AUSGLEICHSBETRAG gem. § 154 Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet

Sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Gemeinde hat das abschöpfen eines “AUSGLEICHSBETRAG DES EIGENTÜMERS gem. § 154 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen” bekannt gegeben.
Auf Grund der Größe des betreffenden Grundstücks erwarte ich eine vorl. geschätzte Summe von über 20000 €. Das kann ich nicht aufbringen. Es stellt sich für mich daher die Frage, ob ich den Weg der Privatinsolvenz einschlagen kann.
Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Hallo,
ich habe Schulden im 5 stelligem Bereich. Seit drei Wochen bin ich geschieden. Meine geschiedene Frau hat im Scheidungsprozess unser Wohnhause zugesprochen bekommen und wohnt weiterhin mit unserem 10 Jahre alten Sohn darin. Ich bin ausgezogen. Ich muss nun in die Privatinsolvenz gehen da ich keinen anderen Ausweg mehr weiß. Nun meine Frage. Wie verhält sich das mit dem Haus in dem meine geschiedene Frau mit unserem Sohn wohnen bleibt? Gibt es bei diesem Fall eine Klausel, dass bei einem Insolvenzverfahren 10 Jahre oder ähnliches zurückgeschaut wird was mal mir gehört hat? Besteht die Gefahr dass mein Sohn aus seinem zu Hause raus muss und das Haus irgendwie in das Insolvenzverfahren eingebunden wird?

Unterhalt

Hallo
Ich habe eine frage und zwar. Ich lebe mit meiner Frau meinen eigenen 2 Kindern und 1 Kind meiner Frau zusammen. Ich würde nun durch eine saftige Gehalts Anpassung ca 2500 Netto verdienen bekomme derzeit aber noch aufstockende Leistungen der Arge. Jetzt ist es so das der Sohn meiner Frau nicht in meine Pfändungsfreigrenze mit rein kommt wodurch ich leider nicht den gesamten Zeitraum der Insolvenz von der Arge wegkommen würde. Er bezieht kein Unterhalt nur Kindergeld ich komme für alle kosten von ihm auf wieso bekomme ich ihn nicht obwohl ich allein verdiener bin mit in meine freigrenze ?Was kann ich dagegen machen ?Weil für mich kommt im Moment der Staat auf obwohl ich dann genug verdiene um meine Schulden zu bezahlen ?