Was ist ein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder?

Ein Insolvenzverwalter bzw. ein Treuhänder ist eine natürliche Person, die Erfahrung mit der entsprechenden Materie, also wirtschaftliche und juristische Kenntnisse, haben muss. Diese Erfahrung weisen z.B. Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Insolvenz auf.

Aufgabe des Insolvenzverwalters

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bestimmt. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse festzustellen und zu verwalten. Hierbei muss er z.B. einzelne Gegenstände verwerten oder prüfen, ob diese wirklich Ihnen gehören.

Der Insolvenzverwalter kann jedoch auch abgesetzt werden. Hierzu müssen die Gläubiger auf der ersten Gläubigerversammlung sowohl durch kopfmäßige Mehrheit als auch durch die summenmäßige Mehrheit ihrer Ansprüche gegen Sie für einen neuen Insolvenzverwalter stimmen. Dessen Eignung wird dann vom Insolvenzgericht geprüft.

Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens ist auch die Tätigkeit Ihres Insolvenzverwalters beendet. Er erhält erst zu diesem Zeitpunkt seine Vergütung, gemessen an der aktuellen Höhe der Insolvenzmasse. Aus diesem Grund steht es im Eigeninteresse des Insolvenzverwalters, einen möglichst großen Teil Ihres Vermögens der Insolvenzmasse zuzuführen.

Unser Rat an Sie lautet: Der Insolvenzverwalter ist keinesfalls Ihr “Verbündeter” im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter steht grundsätzlich auf Seiten der Gläubiger. Es ist seine Aufgabe, eine möglichst hohe Befriedigungsquote der Gläubiger zu erreichen. Daher wird er im Zweifel beispielsweise Vermögensgegenstände aus Ihrer Wohnung pfänden und verwerten, wenn Sie nicht nachweisen können, dass diese nicht Ihnen gehören. Außerdem wird er zur Erhöhung der Insolvenzmasse prüfen, ob Sie vor der Insolvenz einzelne Gläubiger durch Zahlungen bevorzugt haben. Diese Zahlungen wird er ggf. anfechten. Allerdings wird er auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger anfechten.

Lesen Sie auch unseren Artikel zur Frage, ob Sie den Insolvenzverwalter wechseln können.

Was passiert nach dem Antrag als nächstes?

Ungefähr 5 Wochen nach der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und der Antragstellung wird das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet. Im Zuge des Verfahrens wird ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter zur Verwaltung Ihres Vermögens eingesetzt. Er verfügt dann über Ihr pfändbares Vermögen und verteilt es an die Gläubiger. Die unpfändbaren Einkünfte und Vermögensgegenstände hingegen dürfen Sie selbstverständlich behalten.

Nach der Verteilung des Vermögens beginnt die Wohlverhaltensperiode. Sie kommen während dieser Zeit nicht mehr mit dem Insolvenzgericht in Kontakt. Ihr Kontakt zum Treuhänder reduziert sich auf die jährliche Beantwortung eines Fragebogens. Weil Ihr Vermögen im Schlusstermin bereits verwertet wurde, müssen Sie auch nicht mehr Auskunft über jede erhaltene Zuwendung machen – Sie können jetzt Geld ansparen! Lesen Sie hier mehr zum richtigen Verhalten während der Wohlverhaltensperiode.

Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode kommt es zur Restschuldbefreiung. Sie werden von allen Schulden befreit.