Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Privatinsolvenz.
Ich befinde mich seit einem Jahr in einer Privatinsolvenz. Mein Arbeitgeber hat monatlich meinen Lohn der über meiner Pfändungsfreigrenze ist an meinen Treuhänder überwiesen. Mein Treuhänder hatte mit einem Bescheid zu Beginn der Privatinsolvenz gerichtlich bewirkt das meine Ehemann nicht mehr als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wurde. Sodass ich nur die normale Pfändungsfreigrenze hatte.
Nun hat das Gericht meinen Antrag stattgegeben, das mein Ehemann mir wieder als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wird und meine Pfändungsfreigrenze um 300 Euro erhöht wird. Diese Beschluss ist für 3 Monate, ab Antrag rückwirkend.
Meinem Arbeitgeber und dem Treuhänder ist dieser Beschluss zugestellt worden.
Meine Frage ist nun : Was ist mit dem abgetreten Anteil meines Lohns der letzten 3 Monate die schon an meinen Treuhänder von Seiten meines Arbeitgebers überwiesen wurde???
Da der Beschluss rückwirkend zum Anfang Juli erwirkt ist müsste mir ja auch rückwirkend bis jetzt das Geld zustehen, welches aber meinem Treuhänder schon hat.
Von wo bekomme ich jetzt dem Betrag ?
Muss der Treuhänder da Geld zurückzahlen?
Es ist ja schon bei Ihm und mir rückwirkend zugesprochen.
Danke für Hilfe, da ich nun gar nicht weiss wo oder wer den zuviel angetreten Lohn zurückweisen.