UG Gründung mit Firmenfahrzeug trotz Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich selbst befinde mich in einer Privatinsolvenz aber möchte zu meinem bisherigen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis noch zusätzlich eine UG gründen mit mir als Inhaber und Geschäftsführer. In dieser UG möchte ich ein Firmenfahrzeug anschaffen was ich dann auch selbst nutzen werde. Ist dieses Fahrzeug pfändungssicher vor meinen alten Gläubigern oder was kann ich tun? Ich habe niemanden auf den ich das Fahrzeug Zulassen kann/möchte.
Es handelt sich hierbei um eine komplette Neugründung.

Schon im Voraus, vielen Dank für ihre Antwort.

Abschluss

Hallo,

ich befinde mich seit vergangenem Jahr in einer Privatinsolvenz. Jetzt soll diese abgeschlossen werden, mein ganzes Vermögen wurde aufgeteilt und soweit ist alles erledigt. Meine Frage ist dahingehend, was ändert sich dann für mich?

Derzeit wird ein Teil meines Gehalts gepfändet, meine Steuererklärung wurde auch eingezogen, bleibt diese Regelung oder fällt das dann weg?

Was ändert sich außerdem für mich?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Finn2187

Verfahrenskosten/ Restschuldbefreiung

Guten Tag,
Ich möchte die Verfahrenskosten der Insolvenz weiterhin Stunden lassen,da ich momentan kein Einkommen habe.
Ich bekam Post vom Amtsgericht bezüglich der Restschuldbefreiung, auch mit dem Hinweis die Verfahrenskosten weiterhin auf Antrag Stunden lassen zu können.
Nun soll ich auch sämtliche Angaben bezüglich des Einkommens, Auto, usw. meines Ehemannes mit angeben, der aber mit dieser Insolvenz überhaupt nichts zu tun hatte. Wir haben kein Vermögen und leben momentan von einem Gehalt.

Meine Frage dazu: ist das Amtsgericht dazu berechtigt, dass mein Mann alles offen legen muss?
Könnte es auch sein, dass mein Mann dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss?

Vielen lieben Dank und viele Grüße Christina

Verkürzung auf 3 Jahre

Hallo.
Ich bin seit Februar 2019 in Privatinsolvenz. Jetzt teilte mir die Sachbearbeiterin meines Insolvenzverwalters mit, dass zum Februar 2021 ein Abschlussbericht geplant sei. Die Forderungen beliefen sich auf 13.648€. Bis Februar 2021 sind/ werden ca. 19.000€ gepfändet. Allerdings teilte mir die Sachbearbeiterin auch mit, dass eine Verkürzung auf 3 Jahre für mich nicht in Frage kommt. Meine Frage, wie und vor allen Dingen woraus berechnet sich die Vergütung des Insolvenzverwalters? Was kann ich tun, um die Verkürzung doch noch zu erreichen? Ich habe ein ziemlich hohes Einkommen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, umso länger bei mir gepfändet wird, umso höher ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Ich danke ihnen.

Insolvenz

Hallo

ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung bekommen. Nach diesem Datum befindet sich noch ein Gebäude in meinem Besitz welches nicht verkauft werden konnte. Nun sagt der Insolvenzverwalter, das sich das Gebäude noch in der Insolvenzmasse befindet und auch noch verkauft werden kann. Die 35% Marke wurde ohne diesen Kaufpreis erreicht.

Gehaltsnachzahlung

GUTEN TAG
Seit Juli diesen Jahres bin ich in Privatinsolvenz.
Meine Frage: von meinem alten Arbeitgeber habe ich noch drei Monatsgehälter (März, April, Mai 2020) offen stehen (ich hatte diese auch über einen Anwalt beim Arbeitsgericht eingeklagt).
Wenn jetzt der alte Arbeitgeber zahlen sollte, fließt das Geld dann mit in die Insolvenzmasse oder darf ich das behalten? Das Geld würde nicht auf mein Konto kommen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
E. Hugemann

Hallo

Ich habe im Februar 2020 meine Restschuldbefreiung erhalten. Leider habe ich, während der Insolvenz neue Schulden angehäuft. Nun ist ein neuer Antrag auf Restschuldbefreiung erst nach 10 Jahren möglich. Ist denn eine neue Insolvenz vorher möglich ohne Restschuldbefreiung? Bzw. Wie läuft die Insolvenz dann ab? Laut dem Pfändungsrechner sind bei mir monatlich 750 € pfändbar. Somit sind nach meiner Rechnung nach 4 Jahren alle Schulden bezahlt. Brauche ich dann überhaupt die Restschuldbefreiung?
LG

Privat Insolvenz trotz Kleingewerbe

Guten Tag,

Ich bin derzeit noch in der Ausbildung und meine Private finanzielle Situation ist kaum noch gut zu reden, deshalb habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, damit ich wenigstens meine monatlichen Kosten irgendwie decken kann, was leider nicht so ganz gut geklappt hat.
Eine Person die nie die Erlaubnis von mir hatte, hat auf meinen Namen und mein Gewerbe Abonnements abgeschlossen und weitere Kosten verursacht. Dazu muss ich sagen, dass zwischen ihm und mir keinerlei Geschäftsbeziehung besteht und er weder mein Partner, noch ein Angestellter ist (ich habe keine Angestellten). Lediglich hatte ich in um Hilfe gebeten, da er laut seinen Aussagen Erfahrungen in diesen Gebieten hat. Leider kann ich dies nicht beweisen und weiss nicht wie ich aus den Verträgen komme und Schaden möchte ich Ihm auch nicht, da wir uns sehr lange kennen.

So jetzt ist mein Problem, ich kann meine privaten Kosten nicht decken und diese zusätzlich entstanden kosten mit untereanderem 2 Inkasso Bescheiden und das dritte kommt diese Woche, da ich die Summe nicht zahlen kann, im Gewerbe auch nicht decken kann.

Kann man hier ein Privat Insolvenz verfahren eröffnen?

Vielen Dank und LG

Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit etwa 1 Jahr in der privaten Insolvenz.

Nun habe ich in den Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut ob der Schlusstermin zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ersichtlich ist.

Es gibt tatsächlich einen Eintrag. Dort steht aber nicht:”In dem Insolvenzverfahren……, sondern in dem Restschuldbefreiungsverfahren…”

Es kann doch unmöglich jetzt schon, nach gerade mal 1 Jahr über die Restschuldbefreiung verhandelt werden. Auch die Summe der angemeldeten Schulden hat sich halbiert.

Muss ich jetzt fürchten, dass mein Insolvenzverfahren abgelehnt wurde?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Forderung bestritten weil Prüfung aussteht?

Liebe Forenmitglieder/innen,

ich habe eine kurze Frage:
Ich habe meine Forderung gegenüber dem Verwalter angemeldet und nun eine mir nicht ganz logische Antwort erhalten (deren Bedeutung ich nicht verstehe). Denn es wird etwas bestritten und abgeschmettert, aber es sei noch in Prüfung. Ist in dem Sinne unlogisch, da man ja eher sagen würde: Prüfung offen (und bestreiten tut man es erst, wenn es wirklich geprüft ist).

Nun zum Wortlaut des Briefes, den ich erhalten habe:
Alle meine angemeldeten Forderungen wurden geprüft und “vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten”. Als Bestreitensgrund wurde angegeben “eine abschließende Forderungsprüfung stehe noch aus und dass ich zur gegebener Zeit unaufgefordert weitere Nachricht erhalte”.

Was bedeutet das? Muss ich irgendwas widersprechen? Ist es nur “Verfahrensdeutsch” und grds. Vorgehensweise von Inso-Verwalter dass erstmal alles bestritten wird? Da ich Privatmann habe und nichts falsch machen / verpassen möchte, wäre ich dankbar für Eure/Ihre Einschätzung.

Danke & Grüße
Daniel