Schuldenbereinigungsverfahren
Bei mir ist im Jahre 2000 ein Privatinsolvenzverfahren nicht zustande gekommen, weil der Großteil der Gläubiger einem Nullplan nicht zustimmen wollten (§309 Abs.1). Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall heute?
Bei mir ist im Jahre 2000 ein Privatinsolvenzverfahren nicht zustande gekommen, weil der Großteil der Gläubiger einem Nullplan nicht zustimmen wollten (§309 Abs.1). Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall heute?
Hallo Hr. Kraus,
Ich bin seit 2008 in einer Privatinsolvenz und bekomme seither meinen Lohn auf die 999 Euro runter gepfändet aber lt der neuen Pfändungstabelle würde mir ja mittlerweile viel mehr zustehen. Wieso wird dieser Betrag denn nicht angepasst? Wird denn immer lt der Tabelle bei Beginn der Insolvenz gerechnet. Wenn nicht, an wenn muss ich ich denn wenden damit mein Freibetrag angepasst wird?
Auch liegt bei mir der Fall von nicht abgeführten steuern und Krankenkassenabgaben ( ich wurde als Strohmann benutzt von meinem Bruder und Vater und nach seinem plötzlichen Tod kamen ca. 150000 € Forderungen auf mich zu / lange Geschichte ) vor, mehrere Gläubiger werden nach Beendigung meiner Insolvenz ihre Forderungen noch bekommen wollen, allerdings wurde mir Anfang dieses Jahres ein Urteil zugeschickt in dem die Anklage wegen Bankrotts gegen mich aufgehoben wurde und parallel wurde mein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt und nach mehreren Zeugenaussagen ( alle meine Gläubiger ) als tatsächlicher Geschäftsführer erkannt.
Werden sich diese Gläubiger denn jetzt noch immer bei mir melden? Wenn ja wie soll ich vorgehen?
Ich bin ihnen für eine Beratung sehr dankbar.
Vielen dank im Voraus.
Liebe Grüße
habe vor ca.6monaten einen Anwalt beauftragt meine Insolvenz bei gericht einzureichen.dieser wollte erstmals 250euro honora.erst vor kurzem konnte ich 150euro begleichen.jetzt kam ein schreiben das die frist zum einreichen abgelaufen wäre!..ist das möglich? mfg j.preusker vielen dank im voraus!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach schwerer Krankheit bin ich nun Schwerbehindert und habe sowohl mein Haus und Arbeitsplatz verloren. Dadurch habe ich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren angestrebt und durchlaufe es mittlerweile. Ich habe mittlerweile wieder eine Arbeit, kann aber meine Verpflichtungen nicht nachkommen. Deshalb habe ich nun mehrere Mahnbescheide und eine Kontopfändung. Ich bin also vollkommend handlungsunfähig und sowieso “zahlungsunfähig” Deshalb strebe ich eine Privatinsolvenz an. Können Sie mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen
D. Thiel
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und habe 5 Gläubiger.
2 Gläubiger haben schon mein Konto nun für lange Zeit gepfändet, aber auf eine Lohnpfändung abgesehen, da mir deswegen dann vielleicht mein Arbeitgeber mit irgendwelchen Gründen kündigen könnte.
Wenn ich jetzt Privatinsolvenz mache, können mich dann alle meine Gläubiger nicht mehr pfänden oder bleibt die Pfändung der 2 aktuellen Gläubiger bestehen?
Wie werden dann alle meine 5 Gläubiger befriedigt? Erhalten diese alle denselben Anteil bis zu meinem unpfändbaren Einkommen?
Ich habe noch einen Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel mit einer vor-
sätzlich unerlaubten Handlung gegen mich hat; solche Forderungen können
ja leider nicht durch die Privatinsolvenz gelöscht werden, sondern während der
Wohlverhaltensphase können die Gläubiger nicht mehr vollstrecken, aber danach leider wieder. Wie kann man solche Forderungen doch los werden?
Kann man dies auch durch ein Insovenzplanverfahren oder andere Methoden erreichen? Könnte ein Insolvenzplanverfahren bei mir möglich sein?
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich schon im Voraus
MfG
H.Heiber
Kurze Frage: Eine liebe Bekannte erfüllt im Juli 2014 das geforderte 3. Jahr und die geforderten 35 % nebst Verfahrenskosten.
Fällt sie unter das Gesetz, oder muss sie weiter abtragen…?
Liebe Grüße
Gero
Sehr geehrter Herr Kraus,
möchte mich entschuldigen, da ich mich nicht für Ihre Hilfe vorab bedankt habe ! War wahrscheinlich zu nervös.
Liebe Grüße
Petra B.
Sehr geehrter Herr Kraus,
seit Jahren schiebe ich nun den Antrag auf Privatinsolvenz immer wieder vor mich her. Nun bin ich über 50 Jahre, seit einiger Zeit arbeitslos und habe nun die Chance mich mit Hilfe des Arbeitsamt selbständig zu machen. Kann ich trotzdem die Insolvenz beantragen? Im Internet habe ich gelesen, dass dann vom Verwalter ein fiktives Gehalt angenommen wird, von dem die Pfändungen berechnet werden. Stimmt das, oder wird alles darüber hinaus ( Gewinn) gepfändet ?
Hallo,
eine Frage an anwalt-kg,
meine privat insolvenz ging August 2012 zu Ende. Das Gericht hat die
Restschuldbefreiung zum 04.08.2012 erteilt.
In meiner Schufa Auskunft ist ein Eintrag jedoch weiter vermerkt!! Wann wird
er genau gelöscht?
Dennis N.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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