Privatinsolvenz
Sehr geehrter Herr Kraus,
möchte mich entschuldigen, da ich mich nicht für Ihre Hilfe vorab bedankt habe ! War wahrscheinlich zu nervös.
Liebe Grüße
Petra B.
Sehr geehrter Herr Kraus,
möchte mich entschuldigen, da ich mich nicht für Ihre Hilfe vorab bedankt habe ! War wahrscheinlich zu nervös.
Liebe Grüße
Petra B.
Sehr geehrter Herr Kraus,
seit Jahren schiebe ich nun den Antrag auf Privatinsolvenz immer wieder vor mich her. Nun bin ich über 50 Jahre, seit einiger Zeit arbeitslos und habe nun die Chance mich mit Hilfe des Arbeitsamt selbständig zu machen. Kann ich trotzdem die Insolvenz beantragen? Im Internet habe ich gelesen, dass dann vom Verwalter ein fiktives Gehalt angenommen wird, von dem die Pfändungen berechnet werden. Stimmt das, oder wird alles darüber hinaus ( Gewinn) gepfändet ?
Hallo,
eine Frage an anwalt-kg,
meine privat insolvenz ging August 2012 zu Ende. Das Gericht hat die
Restschuldbefreiung zum 04.08.2012 erteilt.
In meiner Schufa Auskunft ist ein Eintrag jedoch weiter vermerkt!! Wann wird
er genau gelöscht?
Dennis N.
Hallo Herr Kraus,
Ich habe ein paar organisatorische Fragen zur Privatinsolvenz:
Benötige ich eine Vorlage für einen Antrag auf Privatinsolvenz? Oder erstellen Sie den Antrag?
Kann man sie online beauftragen? Wer hilft einem beim Ausfüllen des Antrags? So viele Fragen…
Danke im Voraus
Sehr Geehrte Herr Krauß,
Ich überlege wegen meine hohe Schulden privatinsolvenz zu beantragen. Habe aber Frage wass mich interessiert.ich bin verheiratet und Wenn ich insolvenz anmelde wird mein mann reingezogen? ohne dass er es will. Wie ist dass wenn wir uns trennen aber immer noch verheiratet sind. Kann ich dann den vervahren alleine tragen? wenn wir gemeisam vervahren machen müssen wir von unsere mietwohnung ausziehen? 2. person haushalt 120 kwadrat wohnfläche. 850€ Miete. mein mann ist angestellte ich bin Hausfrau.
Bitte Antworten sie mir auf meine Fragen.
Dankeschön. MGF:Frau Tamme.
Privatinsolvenz Vorraussetzung
Hallo Herr Kraus,
welche Voraussetzungen muss man erfüllen um die Privatinsolvenz zu
beantragen?
Wovon hängt es ab, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht?
Ich bin 53 Jahre und arbeitslos. Mein Schuldenberg (fast 20.000 Euro) klingt
wahrscheinlich nicht so hoch, aber ich weiß nicht wie ich es abbezahlen
soll.
Was geschieht mit meinen gesammelten Vollstreckungs- und Mahnbescheiden?
Bin für hilfreiche Tipps überaus dankbar.
Kristina
Sehr geehrter Herr Kraus,
Ich würde sehr gerne die Privatinsolvenz mittels eines außergerichtlichen Vergleiches vermeiden und benötige daher Ihre Einschätzung meiner Lage. Ich habe ca. 53.000 Euro Schulden und 7 Gläubiger. Mein pfändbarer Betrag liegt bei rund 200 Euro monatlich.
Welchen Betrag brauche ich für einen außergerichtlichen Vergleich, damit dieser Aussicht auf Erfolg hat? Meine Familienangehörige würden mir diesen Vergleichsbetrag ggf. zur Verfügung stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Mfg
Frank Z.
Wird Ihnen die Einrichtung eines Kontos verweigert? Oder haben Sie keine Übersicht über Ihre Kontoführungsgebühren? Wussten Sie, dass rund 670.000 Menschen in Deutschland und etwa 58 Millionen EU-Bürger kein Bankkonto haben?
Die Europäische Kommission plant eine Abhilfe durch eine Richtlinie, welche die Banken zu mehr Service und Transparenz zwingen und vor allem jedem EU-Bürger ein Recht auf die Einrichtung eines Kontos gewähren soll. Dadurch soll dem neuen europäischen Grundrecht auf ein Bankkonto zur Geltung verholfen werden – mittlerweile wird ein Konto als eine Grundvoraussetzung für eine vollwertige Teilnahme am Leben angesehen: Beispielsweise ist vielfach nicht möglich, einen Mietvertrag zu unterschreiben oder einen Telefonanschluss zu bekommen.
Für Sie kann das vor allem bedeuten: Wenn Ihnen bislang die Einrichtung eines Kontos verweigert wurde, werden Sie nun einen effektiven Anspruch auf die Einrichtung haben – unabhängig davon, wo Sie in Deutschland oder gar in der EU leben.
Bereits jetzt gibt es in Deutschland eine sog. „Selbstverpflichtung“ der Kreditwirtschaft, laut derer sich die Banken verpflichtet haben, jedem ein Konto zu eröffnen. Diese Selbstverpflichtung ist nicht gesetzlicher Natur. Lediglich in den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Diese gelten nur für Sparkassen. Diese haben sich mit der „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ vom 29. September 2012 verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto (Bürgerkonto) einzurichten. Für die übrigen Banken gilt das nicht: In den übrigen Bundesländern gibt es zwar vereinzelt Gerichtsurteile, welche Banken auf regionaler Basis zur Konteneinrichtung verpflichten (z. B. LG Bremen vom 16. Juni 2005, 2 O 408/05), LG Berlin vom 8. Mai 2008, 21 S 1/08). Diese haben allerdings keine generelle Wirkung im gesamten Bundesgebiet, sodass Banken oftmals die Einrichtung eines Kontos verweigern, wenn sich Interessenten in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder z. B. einen negativen SCHUFA-Eintrag haben.
Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, muss Ihre Bank Sie in Zukunft über alle anfallenden Gebühren der vergangenen zwölf Monate in Kenntnis setzten. Es soll genau zwischen Überziehungszinsen, Kosten für Nachsendungen für Kontoauszüge sowie sonstigen Kosten unterschieden werden, sodass Sie überblicken können, wofür die Gebühren erhoben worden sind. So können Sie leicht die Gebühren unterschiedlicher Banken vergleichen und gegebenenfalls zu einer günstigeren Bank wechseln.
Der Wechsel einer Bank soll insgesamt erleichtert werden. Es soll ein unabhängiges Online-Vergleichsportal eingerichtet werden, welches Ihnen die Suche nach der günstigsten Bank erleichtern soll. Weiter ist geplant, dass Sie bei einem Wechsel nur noch den Vertrag bei der neuen Bank unterschreiben müssen. Den Rest sollen dann die Banken untereinander abwickeln. In diesem Rahmen soll dann für Sie das Guthaben überwiesen, die Daueraufträge übernommen sowie das alte Konto aufgelöst werden.
Viele Menschen können keinen Telekommunikationsvertrag abschließen, keine Wohnung auf Ihren Namen anmieten oder keine Internetkäufe tätigen, weil Ihnen ein Girokonto fehlt und die Einrichtung verweigert wird. Die geplante EU-Richtlinie soll gewährleisten, dass in jedem EU-Mitgliedstaat zumindest eine Bank verpflichtet wird, Ihnen als Unionsbürger ein Konto einzurichten.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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