Betriebliche Altersvorsorge in der Privatinsolvenz
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Um für das Alter etwas bei Seite zu legen, ziehe ich in Betracht 4% meines Brutto-Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Ich habe gelesen , dass die BAV grundsätzlich nicht pfändbar ist. Ist das so korrekt?
Wenn dem so ist, wie berechnet sich der pfändbare Betrag? Berechnet er sich auf der Basis des Nettolohns vor Abzug der BAV oder nach Abzug der BAV vom Nettolohn?
Also, ist dies ähnlich der Regelung eines Firmenwagens?
Ich freue mich auf ihre Rückmeldung.
Vorab besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, dass sie dieses Forum kostenlos betreiben. Es war mir schon oft eine große Hilfe. Ich weiß das sehr zu schätzen.