Versicherungsleistungen
Kaskoschaden wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (in Wohlverhaltensphase) reguliert. Muss ich diesen Betrag beim Treuhänder angeben?
Kaskoschaden wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (in Wohlverhaltensphase) reguliert. Muss ich diesen Betrag beim Treuhänder angeben?
Darf man Geldgeschenk zum Geburtstag, Weihnachten bis 50 Euro annehmen? Vielen Dank für ihre Antwort.
Guten Tag,
ein Gläubiger hat mir die Restschuldbefreiung versagt. Die Forderung beträgt 105 Euro, inklusive Inkassobüro jetzt 185 Euro.
Frage: Ist es richtig das man mir wenn das Inkassobüro in 5-6 Jahren wieder auf mich zu kommt Zinsen draufschlagen kann?
Kann man mir auch noch weitere Kosten draufschlagen?
Würde sonst gerne die Forderung in 5 Euro Raten begleichen, mein Insolvenzverwalter sagt das wäre zweckmässig das nicht in 5-6 Jahren noch Zinsen drauf kommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr. Geehrte Damen und Herren,
Dank Ihrer Hilfe bin ich seit März in der Privatinsolvenz.
Nun ziehe ich mit meiner Partnerin und unseren Kindern im Oktober in ein anderes Bundesland.
Mein Insolvenzverwalter erklärte mir das wäre kein Problem solange ich weiterhin einen Job ausübe.
Aufgrund meiner 2 Kinder liegt mein Lohn komplett in der Freigrenze.
Selbstverständlich werde ich jetzt Bewerbungen schreiben, bin mir jedoch nicht sicher ob ich aufgrund der Entfernung bereits vorher schon Bewerbungsgespräche wahrnehmen kann. Welche Nachteile entstehen mir wenn ich kündige und ich eventuell 1 Monat arbeitssuchend bin? Schließlich zahle ich momentan aufgrund des Freibetrages kein Geld an Treuhänder.
Eventuell werde ich im neuen Beruf etwas weniger verdienen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
folgende Frage: Ich Arbeite bei der Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn und bekomme ein Netto Grundgehalt von 1900 Euro, dazu kommen aufgrund meiner beiden Kinder nochmal jeweils ein Familienzuschlag pro Kind, so dass sich das gesamte Netto Gehalt auf 2240 Euro beläuft.
Darf der Familienzuschlag mit in den Pfängungsbetrag ein Kalkuliert werden, oder fällt dieser unter das Kindergeld und Unterhalt Leistungen ?
Mfg
Hallo, ich bin ehemals selbständiger Einzelunternehmer und befinde mich nun in der Insolvenz.
Der mir zugeteilte Insolvenzverwalter hat von verschiedenen Gläubigern die mir noch beachtliche Gelder schuldeten bereits eine höhere Summe beigetrieben. Da ich momentan wirklich vollkommen mittelos bin und auch ALG II erst in 2-3 Wochen zur Verfügung stehen wird, frage ich mich ob mir rein rechtlich nicht von den beigetriebenen Geldern eine Summe i.H.v. der Pfändungsfreigrenze (mein Kind lebt 14 Tage im Monat bei mir) zusteht und zugeteilt werden müsste? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für Ihre Mühen im vorraus.
Hallo, kann ich die aus Ihrem Rechner resultierenden Kosten durch Vorarbeit (Einholung von Auskünften bei Behörden und Schuldnern) reduzieren?
Mfg Kiagon

Die Formel 1 ist ein teurer Sport, die laufenden Kosten für High-Tech-Ausrüstung und hoch spezialisiertes Personal betragen bis zu 450 Millionen Euro pro Saison (Budget des Mercedes-Rennstalls 2018, Quelle: Autobild) – mehr Jahresumsatz, als viele kleine und mittelständische Unternehmen. Diese hohen Kosten konnte ein Team jetzt nicht mehr bezahlen – Force India ist zahlungsunfähig und meldete am Firmensitz in Silverstone, England, Insolvenz an.
Das britisch-indische Team Sahara Force India, meistens nur Force India genannt, ist in dieser Formel 1-Saison das Team mit dem geringsten Budget. Immerhin konnte Fahrer Sergio Perez beim Grand Prix von Aserbaidschan bereits einen Podestplatz erreichen. In der Teamwertung liegt Force India auf Platz 6 von 10. In der vergangenen Saison erreichte man sogar Platz 4. Das sportliche Abschneiden war also nicht so schlecht, wie man anhand des Budgets erwarten könnte. Die Platzierungen sind nur bedingt der Auslöser für die Insolvenz. Was steckt sonst noch hinter der Regelinsolvenz von Force India?
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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Das Force India Team ging aus dem Rennstall der Kultfigur und ehemaligen Fahrers Eddie Jordan hervor. Zwischenzeitlich noch unter dem Namen Spyker aktiv, übernahm im Jahr 2007 der indische Geschäftsmann und damalige Multimillionär Vijay Mallya die Mehrheit am Team. Im Oktober 2011 stieg mit Subrata Roy ein weiterer Inder mit dem Kauf von 42,5 % der Anteile in das Team ein.
Beide Teambesitzer waren bereits oft in den Schlagzeilen, insgesamt sind sie in dutzende Gerichtsverfahren verwickelt. Subrata Roy wurde in Indien zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er Beträge in Millionenhöhe von Anlegern zu unrecht einbehalten haben soll. Auch gegen Vijay Mallya liegt in Indien ein Haftbefehl wegen Betrugs und anderer Tatbestände vor, dem er sich durch seinen Aufenthalt in Großbritannien entzieht. Auch Geldwäsche ist einer der Vorwürfe. In dieser heiklen Situation ist es kein Wunder, dass der Betrieb des Formel 1-Teams für die Besitzer derzeit zweitrangig ist.
Sergio Perez, Fahrer beim Team Force India, soll bereits seit Längerem kein Gehalt mehr erhalten haben. Damit ist er einer der Gläubiger des Force India Teams. Diese Stellung berechtigte ihn dazu, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Wie aus Insider-Kreisen bekannt wurde, soll das Team bei Perez mit vier Millionen Dollar (rund 3,5 Millionen Euro) in der Kreide stehen. Motoren-Lieferant Mercedes-Benz soll zusätzlich noch offene Forderungen von 13 Millionen Dollar besitzen.
Die ausstehenden Gehälter waren jedoch nicht der Grund, aus dem Perez aktiv geworden ist. Für Force India war es vorteilhaft, dass Perez den Fremdantrag auf Insolvenz gestellt hat. Er ist damit einem Antrag auf Liquidation des Rennstalls (“Winding up order”) durch einen anderen Gläubiger zuvorgekommen. Dann wäre der Rennstall aufgelöst und in seine Einzelteile zerlegt worden. Für die 400 Mitarbeiter hätte es das Aus bedeutet, für die Eigentümer wäre es womöglich finanziell profitabel gewesen.

Dass Formel 1 ein teurer Sport ist, ist klar. Doch jetzt ist Force India insolvent.
Force India wurde bereits am vergangenen Freitag unter die Kontrolle eines durch den englischen High Court bestimmten Insolvenzverwalters gestellt. Damit kann das Team vorerst nicht zerschlagen und verkauft werden. Für den Grand Prix in Ungarn am Wochenende hatte dies keine Auswirkungen, ebenso soll der Rennbetrieb auch in Zukunft fortgesetzt werden. In der englischen Rechtsordnung gilt noch stärker als in der Deutschen, dass die Insolvenz kein Zeichen des Scheiterns ist, sondern eine Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren und den Betrieb fortzuführen. Das Team hat jetzt unter Aufsicht des Insolvenzverwalters Zeit, gemeinsam mit den Sponsoren und Anteilseignern einen Plan zur Rückzahlung der Schulden aufzustellen. Auch ein Verkauf des kompletten Force India Teams an einen anderen Investor steht zur Debatte. Fraglich ist noch, inwieweit die bisherigen Besitzer dabei mitreden dürfen. Nach eigenen Angaben sind sie selbst die größten Gläubiger des Rennstalls.
Während die englische Rechtsordnung zwar für Schuldner etwas attraktiver erscheint, als die deutsche Insolvenzordnung, so würden wir den meisten Privatpersonen dennoch von einer Insolvenz in England abraten. Voraussetzung für diese ist ein Lebensmittelpunkt in England. Falls also Umzugskosten anfallen, heben sich die Vorteile einer Insolvenz in England dadurch auf. Als Alternative empfehlen wir Schuldnern in Deutschland daher in der Regel die Durchführung eines Insolvenzplans.
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Ich habe nach Scheidung ca. 20.000 € Verbindlichkeiten und kann dies mit meiner Rente unter der Pfändungsgrenze nicht mehr bedienen. Vollstreckung Abgabe der VA und p.Konto. kämpfen nun schon seit jahren. Könnte mit Hilfe im Januar 2019 einen Vergleich anbieten, wie hoch müsste die Summe sein die ich anbieten muss bei ca. 20.000€ gesamt Schulden und wie gehe ich da vor?
Mf Mona
Sehr geehrter Herr RA,
ich bin in der Wohlverhaltensphase und muss Kindesunterhalt zahlen. Nun ist meine Tochter volljährig geworden und hat im Juli das Abi gemacht. Sie weis noch nicht was Sie weitermachen möchte und demzufolge gibt es auch noch keine Belege hierfür. Meines wissens darf Sie sich per Gesetzt bis zu 4 Monate Zeit lassen und muss sich spätestens dann entscheiden was sie macht oder nicht und dies dann auch belegen. Bis jetzt wurde bei meinem pfändbaren Betrag ein Kind mit angerechnet. Mein Arbeitgeber hat jetzt aber schon gesagt, dass er ab August dieses Kind nicht mehr anrechnen wird, da Beleg dafür fehlen ob sie zur Schule geht oder was sie macht. Darf er dies, muss er nicht auch die vier Monate warten? Da ich jetzt kein Kinde mehr zum anrechnen habe, muss ich auch wieder einen hohen pfändbaren Betrag abgeben, was dazu führt, dass ich deswegen unter dem Freibetrag für den Kindesunterhalt liege und dem zu folge dem Kind keinen Unterhalt mehr zahlen brauche. Das kann doch nicht sein oder???
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