Extreme Pfändung durch das Finanzamt

Guten Tag,
seit geraumer Zeit pfändet das Finanzamt wegen eines Steuerrückstandes aus 2007 einen meiner Meinung nach zu hohen Anteil (827,77€) von meinem Nettolohn (2827,72€) Ich bin verheiratet, zwei Kinder, eins ist in Ausbildung, eins noch Schüler. Meine Frau ist berufstätig, ihr Gehalt beträgt ca. 950€ netto. Wir wohnen in der eigenen, selbstgenutzten Immobilie.
Durch die Pfändung sind wir finanziell gewaltig in Schieflage geraten. Es bestehen Ratenrückstände bei der ISB (Hausfinanzierung), bei der DSL-Bank, (Privatkredit). das Finanzamt lässt in keinster Weise mit sich reden und beharrt weiter auf die Lohnpfändung.
Ein Arbeitsverhältnis wurde wegen der Pfändung schon gekündigt.

Ist die Höhe der Pfändung gerechtfertigt?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Herzliche Grüße

Privatinsolvenz

Guten Abend,

kann man die Dauer auf 3 Jahre verkürzen?
Wenn ja, was sind die Bedingungen?

Liebe Grüße

P-Konto

Hallo,

ich habe wohl im laufe dieser oder letzter Woche eine Kontopfändung erhalten und dies erst jetzt gemerkt als ich den restlichen Lohn vom Monat April abheben wollte ( mein Lohn komm immer so am 8 des Monats).

Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus wenn ich am 4.5.20 ein P-Konto eröffne zählt dann das Geld was aktuell auf dem Konto ist als Geldeingang im Monat Mai obwohl es am 8.4 eingegangen ist, denn dann hätte ich ein Problem da am 8.5 ja wieder mein Lohn kommt oder zählt es als Geldeingang April und ich kann es ganz normal abheben ( hätte ich das Konto im April schon gehabt wäre ich auch nicht über mein Freibetrag gekommen.

Restschuldbefreiung/Schufa

Gibt es eine Möglichkeit, rechtlichen Weg das die Schufa den Eintrag löscht?
Nach der Restschuldbefreiung werden die Schulden nur als Erledigt markiert nicht gelöscht, erst nach 3 Jahren…für mich diskriminierend, ich werde daran gehindert am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen…am Ende 9 Jahre.
Obwohl ich nach der Insolvent Schuldenfrei bin.

Ab wann darf nicht mehr gepfändet werden ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage und hoffe sehr, das Sie mir diese beantworten können.

Aufgrund der Corona Krise bietet mein Arbeitgeber derzeit Abfindungen an um die Belegschaft zu reduzieren. Austritt aus der Firma allerdings erst im Herbst.

Auch mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorgelegt. Ich befinde mich im letzten Zug meiner Retschuldbefreiung, das Verfahren wurde vor 2 Jahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung sowie die Abtretungsfrist laufen noch bis 15. diesen Monats.

Im Vertrag steht explizit drin, der Anspruch auf die Abfindung entsteht in dem Moment meiner Unterschrift.

Daher die Frage, darf ich den Vertrag ab dem 16. dieses Monats unterschreiben ohne das die Abfindung im Herbst gepfändet wird oder muss ich noch auf Erteilung der RSB vom Gericht warten die ja vermutlich erst etwas später kommt.

Einem Kollegen ist nämlich vor einem Jahr etwas ähnliches passiert und da wurde die komplette Abfindung an den Treuhänder überwiesen weil sein Arbeitgeber noch immer die Pfändung vorliegen hatte von der Abtretung obwohl die Abtretung bereits verstrichen war.

Daher dachte ich ich frage lieber mal nach.

Viele Grüße und gute Gesundheit

Markus

Privatinsolvenz und Steuern

Ich bin in der Altersteilzeit und in Privatinsolvenz Der Pfändungsbetrag wurde anhand meines Betriebsnetto und dem Aufstockungsbetrag( Brutto, wird nachträglich versteuert) ermittelt.
Da der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.1 Nr.1g EStg) unterliegt, muss im Folgejahr Steuern nachgezahlt werden.
Ich verstehe nicht das ich jetzt noch die Steuern für den Aufstockungsbetrag nachzahlen muss, müsste der nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden weil in dieser auch eingezahlt wurde. Wäre ich nicht in der Altersteilzeit müsste ich auf mein Netto keine Steuern nachzahlen.
Können sie mir darauf eine plausible Antwort darauf geben?

Pfändungsfreigrenze Saisonjob

Guten Tag,
ich habe einen befristeten Saisonjob von April – Oktober. Mein Einkommen liegt bei ca. 1850 Netto. Nun steht mir auf meinem P Konto nur ein Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung, Rest ca. 700€ wird gepfändet (Steuerschulden).

Da jetzt schon feststeht das ich ab November bis März 2021 ALG 1 beziehe ist der gepfändete Betrag von ca. 700 nicht als benötigte Rücklage für diese Zeit möglich.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht die Freigrenze auf des jährliche Einkommen berechnen zu lassen damit ich für die Durststrecke im ALG1 etwas mehr Geld zur Verfügung habe um nicht zu sehr auf das Einkommen meines Mannes angewiesen zu sein?

Besten Dank für Ihre Hilfe!.Familie R aus Z

Rentenrückzahlung

Hallo, ich habe zu viel Rente (1750 €) erhalten. Ich erhalte 934 €/Monat Rente. Davon will die Deutsche Rentenversicherung 467 € einbehalten. Seit Juli 2019 läuft meine private Insolvenz.
Ich stehe mit der Rentenversicherung in ständigem Kontakt mit Widerspruch etc.
Was kann ich jetzt noch machen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Kurzarbeit während Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat im März 2020 Kurzarbeit angemeldet;
März und April konnte ich nur noch 50% der arbeiten;
ab Mai befinde ich mich zu 100% in Kurzarbeit.
Muss ich mich jetzt schon nach einem neuen Arbeitgeber umsehen, also Bewerbungen schreiben um meine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?
Ist die 100% Kurzarbeit gleichzusetzen mit den Pflichten die für mich bei einer Arbeitslosigkeit entstehen würden?

Gruß