neue Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich bin selbständiger Bauunternehmer und musste vor ca. fünf Jahren einen Regelinsolvenzantrag stelle, wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Betrieb wurde weiter geführt. Jetzt befinde ich mich leider wieder in der Situation der Zahlungsunfähigkeit wegen Forderungsausfall und hohem Krankenstand bei den Mitarbeitern. Die Krankenkassen haben trotz Ratenzahlungsangebot, mich dazu gedrängt Eigenantrag zu stellen sonst würde von Seiten der Krankenkasse ( AOK ) ein Antrag gestellt.
Wie ist der Antrag jetzt zu stellen ? Können Sie mir dabei helfen ?

Mfg

Erneute Privatinsolvenz

Guten Tag.
2010 habe ich die Restschuldbefreiung das erste Mal erhalten. Danach habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
2015 hatte ich einen 450,-€ Job angenommen. Dafür mußte ich ein Auto kaufen und habe Kredite aufgenommen . Auch habe ich davon mehrere Rechnungen bezahlt . Bis Ende 2016 lief auch Alles einigermaßen gut,außer daß mein damaliger Arbeitgeber mir ständig neue Abrechnungen vorlegte . Dann hatte ich zuviel Rente bekommen, da mein Einkommen etwas höher war.
Plötzlich wurde mein Arbeitsverhältnis beendet, was vor Gericht geklärt wurde.
Nun stand ich plötzlich da, mußre zusätzlich Grundsicherung beantragen und konnte meine Raten seitdem nicht mehr bezahlen. Auf niedrigere Raten ließ man sich nicht ein.

Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt erneut einen Insolvenzantrag stellen um Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher zu haben und die Restschuldbefreiung dann in zwei Jahren beantragen ?
Ich hab gehört, daß zwischen den Restschuldbefreiungen 10 Jahre liegen müssen .

Mit freundlichen Grüßen
Donald Metzdorff

Schufaeintrag nach der Insolvenz

Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ehepartner

Ich wüsste gern, inwieweit mein Ehepartner von einer Insolvenz, welche ich vielleicht anstrebe, mit betroffen wäre. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Zählt sie auch für mich als unterhaltspflichtige Person? Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung, verdiene unter der Pfändungsfreigrenze und einen “Minijob”. Meine eigenen Schulden belaufen sich auf ca. 14.000 EUR. Ich danke für Ihre Mühe.