Steuerentlastungsgesetz
Die Lohnabrechnung sagte daß im Juli das Steuerentlastungsgesetz in Kraft tritt und rückwirkend der Grundfreibetrag zum 1. 1.2022 erhöht wird. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Was passiert mit dem Betrag dann?
Die Lohnabrechnung sagte daß im Juli das Steuerentlastungsgesetz in Kraft tritt und rückwirkend der Grundfreibetrag zum 1. 1.2022 erhöht wird. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Was passiert mit dem Betrag dann?
Hallo. Ich habe vor ca 2-3 Tagen ausfersehen eine Frage über die Komentarfunktion gestell und kann diese Frage nicht mehr finden. Können Sie dies bitte berichtigen wenn möglich.
MfG
Hallo,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen!
Mir ist es schon sehr unangenehm zu fragen, also ich fange mal an. Ich arbeite im öffentlichen Dienst einer Stadt (NRW) und das in der Vollstreckungsbehörde. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe was die Vollstreckung angeht entsprechendes backround. Nun ist es leider so, dass ich aufgrund einer von mir unterschriebenen Bürgschaft für einen Familienangehörigen auf einen Schlag Schulden in Höhe von 70.000,00 € zusätzlich habe.. Ich selbst hatte lediglich eine Autofinanzierung von 13.000,00 €. Ich habe Anfang des Jahres einen Kredit bekommen, womit ich die Bürgschaftsschulden tilgen konnte. Nun habe ich zum leben nach Abzug der Fixkosten nicht mehr als 280 Euro zur Verfügung. Ich möchte ein Schuldenbereinigungsverfahren und ggf. die Insolvenz anstreben (leider total unverschuldet).
Nun arbeite ich ja im ÖD (und diesem Amt) in einem sehr empfindlichen Bereich. Ich habe sehr, sehr, sehr große Angst, dass die Stadt später vom Insolvenzverwalter über die Inso informiert wird. Ich habe Angst, dass ich dadurch vielleicht in ein anderes Amt versetzt werden könnte (wo ich wesentlich weniger verdienen würde) oder sogar gekündigt werde…… Kennen Sie sich diesbezüglich aus?
Selbst wenn wir uns außergerichtlich einigen könnten, müsste ich vorher ja alle Ratenzahlungen einstellen, was ggf. ja auch Arbeitgeberpfändungen mit sich bringt bis zum Vergleichsschluss.. Entsprechende Titel würden die Gläubiger ja sicherlich vor Vergleichsabschluss erwirkt haben sofern ich mich erst einmal Tod stelle…
Ich bin wirklich sehr verzweifelt.. Können Sie mir dazu etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe 1016 Restschuldbefreiung bekommen
nun habe ich 6 aktenzeichen von der Stadtkasse Gesammtbetrag 917€ wiesbaden älter als 2016 woher weiß ich ob die mit in der Restschuldbefreiung drin waren oder ob sie noch bezahlen muss
Sehr geehrter Herr Ghendler und Kraus,
ich befinde mich seit August 2017 in einer Privatinsolvenz und kann jetzt Restschuldbefreiung beantragen. Ich habe noch eine Eigentumswohnung, die vermietet war. Die Mieteinnahmen sind direkt an die Insolvenzverwalterin geflossen, bis die Mieterin im August 2021 verschwunden ist und ich dieses erst Anfang 2022 erfahren habe durch die Stromwerke, die Insolvenzverwalterin wird es vorher gewußt haben, da die Miete von Arge direkt kam.
Die Wohnung steht seit August 2021 leer und die Wohngeldkosten addieren sich seitdem. Ich habe weder neue Schlüssel erhalten, da die Wohnung von der Verwaltung aufgebrochen wurde, da kein Schlüssel vorhanden war, noch wird sie vermietet oder ich kann oder darf sie nutzten. Scheinbar will die Insolvenzverwalterin die Wohnung jetzt per Makler verkaufen für 75.000€, obwohl noch eine Grundschuld von 46.000€ eingetragen ist.
Jetzt meine Fragen, war das rechtlich so zulässig, habe ich eine Möglichkeit die Wohnung selbst zu nutzen, da ich in Miete wohne oder wieder vermieten, um die Kosten zu senken oder habe ich das Recht sie aus der Insolvenz Masse heraus zu bekommen/ heraus zu kaufen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Andreas M
Hallo, Ich befinde mich kurz vor dem Abschluss meiner Privatinsolvenz, diese läuft seit Juni 16. Da ich immer unter dem Pfändungsfreibetrag mit meinem Einkommen lag( 2019 – 2022 2. Ausbildung), wurde mir bis Dato auch nie etwas vom Lohn gepfändet.
Nun zu dem momentanen Problem: Seit dem 01.04.22 befinde ich mich nach erfolgreichem bestehen der Ausbildung in einer Festanstellung beim selbigen AG wie auch in der Ausbildung.
Ende April gab es das Erste Gehalt, wovon mir der Inso- Verwalter direkt vollen Satz abgezogen hat und nicht meinen Unterhaltsberechtigten Sohn (lebt bei seinem Vater) berücksichtigt hat. Bis zum bestehen meiner Ausbildung bekam er den Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Natürlich habe ich dort bescheid gegeben das ich ab Mai 22 den Unterhalt eigenständig zahle.
Die Begründung meines Insoverwalters, warum er nur mich berücksichtigt hat und nicht noch 1 Person mehr ist folgende: “Der Pfändbare Betrag in Höhe von XXX wurde für den Monat April2022 einbehalten. Den Unterhalt in Höhe von XXX ist aber erst ab dem 01.05.22 gezahlt worden. Im April bekam mein EX Mann ja noch von der Unterhaltvorschussstelle den Unterhalt.
Ich kann doch nichts dafür dass Gehalt Rückwirkend für getane Arbeit gezahlt wird, aber Kindesunterhalt im voraus gezahlt wird. Mir wurde mitgeteilt das ich den in meinen Augen zu hohen Pfändbaren Betrag nicht zurückerhalte Ist dies so rechtens?
Abzüglich aller meiner Fixkosten (Das erste mal mit Unterhaltszahlungen) bleiben mir zum Leben 250€ davon muss ich essen, trinken und zur Arbeit kommen, 25 km Arbeitsweg 1 Strecke.
Ich hoffe mich kann einer aufklären
Vielen Dank
Guten Tag
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, bin alleinstehender, verdiene 1.260,41€ – Teilzeit, also wird nix gepfändet. Ich habe auch P Konto.
Ich habe paar Fragen:
1. wenn ich Überstunden mache dann kann ich die ohne Pfändung behalten? und sollen die zusammen mit Gehalt bezahlt werden oder als getrennte Überweisung von meinem Arbeitgeber ? oder was ist nicht pfändbar ? Überstunden, Zuschgläge?
2. kann ich und bis wie viel Weihnachtsgeld kriegen, ohne zu Pfändung ?
3. wenn mein Arbeitgeber sich entscheidet mir Inflation Ausgleich zu bezahlen, wie wirkt das bei meiner Insolvenz, kann ich behalten oder wird es gepfändet ?
Danke im Voraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin in der Wohlverhaltensphase seit dem 17.01.2021. Meine Lohnsteuererklärung mache ich wieder selber, die von 2020 Habe ich auch selber gemacht und die ging auch komplett an den Insolvenzverwalter. Da ich aber theoretisch die Lohnsteuererstattung durch die Wohlverhaltensphase selber behalten kann, wie funktioniert dieses da es ja eine Nachverteilung gibt. Rechnet das Finanzamt das dann selber aus, weil der Insolvenzverwalter ja im Prinzip das Geld vom Januar 2021 noch bekommen muss da dort die Insolvenz noch lief.
Was mache ich wenn das Finanzamt alles dem Insolvenzverwalter überweist.?
Um eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.
Hallo und guten Tag!
Seit 12.04.2021 bin ich in Privatinsolvenz. Das erste Jahr ist damit geschafft. Der vom Gericht angesetze Schlusstermin ist am 25.04.2022. Das Büro des Insolvenzverwalters hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dann der Insolvenzverwalter nur noch Treuhänder sei.
Ich habe seit Anfang an ein P Konto. Ein Gerichtsbeschluss, zur Mitteilung auch an meine Bank im Nov`21, sagt, dass alle vom meinem Arbeitgeber auf mein P Konto überwiesenen Beträge zu meiner Verfügung stehen,auch wenn diese über dem gestztl. Pfändungsbetrag liegen, da pfändbares Einkommen durch den Arbeitgeber schon an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde.
Ab Mai beginnt dann die Wohlverhaltensphase.
Frage 1: Kann/soll man das P Konto dann in eine normales Konto ändern oder weiter als P Konto betreiben? Es gab ein paar Probleme mit den nutzbaren Freibeträgen im Monat. Evtl. würde ich sogar die Bank wechseln.
Frage 2: Wird dann nur noch das pfändbare Einkommen abgeführt? Wie verhält es sich zB. bei Steuerückzahlungen?
Frage 3: Der schrftl. Mitteilung zum Abschlusstermins vom Gerichtes. lag auch eine Rechnung bei. Diese hat der Insolvenzverwalter beantragt, auf Staatskasse. Wenn der Insolvenzverwalter nun “Treuhänder” ist, muss ich da Kosten übernehmen?
Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichem Gruß
Guten Tag,
ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe von meinem AG einen Gutschein für besondere Leistungen erhalten. Diesen Gutschein kann ich auf einer speziell von der Firma angelegten Seite ausgeben, Werte werden hier nich dargestellt, man hat lediglich eine Punktzahl die man verbrauchen kann. Wie muss ich dies gegenüber meinem Treuhänder behandeln?
Besten Gruß
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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