgewickelt wird. Diese Töchter haben ihren Firmensitz in Malta und sind selbst von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Somit hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die Guthaben der Sportwetten-Kunden.
Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre das Guthaben der Kunden grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse geworden. Zu beachten ist aber auch, dass bei einer Firmeninsolvenz die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund steht. Hierfür ist eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unabdingbar. Die Guthaben der Kunden sind essentiell für den Geschäftsbetrieb. Ohne Wetteinsätze und Casinoeinsätze können die Kunden das Angebot nicht mehr nutzen und das Unternehmen nicht weiter arbeiten, keine Gewinne erwirtschaften – und auch keine Beiträge zur Insolvenzmasse beisteuern. Somit hätte der Insolvenzverwalter auch eine Freigabe der Kundenguthaben beschließen können. Nichts desto trotz empfiehlt es sich, vorhandene Gelder schnellstmöglich auszuzahlen. Derzeit werden Auszahlungen noch reibungslos abgewickelt. Ob das zukünftig so bleibt, ist jedoch fraglich. Sobald Auszahlungen nicht mehr erfolgen, bleibt nur die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Hier wäre vermutlich nur noch eine Rückzahlung von ca. 1 % der ursprünglichen Summe möglich.
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Die Restschuldbefreiung ist das Ziel einer Insolvenz und gilt für Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Ohne Frage ist der Ruf des Buchmachers Mybet langfristig geschädigt. Selbst für den Fall, dass Mybet trotz Insolvenz weiterkämpft, wird der Kundenzuwachs voraussichtlich ausbleiben. Vorhandene Mitglieder werden sich in kürzester Zeit vom Unternehmen trennen, um keinen Verlust ihres Guthabens zu riskieren. Bedacht werden sollte jedoch, dass eine Zahlungsunfähigkeit prinzipiell jeden treffen kann. Unternehmer, aber auch Verbraucher bzw. Privatpersonen. In solch einem Fall kommt jedoch keine Regelinsolvenz, wie es bei der Mybet Holding der Fall ist, infrage, sondern eine sogenannte Privat- beziehungsweise Verbraucherinsolvenz. Dabei ist vollkommen irrelevant, wie vorhandene Schulden zustande gekommen sind oder wie hoch die Schulden sind. Kreditschulden können ebenso in eine Privatinsolvenz übernommen werden, wie Glücksspiel- oder Wettschulden und Verbindlichkeiten bei Online-Casinos oder Spielhallen.
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Die Angst vor einer Insolvenz sowie die Sorge um daraus resultierende Konsequenzen sind häufige Gründe, warum Privatpersonen den Schritt meiden. Dabei ist die Insolvenz in den meisten Fällen das effektivste Instrument für die Schuldenregulierung. Ohne Insolvenz sind Gläubiger bei ausbleibenden Zahlungen berechtigt, Pfändungen vorzunehmen. Beispielsweise Kontopfändungen, Lohn- und Gehaltspfändungen oder auch Sachpfändungen. Solche Pfändungen sind wesentlich unangenehmer, als das Insolvenzverfahren. Im Zuge einer Insolvenz müssen unter anderem sämtliche Pfändungen fallen gelassen werden. So werden beispielsweise Konten wieder freigegeben. Der Insolvenzverwalter bestimmt das unpfändbare Einkommen anhand der Pfändungstabelle.
Wer dagegen Angst hat, dass beispielsweise vorhandene PKWs in die Insolvenzmasse einfließen, braucht sich auch hier nicht sorgen. So kann der Schuldner in vielen Fällen den PKW behalten, beispielsweise wenn er das Auto benötigt, um der eigenen Arbeit nachzukommen. Das gilt ebenso für andere Gegenstände, die zur Ausübung der Arbeit oder für den Lebensunterhalt erforderlich sind. Auch Hausratsgegenstände sind unpfändbar.
Ziel einer Insolvenz ist stets die Restschuldbefreiung. Dies gilt sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Von der Restschuldbefreiung werden sämtliche Schulden umfasst, die in keinem Zusammenhang mit einer Straftat stehen (etwa Geldstrafen). Selbst hohe Spielschulden lassen sich über die Restschuldbefreiung regulieren. Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie bei uns im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Scheuen Sie sich nicht vor einem ersten Kontakt. Es gibt für alles Lösungen.
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Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich befinde mich jetzt seit 14.4.2016 in der privatinsolvenz. Jetzt am 24.8.2018 ist der schlusstermin für die schlussverteilung und gleichzeitig Antrag auf Restschuldbefreiung.
Jetzt meine Frage, ich bin letztes im Oktober umgezogen und hab dies nicht direkt beim Insolvenzverwalter bzw Insolvenzgericht angegeben.
Ist meine Insolvenz jetzt gefährdet?? weil ich auch wieder gelesen habe das man dies nur in der wohlverhaltensphase machen muss.
MfG
Guten Tag,
befinde mich seit Februar im Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger wirft mir eine unerlaubte Handlung vor. Habe dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich vorgeschlagen(185Euro), jetzt kam dafür die Bestätigung. Ich soll aber schriftlich bestätigen per Unterschrift das ich weder zahlungsunfähig bin, noch mich im Insolvenzverfahren befinde.
Frage: Darf ich das überhaupt machen da ich mich ja im Insolvenzverfahren befinde?
Warte vor Unterschrift noch auf das Einverständnis von meinem Insolvenzverwalter.
Ich habe gelesen, dass in diesem Sommer die aktuellen IV-Richtlinien
vom Staat/Justizministerium überprüft werden sollen – auch im Hinblick auf die langen Speicherfristen bei der Schufa nach der Restschuldbefreiung. Hier wird von Experten immer wieder gefordert die Speicherzeit von aktuell 3 Jahren nach der Restschuldbefreiung auf 6 Monate zu begrenzen. Gibt es hier schon Entscheidungen oder hegen Sie hier Hoffnung, dass auch mit der neuen Datenschutzverordnung die Schufa endlich dazu genötigt wird, die Speicherfristen anzupassen also zu verkürzen?
Guten Tag meine jetzige Frau ist seit zirka zwei Jahren in Privatinsolvenz wir sind aber erst seit 11.11 2017 verheiratet. Nun möchte die Insolvenzverwalterin von mir die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Meine Frage nun muss ich diese Gehaltsabrechnungen aushändigen und was könnte passieren vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen Johann Balo
Seit Wochen spiele ich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzumelden.
Aktuell befinde ich mich bis Mitte 2019 in Elternzeit.
Der größte Teil meiner Schulden (Kredit) habe ich vor meiner Ehe aufgekommen. Zudem Zeitpunkt war ich Voll Berufstätig.
Ca. 1 1/2 Jahre nach Aufnahme des Kredits würde ich schwanger und bin für 3 Jahre in Elternzeit.
Ich selber habe keinerlei Einkünfte (Bis auf das Kindergeld für meine Tochter).
Mein Ehemann zählt aktuell meine Schulden- mit denen er eigentlich nichts zutun hat.
Natürlich sieht er es nicht mehr ein diese für mich zu übernehmen. Dies ist ein fortlaufender Streitpunkt bei uns.
Nun meine Frage….ist es möglich die Privatinsolvenz für mich zu beantragen?
Es geht um Schulden in Höhe von ca. 20.000 Euro.
“DARF” man während einer Privatinsolvenz die Familienplanung weitet hegen oder “darf”man das nicht.
Entschuldigen sie die letzte Frage…irgendwie klingt die ziemlich banal aber das ist mir wichtig da ich nicht soviel Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Kind lassen will.
Vielen Dank vorab
Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet? Das geht jetzt schon den 3. Monat so. Und wie lange dauert es noch bis ich die Restschuldbefreiung nun endlich erhalte?
Guten Tag,
Ich habe bey ebay Kleinanzeigen Private Kleidung etc. Verkauft und verschickt.
Das eine mal als Päckchen unversichert was angeblich nie angekommen ist und das andere als Paket was allerdings zu spät abgeschickt wurde von mir.
Nun wollen mich die beiden Käufer deswegen Anzeigen.
Daher meine Frage was habe ich bezüglich meiner Privatinsolvenz zu erwarten wenn es zu den Anzeigen kommt ? Ist so meine Restschulbefreiung gefährdet ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne Insolvenz anmelden und Sie mit allen anfallenden Anfälligkeiten beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kolja Stegemann
Hallo,
Ich habe eine Frage zu eventuellem Nebenkostenguthaben. Wie lange muss man das in voller Höhe an den TH abgeben? Wann komme ich in die sogenannte Wohlverhaltensphase? Ich bin jetzt seit Mai diesen Jahres in der Insolvenz. Die Fragen stelle ich aus dem Grund da mein TH immer sehr genervt reagiert wenn ich mal eine Frage stelle und ich mich schon fast nicht mehr traue dort anzurufen um etwas zu fragen was schon traurig ist.
Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen.
Danke
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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