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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Insolvenz in der Formel 1 bei Force India

30. Juli 2018/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Restschuldbefreiung

Rennstall Force India meldet Insolvenz an

Die Formel 1 ist ein teurer Sport, die laufenden Kosten für High-Tech-Ausrüstung und hoch spezialisiertes Personal betragen bis zu 450 Millionen Euro pro Saison (Budget des Mercedes-Rennstalls 2018, Quelle: Autobild) – mehr Jahresumsatz, als viele kleine und mittelständische Unternehmen. Diese hohen Kosten konnte ein Team jetzt nicht mehr bezahlen – Force India ist zahlungsunfähig und meldete am Firmensitz in Silverstone, England, Insolvenz an.

Erfolg trotz geringem Budget

Das britisch-indische Team Sahara Force India, meistens nur Force India genannt, ist in dieser Formel 1-Saison das Team mit dem geringsten Budget. Immerhin konnte Fahrer Sergio Perez beim Grand Prix von Aserbaidschan bereits einen Podestplatz erreichen. In der Teamwertung liegt Force India auf Platz 6 von 10. In der vergangenen Saison erreichte man sogar Platz 4. Das sportliche Abschneiden war also nicht so schlecht, wie man anhand des Budgets erwarten könnte. Die Platzierungen sind nur bedingt der Auslöser für die Insolvenz. Was steckt sonst noch hinter der Regelinsolvenz von Force India?


Inhalt dieser Seite:

  • Rennstall Force India meldet Insolvenz an
  • Force India Insolvenz wohl durch Fahrer ausgelöst
  • Folgen einer Firmeninsolvenz in England
  • Insolvenz in England auch für Privatpersonen?
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Haftbefehl gegen Teambesitzer

Das Force India Team ging aus dem Rennstall der Kultfigur und ehemaligen Fahrers Eddie Jordan hervor. Zwischenzeitlich noch unter dem Namen Spyker aktiv, übernahm im Jahr 2007 der indische Geschäftsmann und damalige Multimillionär Vijay Mallya die Mehrheit am Team. Im Oktober 2011 stieg mit Subrata Roy ein weiterer Inder mit dem Kauf von 42,5 % der Anteile in das Team ein.

Beide Teambesitzer waren bereits oft in den Schlagzeilen, insgesamt sind sie in dutzende Gerichtsverfahren verwickelt. Subrata Roy wurde in Indien zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er Beträge in Millionenhöhe von Anlegern zu unrecht einbehalten haben soll. Auch gegen Vijay Mallya liegt in Indien ein Haftbefehl wegen Betrugs und anderer Tatbestände vor, dem er sich durch seinen Aufenthalt in Großbritannien entzieht. Auch Geldwäsche ist einer der Vorwürfe. In dieser heiklen Situation ist es kein Wunder, dass der Betrieb des Formel 1-Teams für die Besitzer derzeit zweitrangig ist.

Force India Insolvenz wohl durch Fahrer ausgelöst

Sergio Perez, Fahrer beim Team Force India, soll bereits seit Längerem kein Gehalt mehr erhalten haben. Damit ist er einer der Gläubiger des Force India Teams. Diese Stellung berechtigte ihn dazu, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Wie aus Insider-Kreisen bekannt wurde, soll das Team bei Perez mit vier Millionen Dollar (rund 3,5 Millionen Euro) in der Kreide stehen. Motoren-Lieferant Mercedes-Benz soll zusätzlich noch offene Forderungen von 13 Millionen Dollar besitzen.
Die ausstehenden Gehälter waren jedoch nicht der Grund, aus dem Perez aktiv geworden ist. Für Force India war es vorteilhaft, dass Perez den Fremdantrag auf Insolvenz gestellt hat. Er ist damit einem Antrag auf Liquidation des Rennstalls (“Winding up order”) durch einen anderen Gläubiger zuvorgekommen. Dann wäre der Rennstall aufgelöst und in seine Einzelteile zerlegt worden. Für die 400 Mitarbeiter hätte es das Aus bedeutet, für die Eigentümer wäre es womöglich finanziell profitabel gewesen.


Bild von Formel 1

Dass Formel 1 ein teurer Sport ist, ist klar. Doch jetzt ist Force India insolvent.

Folgen einer Firmeninsolvenz in England

Force India wurde bereits am vergangenen Freitag unter die Kontrolle eines durch den englischen High Court bestimmten Insolvenzverwalters gestellt. Damit kann das Team vorerst nicht zerschlagen und verkauft werden. Für den Grand Prix in Ungarn am Wochenende hatte dies keine Auswirkungen, ebenso soll der Rennbetrieb auch in Zukunft fortgesetzt werden. In der englischen Rechtsordnung gilt noch stärker als in der Deutschen, dass die Insolvenz kein Zeichen des Scheiterns ist, sondern eine Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren und den Betrieb fortzuführen. Das Team hat jetzt unter Aufsicht des Insolvenzverwalters Zeit, gemeinsam mit den Sponsoren und Anteilseignern einen Plan zur Rückzahlung der Schulden aufzustellen. Auch ein Verkauf des kompletten Force India Teams an einen anderen Investor steht zur Debatte. Fraglich ist noch, inwieweit die bisherigen Besitzer dabei mitreden dürfen. Nach eigenen Angaben sind sie selbst die größten Gläubiger des Rennstalls.

Insolvenz in England auch für Privatpersonen?

Während die englische Rechtsordnung zwar für Schuldner etwas attraktiver erscheint, als die deutsche Insolvenzordnung, so würden wir den meisten Privatpersonen dennoch von einer Insolvenz in England abraten. Voraussetzung für diese ist ein Lebensmittelpunkt in England. Falls also Umzugskosten anfallen, heben sich die Vorteile einer Insolvenz in England dadurch auf. Als Alternative empfehlen wir Schuldnern in Deutschland daher in der Regel die Durchführung eines Insolvenzplans.


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Vergleich

30. Juli 2018/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Ich habe nach Scheidung ca. 20.000 € Verbindlichkeiten und kann dies mit meiner Rente unter der Pfändungsgrenze nicht mehr bedienen. Vollstreckung Abgabe der VA und p.Konto. kämpfen nun schon seit jahren. Könnte mit Hilfe im Januar 2019 einen Vergleich anbieten, wie hoch müsste die Summe sein die ich anbieten muss bei ca. 20.000€ gesamt Schulden und wie gehe ich da vor?
Mf Mona

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-30 11:22:342018-07-30 11:22:34Vergleich

Pfändbarer Betrag wenn Kind wegfällt

29. Juli 2018/3 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr RA,

ich bin in der Wohlverhaltensphase und muss Kindesunterhalt zahlen. Nun ist meine Tochter volljährig geworden und hat im Juli das Abi gemacht. Sie weis noch nicht was Sie weitermachen möchte und demzufolge gibt es auch noch keine Belege hierfür. Meines wissens darf Sie sich per Gesetzt bis zu 4 Monate Zeit lassen und muss sich spätestens dann entscheiden was sie macht oder nicht und dies dann auch belegen. Bis jetzt wurde bei meinem pfändbaren Betrag ein Kind mit angerechnet. Mein Arbeitgeber hat jetzt aber schon gesagt, dass er ab August dieses Kind nicht mehr anrechnen wird, da Beleg dafür fehlen ob sie zur Schule geht oder was sie macht. Darf er dies, muss er nicht auch die vier Monate warten? Da ich jetzt kein Kinde mehr zum anrechnen habe, muss ich auch wieder einen hohen pfändbaren Betrag abgeben, was dazu führt, dass ich deswegen unter dem Freibetrag für den Kindesunterhalt liege und dem zu folge dem Kind keinen Unterhalt mehr zahlen brauche. Das kann doch nicht sein oder???

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-29 08:57:522018-07-29 08:57:52Pfändbarer Betrag wenn Kind wegfällt

Schmerzensgeld / LV pfändbar ??

28. Juli 2018/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,
im Januar 2018 wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Nun meine Frage:
Bin ich in der Wohlverhaltensperiode??
Und wenn ich von meiner Unfallversicherung Schmerzensgeld bekomme wegen eines Unfalls, bzw. meine Frau von der Lebensversicherung (gemeinsame) dann Geld zusteht, wird dies gepfändet oder ist es Frei für Wiederaufbau eines Schuldenfreien Lebens.
Meine Frau hat nichts mit meinen Schulden zu tun.

Ich wäre Ihnen sehr sehr Dankbar für eine kurze Antwort.
Vielen Dank für Alles

Ich möchte meinen Insolvenzverwalter nicht fragen und ihn dadurch erst heiß machen.
Dachte immer er wäre auf meiner Seite, aber das Gegenteil ist der Fall.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-28 11:45:462018-07-28 11:45:46Schmerzensgeld / LV pfändbar ??

Anrechenbarkeit von privater Kranken- und Pflegeversicherung

27. Juli 2018/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr RA,

ich befinde mich in der W-Phase und mein Arbeitgeber überweist die pfändbaren Beträge immer schön an den Insolvenzverwalter.
Ich bin privat Krankenversichert.
Jetzt habe ich festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht die komplette KV anrechnet, sondern nur den Teil mit der stationären, ambulanten und der Zahnversicherung.
Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld und noch einen Zusatz rechnet er nicht an, genauso, wie er den Betrag zur Pflegeversicherung nicht anrechnet!
Geht das und wenn nein, auf was kann ich mich da berufen?
Danke sehr

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-27 07:47:102018-07-27 07:47:10Anrechenbarkeit von privater Kranken- und Pflegeversicherung

Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

26. Juli 2018/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

In Ihrem Artikel steht, dass eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich ist, wenn die Verfahrenskosten getragen sind. Ich habe am 18. Mai 2013 eine Privat Insolvenz einreichen müssen. Die Verfahrenskosten sind abgedeckt und ich zahle in die Insolvenzmasse ein, da ich ein festes Arbeitsverhältnis habe. Meine Frage ist,
gilt diese fünf Jahresregelung bzgl. der Restschuldbefreiung auch für bereits vorhandene Insolvenzen oder nur für neue Insolvenzen?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-26 11:13:122018-07-26 11:13:12Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

Verkauf von nichtinsolvenzmasse

25. Juli 2018/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage Steller

Hallo. Mein Freund ist in der Privatinsolvenz und die Pferdekoppel mit allem was dazu gehört ist in die Masse über gegangen. Meine Frage ist was passiert mit den dingen die ihn nicht gehören? Ich habe dort sachen gelagert. Teure ersatzteile für meinen Roller und zwei Wohnwagen eines guten freundes standen dort die wir als Abstellmöglichkeit nutzen durften. Jetzt haben wir erfahren das schon alles verkauft ist und doe Wohnwagen samt inhalt sind entsorft oder verkauft worden. Ist das erlaubt? Wie können wir jetzt dagegen vor gehen das wir unsere sachen wieder bekommen oder zumindest Schadensersatz? Es war klar an gegeben das es nicht sein eigentum ist und wir hatten auch keinen Termin wann die Koppel verkauft wurde oder wir unsere sachen sort abholen sollen. Der Insolvenzverwalter hat uns da total im dunkel stehen lassen und absolut keine Infos raus gegeben selbst nicht auf Nachfrage.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-25 20:50:072018-07-25 20:50:07Verkauf von nichtinsolvenzmasse

Wasserschaden im Keller Hausrat kaputt gegangen Versicherung hat gezahlt

25. Juli 2018/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo ich habe eine frage ich hatte ein Wasserschaden im Keller wobei mein Hausrat kaputt gegangen ist . Die Hausratversicherung hat ein pauschal Betrag gezahlt jedoch ist das über meine freigrenze und die Insolvenz behält wohl das Geld ist das rechtens ? Lg Jaqueline
Ich habe ein p Konto

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-25 16:34:392018-07-25 16:34:39Wasserschaden im Keller Hausrat kaputt gegangen Versicherung hat gezahlt

Nichtbeachtung der Insolvenz durch Gläubiger

24. Juli 2018/3 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag,
ich habe die Insolvenz beantragt, den Beschluss bekommen und zur Zeit werden die Gläubigerforderungen gesammelt.
Einer der Gläubiger, die Stadtwerke, fordert jetzt massiv und mit Drohungen (Zwangsabschaltung, angeblich Bauhof mit Bagger bereits beauftragt, etc.), das ich den gesamten Forderungsbetrag jetzt sofort zahlen müsse.
Obwohl einige vorherige Zahlungen noch nicht gebucht sind und ein Widerspruch vorliegt, soll da nichts mehr bearbeitet werden. Der geforderte Betrag soll ohne Abzüge anerkannt und eingezahlt werden und die Insolvenz zurückgenommen werden – wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Danke für eine möglichst schnelle Antwort!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-07-24 09:01:132018-07-24 09:01:13Nichtbeachtung der Insolvenz durch Gläubiger

Schulden loswerden hilft der Gesundheit

20. Juli 2018/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Bild neunter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren

Wenn Schulden krank machen

Das Konto ist immer wieder überzogen? Es sind Rechnungen fällig und Sie entwickeln eine Angst vor Briefkasten und unbekannten Telefonnummern? Dann sind Sie vermutlich von Ihren Schulden überfordert. Doch diese Angst und Überforderung kann Betroffene krank machen.

In einer Studie der Universität Mainz zeigte sich, dass von zehn überschuldeten Personen acht krank sind. Mehr als 40 Prozent der Betroffenen erleiden Angstzustände. Schlimmstenfalls kommt es bei entsprechender Neigung auch zu Psychosen und Depressionen, denn Schulden wirken oft wie ein unüberwindbares Problem. Doch auch körperliche Erkrankungen können sich bemerkbar machen, denn die Probleme hinterlassen auch an Gelenken und Wirbelsäule ihre Spuren. Meist machen diese Beschwerden Frauen mehr zu schaffen als Männern. Bei ihnen kommt es zu Müdigkeit, der Antrieb ist vermindert und Schlafstörungen oder Kopfschmerzen können die Folge sein. Männer geraten meist in Abhängigkeitserkrankungen. Vor allem junge Erwachsene sind häufig mit ihrer Schuldensituation überfordert.


Inhalt dieser Seite:

  • Wenn Schulden krank machen
  • Wie kommt es dazu?
  • Ist die Angst vor Gerichtsvollziehern begründet?
  • Hilfe von der Schuldnerberatung – Das ist keine Schande
  • Die Verbraucherinsolvenz als letzten Ausweg?
  • Schulden machen krank – Kranke machen Schulden
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Wie kommt es dazu, dass Schulden krank machen?

Sozialforscher stellen immer wieder fest, dass die derzeitige Entwicklung zum Teil auf den sozialen Einschnitten der vergangenen Jahre beruht. Die deutlich höhere Eigenbeteiligung der Menschen im Gesundheitssystem in Kombination mit niedrigen Einkommen sorgt dafür, dass Menschen entweder einen Schuldenberg aufbauen oder nicht zum Arzt gehen. Bestehende Krankheiten können sich verschlimmern oder auch chronisch werden. Zudem erhöht sich die Sterberate bei Betroffenen. Es zeigt sich mittlerweile auch, dass mehr Menschen Angst vor einem sozialen Abstieg als vor Krankheiten haben. Gepaart mit vorhandenen Schulden beginnt ein Teufelskreis, aus dem der Ausbruch nur schwer möglich ist.

Bei Überschuldung ist das Risiko, krank zu werden um das Zwei- bis Dreifache erhöht. Das liegt auch daran, dass sich Überschuldete seltener ärztlich behandeln lassen, was auch dem Geldmangel zuzuschreiben ist. Beispielsweise Rückenschmerzen können sich auch verschlimmern, wenn keine geeignete Matratze zum Schlafen vorhanden ist. Doch diese sind oftmals sehr teuer. Somit verschlimmern sich die Krankheiten dann noch mehr und der Kreislauf beginnt.

Hinzu kommt, dass aus Geldmangel auch kaum gesunde Lebensmittel gekauft werden und Sport deutlich seltener getrieben wird. Es folgt ein sozialer Rückzug, der soziale Isolation und Einsamkeit nach sich zieht. Unter den Schulden leidet meist auch die Arbeit, denn die Gedanken drehen sich nur noch darum und die Leistungsfähigkeit geht dadurch zurück.


Ist die Angst vor dem Gerichtsvollzieher begründet?

Sie sehen keinen Ausweg mehr und auch der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt? Sie haben Angst, dass dieser Ihnen ihr gesamtes Hab und Gut pfändet? Dann können wir Sie beruhigen.

Es gibt gesetzliche Vorschriften, nach denen Sie als Betroffener dennoch einen gewissen Schutz genießen. So dürfen lebensnotwendige Gegenstände wie Nahrungsmittel sowie gewöhnlicher Hausrat nicht gepfändet werden. Auch das Kfz, sofern es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig ist, darf nicht gepfändet werden. Das Problem: Viele Gläubiger hinterlassen bei den Betroffenen den Eindruck, sie können ihnen alles nehmen, um an ihr Geld zu kommen. In der Folge scheuen Schuldner mitunter auch, eine Beziehung einzugehen – aus Angst davor, dass der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür stehen und der neue Partner ungewollt mit von den Problemen betroffen sein könnte.

Bild von gerichtlichem Hammer

Es gibt bestimmte Regelungen, welche bestimmen, dass Sie lebensnotwendige Dinge behalten dürfen und im Nachhinein nicht vor dem Nichts stehen.

Es ist durchaus möglich, dass Sie regelmäßig Besuch vom Gerichtsvollzieher erhalten oder aber zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gebeten werden. Widerstand leisten lohnt sich in dem Fall nicht. Aber Sie müssen auch keine Angst vorm Gerichtsvollzieher haben, sofern Sie offen mit ihm sprechen. Einen Pfändungsschutz für die Sicherung Ihrer Existenz erhalten Sie, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Hiermit lässt es sich nachts oft schon ruhiger schlafen.

Hilfe von der Schuldnerberatung? – Das ist keine Schande

Bisher haben existenzielle Ängste Ihren Alltag geprägt? Sie durchleben viele schlaflose Nächte, Ihre Nerven liegen blank, Sie sind einsam und sind aufgrund Ihrer Schuldensituation bereits krank? Auch den Gang zu einer Schuldnerberatung haben Sie bislang gescheut?

Dann sollten Sie jetzt handeln. Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher kommt oder Lohn- und Kontopfändungen ins Haus stehen. Als Anwaltskanzlei, die Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren durchführt, finden wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Schuldensituation. Wir helfen Ihnen dabei, Ordnung in Ihr Schuldenchaos zu bringen und nehmen Ihnen Ihre Ängste. Atmen Sie mit unserer Hilfe wieder auf. Wenden Sie sich einfach an uns – Ihrer Gesundheit zuliebe.


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Die Verbraucherinsolvenz als letzter Ausweg?

Wie eine Befragung der Schuldnerberatung des Diözesan-Caritasverbandes in Regensburg zeigte, kann ein erfolgreich abgeschlossenes Insolvenzverfahren eine positive Auswirkung auf die Gesundheit von Schuldner haben.

Entscheidend ist dabei, dass die Verbraucherinsolvenz Ihre Überschuldungssituation auch tatsächlich beendet. Dafür sind das erfolgreiche Durchlaufen des gesamten Insolvenzverfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung von Bedeutung. Die Restschuldbefreiung sorgt dafür, dass Sie die Schulden gegenüber Ihren Gläubigern verlieren.

Vor dem Hintergrund dessen, dass sich mit Beendigung der Überschuldungssituation oft auch die gesundheitliche Situation deutlich verbessert, verneinen viele ehemals Betroffene auch, dass sie erneut in die Schuldenfalle treten wollen. Damit zeigt sich auch, dass die Verbraucherinsolvenz dazu führen kann, dass Betroffene sich eingehend mit Ihrer Überschuldungsproblematik befasst haben und langfristig schuldenfrei bleiben.

Zwar lassen sich körperliche Erkrankungen durch eine Entschuldung nicht nehmen, jedoch lässt sich der psychische Stress abbauen und Depressionen gehen zurück. Die Gedanken kreisen sich nicht mehr darum, wie Sie den Monat überstehen und damit kann die Psyche entspannen.

Schulden machen krank – Kranke machen Schulden

Häufig machen Schulden krank. Gesundheitliche Probleme wiederum sind eine häufige Ursache für Überschuldung. Ein Teufelskreis, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt. Wichtig ist hier wirklich, sich professionelle Hilfe zu suchen. Für gesundheitliche Probleme gibt es spezialisierte Ärzte. Auch für finanzielle Probleme gibt es Spezialisten, als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht zählen wir dazu.

Natürlich ist der erste Beratungstermin bei uns nicht einfach, denn vielen Menschen fällt es schwer, sich anderen mit ihren Problemen anzuvertrauen. Wenn Sie diese erste Hürde jedoch gemeistert haben, dann können Sie es mit unserer Hilfe und unseren jahrelangen Erfahrungen aus der Schuldenfalle schaffen.


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