Restschuldbefreiung angekündigt/7/2018

Nach dem Tod meiner Frau muß ich zum 31.3.2017 das Haus verlassen.
Aufgrund meiner Bonität habe ich überhaupt keine Chance ein neues zuhause zu finden.
Was kann ich machen?

Schlußverteilung Insolvenz erst nach Steuererklärung des Folgejahres der I.eröffnung?

Guten Tag,
nun habe ich noch eine kleine Frage. Hängt der Abschluß des Insolvenzverfahrens vom Steuerbescheid des Jahres, welches auf das Jahr der Insolvenzeröffnung folgt ab?
Oder liegt das im Ermessen des Insolvenzverwalters.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Guten Tag,
aktuell befinde ich mich im eröffneten Insolvenzverfahren.
Es besteht ja die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, vorausgesetzt die Verfahrenskosten wurden bis dahin gedeckt.
Wenn genug Masse vorhanden ist, sollte das ja aus der Masse erfolgen. Gehören die monatlichen Beträge aus dem pfändbaren Einkommen auch zur Masse und werden zur Kostendeckung herangezogen?
Muß ich einen besonderen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen – wenn ja zu welchem Zeitpunkt?
Oder erfolgt das automatisch? Informiert der Insolvenzverwalter (später Treuhänder) uns darüber?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

Zahlungen aus der Pfändungsfreienmasse

Einen schönen guten Tag,
bezüglich der Privatinsolvenz hätte ich nun auch mal eine Frage.

Wenn man nun verschuldet ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (was wahrlich jedem passieren kann) und lediglich ein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze hat kann ja nichts gepfändet werden.

Mit der Privatinsolvenz entstehen ja auch gewisse Kosten.

Die Verfahrenskosten richten sich zum Teil ja auch nach dem Verwertbarenteil also der monatlichen Geldmasse welche über den Insolvenzverwalter eingezogen und verteilt wird.

Wenn man nun als Schuldner jedoch von seinem Pfändungsfreieneinkommen monatliche eine Summe von beispielsweise 50 Euro an den Insolvenzverwalter überweist um zum einen die Verfahrenskosten und eventuell auch einen Teil der Schulden zu tilgen.

Wie wird das angerechnet?

Werden diese 50 Euro als Insolvenzmasse gesehen wodurch die Verfahrenskosten steigen oder wird dieses Geld direkt zur Tilgung ohne Mehrkosten verrechnet da es aus der Pfändungsfreienmasse stammt?

Schon einmal besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.