Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Seit November 2014 läuft mein Insolvenzverfahren.
Am 3.3.16 bekam ich vom AG einen Beschluss welcher wie folgt lautet
1. Als Treuhänder wird …..
2. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
3. Hinsichtlich der Steuerrückerstattungsansprüche für das Jahr 2015 wird Nachtragsverteilung angeordnet.
Dann folgt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Was bedeutet dies jetzt? Bekomme ich ab dem Jahr 2016 die Steuerrückerstattungsansprüche wieder ausbezahlt und wie steht es mit anderen Geldeingängen aus Schenkungen etc. Sind diese jetzt auch frei oder muss ich diese beim Insolvenzverwalter angeben?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Lilibeth Hermann