Unternehmen war bereits überschuldet
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StudiVZ gehörte zu einem der ersten sozialen Netzwerke in Deutschland und wurde 2005 gegründet. Doch mittlerweile sind sie insolvent.
Betreibergesellschaft von StudiVZ ist die Poolworks Germany Ltd. mit Sitz in Berlin. Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Grundkapital beschränkt ist. Laut den jeweiligen Jahresabschlüssen überstiegen die Schulden des Unternehmens schon länger das Vermögen. Im Jahr 2013 war Poolworks mit 22,8 Millionen und 2015 mit 45 Millionen verschuldet. Gemäß § 15a Abs. 1 InsO ist der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bei einer Überschuldung des Unternehmens verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Insolvenzantrag kann jedoch unterbleiben, wenn eine positive Fortbestehensprognose für das Unternehmen vorliegt. Dies war bei dem StudiVZ-Betreiber augenscheinlich eine Zeit lang der Fall, denn das Unternehmen lief trotz des Schuldenbergs weiter.
Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit
Zuletzt kam es jedoch zu einem Gerichtsurteil, in dem Poolworks verpflichtet wurde, drei Millionen Euro an den ehemaligen Eigentümer Holtzbrinck zu zahlen. Bereits bei der Verhandlung im Jahr 2016 äußerte der Richter den Verdacht, das Unternehmen sei zahlungsunfähig. Neben der Zahlungsverpflichtung durch das Urteil nannte StudiVZ auch ausstehende Schulden beim Finanzamt als Grund für den Insolvenzantrag.
Insolvenzverwalter will Weiterbetrieb des sozialen Netzwerks sichern
Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen 15 Mitarbeiter, derzeit sind es noch sieben. Nach deutschem Recht erhalten Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers ein Insolvenzgeld als Ersatz für das ausfallende Arbeitsentgelt. Dies wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Jesko Stark, sei dies eine starke Entlastung des Unternehmens, da die Gehälter einen großen Teil der Fixkosten ausgemacht haben. Nun soll StudiVZ im Rahmen der Insolvenz saniert und fortgeführt werden. Der Insolvenzverwalter zeigte sich “zuversichtlich, dass der Betrieb weitergehen kann”.