Risikolebensversicherung bei Insolvenz

Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich ging 2020 in die Privatinsolvenz habe eine Frage bzgl. meiner Risikolebensversicherun die schon über Jahrzente läuft u.im Todesfall auf meine beiden Kinder als Begünstigte abgeschlossen wurde.
Die Versicherung läuft Ende des Jahres aus und kann jetzt auch altersbedingt nicht verlängert werden.
Ich habe vor ca. einen Monat eine Beitragsfreistellung beantragt worauf hin die Versicherung mir mitteilte das ich das nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters machen kann und ich eine Erklärung des Insolvenzverwalters einreichen müsste.
Wenn ich richtig informiert bin ist es doch so bei einer RLV das nur bei meinem Tod meine Kinder die Versicherungssumme bekämen u. dies nicht als sog. Pfändungsmasse läuft, darf die Versicherung in meine Fall > Beitragsfreistellung < überhaupt so handeln?
Sehr gerne erwarte ich ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

Angaben nachträglich ändern ?

Bei meinem Gehaltskonto waren am Tag der Antragstellung ca.939€ auf dem Konto. Der Schuldnerberater hat 20€ eingetragen und meinte “Sie müssen ja noch von was leben, und da es ein P-Konto ist, kann das eh nicht gepfändet werden”. Er meinte, der Treuhänder schaut eh auf dem Konto nach, was zu holen ist.

Ist das wirklich so erlaubt ?

Und bei Gehalt hat er nur das Grundnetto ohne Zulagen angegeben. Er meinte die wären eh nicht Pfändbar das reicht so und es liegen ja 2 Abrechnungen bei.

Ich bekomme noch Nachtgeld, Sonntagszulage und Feiertagszulage.

Der Antrag ist seit ca. 1 Woche raus, das Verfahren aber noch nicht eröffnet. Sollte ich die Angaben selber bei Gericht ändern lassen, bevor der Antrag bearbeitet wurde ?

Lohnpfändung

Hallo, Ich befinde mich kurz vor dem Abschluss meiner Privatinsolvenz, diese läuft seit Juni 16. Da ich immer unter dem Pfändungsfreibetrag mit meinem Einkommen lag( 2019 – 2022 2. Ausbildung), wurde mir bis Dato auch nie etwas vom Lohn gepfändet.
Nun zu dem momentanen Problem: Seit dem 01.04.22 befinde ich mich nach erfolgreichem bestehen der Ausbildung in einer Festanstellung beim selbigen AG wie auch in der Ausbildung.
Ende April gab es das Erste Gehalt, wovon mir der Inso- Verwalter direkt vollen Satz abgezogen hat und nicht meinen Unterhaltsberechtigten Sohn (lebt bei seinem Vater) berücksichtigt hat. Bis zum bestehen meiner Ausbildung bekam er den Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Natürlich habe ich dort bescheid gegeben das ich ab Mai 22 den Unterhalt eigenständig zahle.
Die Begründung meines Insoverwalters, warum er nur mich berücksichtigt hat und nicht noch 1 Person mehr ist folgende: “Der Pfändbare Betrag in Höhe von XXX wurde für den Monat April2022 einbehalten. Den Unterhalt in Höhe von XXX ist aber erst ab dem 01.05.22 gezahlt worden. Im April bekam mein EX Mann ja noch von der Unterhaltvorschussstelle den Unterhalt.

Ich kann doch nichts dafür dass Gehalt Rückwirkend für getane Arbeit gezahlt wird, aber Kindesunterhalt im voraus gezahlt wird. Mir wurde mitgeteilt das ich den in meinen Augen zu hohen Pfändbaren Betrag nicht zurückerhalte Ist dies so rechtens?

Abzüglich aller meiner Fixkosten (Das erste mal mit Unterhaltszahlungen) bleiben mir zum Leben 250€ davon muss ich essen, trinken und zur Arbeit kommen, 25 km Arbeitsweg 1 Strecke.
Ich hoffe mich kann einer aufklären

Vielen Dank

Guten Tag
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, bin alleinstehender, verdiene 1.260,41€ – Teilzeit, also wird nix gepfändet. Ich habe auch P Konto.

Ich habe paar Fragen:
1. wenn ich Überstunden mache dann kann ich die ohne Pfändung behalten? und sollen die zusammen mit Gehalt bezahlt werden oder als getrennte Überweisung von meinem Arbeitgeber ? oder was ist nicht pfändbar ? Überstunden, Zuschgläge?
2. kann ich und bis wie viel Weihnachtsgeld kriegen, ohne zu Pfändung ?
3. wenn mein Arbeitgeber sich entscheidet mir Inflation Ausgleich zu bezahlen, wie wirkt das bei meiner Insolvenz, kann ich behalten oder wird es gepfändet ?

Danke im Voraus

Lohnsteuer Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin in der Wohlverhaltensphase seit dem 17.01.2021. Meine Lohnsteuererklärung mache ich wieder selber, die von 2020 Habe ich auch selber gemacht und die ging auch komplett an den Insolvenzverwalter. Da ich aber theoretisch die Lohnsteuererstattung durch die Wohlverhaltensphase selber behalten kann, wie funktioniert dieses da es ja eine Nachverteilung gibt. Rechnet das Finanzamt das dann selber aus, weil der Insolvenzverwalter ja im Prinzip das Geld vom Januar 2021 noch bekommen muss da dort die Insolvenz noch lief.
Was mache ich wenn das Finanzamt alles dem Insolvenzverwalter überweist.?

Um eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.

Wohlverhaltensphase

Hallo und guten Tag!
Seit 12.04.2021 bin ich in Privatinsolvenz. Das erste Jahr ist damit geschafft. Der vom Gericht angesetze Schlusstermin ist am 25.04.2022. Das Büro des Insolvenzverwalters hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dann der Insolvenzverwalter nur noch Treuhänder sei.
Ich habe seit Anfang an ein P Konto. Ein Gerichtsbeschluss, zur Mitteilung auch an meine Bank im Nov`21, sagt, dass alle vom meinem Arbeitgeber auf mein P Konto überwiesenen Beträge zu meiner Verfügung stehen,auch wenn diese über dem gestztl. Pfändungsbetrag liegen, da pfändbares Einkommen durch den Arbeitgeber schon an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde.
Ab Mai beginnt dann die Wohlverhaltensphase.
Frage 1: Kann/soll man das P Konto dann in eine normales Konto ändern oder weiter als P Konto betreiben? Es gab ein paar Probleme mit den nutzbaren Freibeträgen im Monat. Evtl. würde ich sogar die Bank wechseln.
Frage 2: Wird dann nur noch das pfändbare Einkommen abgeführt? Wie verhält es sich zB. bei Steuerückzahlungen?
Frage 3: Der schrftl. Mitteilung zum Abschlusstermins vom Gerichtes. lag auch eine Rechnung bei. Diese hat der Insolvenzverwalter beantragt, auf Staatskasse. Wenn der Insolvenzverwalter nun “Treuhänder” ist, muss ich da Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichem Gruß

Risikolebensversicherung für Hausfinanzierung

Hallo,
ich habe seit einen halben Jahr Restschuldbefreiung erreicht. Für eine Haussanierung wurde ein KFW Kredit in Anspruch genommen,( mit in die Insolvenz) dieser wurde seitens der Bank über eine Risikolebensversicherung zusätzlich abgesichert. Der Beitrag wurde zu Beginn der Insolvenz ruhend gestellt, mein Wunsch nach Auszahlung, des Guthabens wird vom Versicherer abgelehnt mit dem Hinweis, das die Bürgschaft auch nach erlangter Restschuldbefreiung weiter besteht, ich solle mich an die Bank wenden, diese verwies mich auf 301, Abs. 2 Insolvenzgesetz, was bedeutet das?
Vielen Dank
Kerbstaks

Verbraucher – oder Regelinsolvenz?

Guten Tag,

Ich bekomme unterschiedliche Aussagen, was für mich richtig ist, oder was besser?
Hintergrund: Ich bin Solo-Selbstständig als Freiberufler und habe keine Mitarbeiter.
Leider habe ich dazu keine große Einnahmen, im Schnitt 1.200 Euro. Möchte das aber auch nicht aufgeben.

Ich habe viele Schulden aus meiner Vergangenheit, ehemaliger GF einer GmbH, wo ich bürgte und die mir dann mein Gehalt nicht mehr zahlen konnte, was dann zur weiteren Krise führte, Privatschulden.

Ich war aber kein Inhaber derGmbH einst. Ich habe ungefähr 15 Gläubiger aus der Zeit. Mit 55 Jahren will ich nun einen Neuanfang und mich entschulden.

Die einen sagen, ich darf keine Verbraucherinsolvenz anmelden, da ich dazu meine Solo-Selbsständigkeit aufgeben muss, die anderen sagen, doch das geht. Die dritten emfehlen aber Regelinsolvenz, da gleiche Zeitdauer, aber weniger kompliziert.

Was stimmt denn nun?

Randfrage: Als GF damals wurde ich wegen Insolvenzverschleppung im minderschweren Fall verurteilt. 2015 – 120 MT a 30 Euro. Ich stimmte dem zu, da mir gesagt wurde, nach 5 Jahren wäre das erloschen. Nun lese ich ab und an 10 Jahre und könne daher keine Insolvenz anmelden?

Herzlichen Dank für Antwort

Gutschein

Guten Tag,

ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe von meinem AG einen Gutschein für besondere Leistungen erhalten. Diesen Gutschein kann ich auf einer speziell von der Firma angelegten Seite ausgeben, Werte werden hier nich dargestellt, man hat lediglich eine Punktzahl die man verbrauchen kann. Wie muss ich dies gegenüber meinem Treuhänder behandeln?

Besten Gruß