Bürge hat Hauptschuld in die eigene Privatinsolvenz übernommen

Hallo, es geht um einen kniffligen Fall aus dem Bekanntenkreis.
Es wurde damals ein Auto gekauft. Bei diesem Kauf ist die Mama als Bürge eingesprungen.
Die Raten konnten nicht mehr beglichen werden und die Mama hat beschlossen in Privatinsolvenz mit ihren eigenen Schulden und dem Auto, bei dem sie als Bürge fungiert, zu gehen.
Ihre Insolvenz ist jetzt zu Ende, der Restschuldantrag ist gestellt, doch die Bank des Autos schickt weiterhin Briefe an den eigentlichen Schuldner, ihren Sohn, der auch bald in Privatinsolvenz geht.
Ist das rechtens? Kann die Bank (Gläubiger) erst bei der Insolvenz des Bürgen und dann bei der Insolvenz des Hauptschuldners dabei sein oder ist die Sache durch Beendigung der Insolvenz des Bürgen erledigt bzw. wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird.

Liebe Grüße

BU-Versicherung pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflicher Selbstständiger und stehe wegen einer Depression vor der Insolvenz und Berufsunfähigkeit.

Immerhin habe ich eine BU-Versicherung, die mir ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze sichern könnte.

Als Begünstigte ist jedoch meine Frau eingetragen, die angestellt und nicht insolvent ist.

Daher die Frage: Sollte meine BU durch die Versicherung anerkannt werden und die Zahlungen an meine Frau gehen, würden diese trotzdem gepfändet werden können oder wäre das Geld “in Sicherheit”?

Gerichtskosten/Insolvenzverwalterkosten zur Insolvenzmasse?

Hallo,

gehören die Kosten für das Insolvenzgericht sowie die Kosten für den Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse? D.h. das zuerst die Kosten beglichen werden bevor Beträge an die Gläubiger ausgeschüttet werden?

Vielen Dank für die Informationen.

Privatkredit

Ich habe meiner Schwester einen Privatkredit gegeben. Dafür habe ich einen Kredit auf meinen Namen aufgenommen, da sie keinen mehr bekam. Sie ist jetzt in der Insolvenz. Seitdem darf sie nicht mehr Geld für die Tilgung des Kredites zahlen. Was ist mit den Zinsen, die ja weiterhin monatlich anfallen? Darf ich ihr die in Rechnung stellen?

Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 30. November 2021 in der Wohlverhaltensphase .
Um eine gute Kontrolle über meine Finanzen zu haben, habe ich mir ein zweites Girokonto ,inklusive einer Prepaid Kreditkarte, bei der Vivid Bank ( auf Guthabensbasis) zugelegt. Ich überweise auf dieses Konto einen Teil meines Gehaltes , mit dem ich dann Lebensmittel und ähnliches des täglichen Bedarfs einkaufe. Meinen zuständigen Treuhänder habe ich über dieses Konto nicht informiert. Nun hat mein Treuhänder dieses Konto, ohne Info, sperren lassen.
Darf er das so einfach und wie komme ich jetzt an mein Geld? Und wie kommt er an die Information, dass ich ein Konto eröffnet habe. Die Vivid Bank teilte mir mit, sie habe keinerlei Informationen an Schufa oder anderen Banken mit geteilt .
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

mfG.

Auskunftspflicht gegenüber Insolvenzverwalter

Ich befinde mich seitdem 05.02.2020 im Privatinsolvenzverfahren. Nun schreibt mich meine Insolvenzverwalterin an mit der Bitte um eine Bestätigung das ich seitdem Jahr 2012 meine Miete immer bezahlt habe. Warum soll ich ihr das bestätigen ? Sie hat doch nur Rechte auf eine Auskunftspflicht ab dem Datum 05.02.2020 oder etwa nicht?. Zudem werden monatlich bei mir 804 € gepfändet somit sind doch dann die Verfahrenskosten getilgt und ich kann eine vorzeiteige Restschuldbefreiung beantragen oder?

Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Herren Dr. Ghendler / Kraus,
Frage mein Sohn hat Privatinsolvenz angemeldet und arbeite in meine Firma als Angestellter, auf was muss ich achten damit ich mich nicht strafbar mache?

Wie verhält sich ein Haftbefehl durch Schulden bei der Privatinsolvenz

Hallo ich habe eine frage… ich habe bereits Privatinsolvenz beantragt diese muss allerdings erst geprüft werden… nun habe ich aber noch ein Haftbefehl offen wegen Schulden bei einem Zahnarzt… wie verhält sich das mit dem Haftbefehl wenn die Privatinsolvenz beginnt besteht dieser weiter hin oder wird dieser dann auch fallen gelassen bzw. eingefroren.

wohlfahrtsphasse

Guten Tag
Ich befinde mich schon in der wohlfahrtsphasse. Und habe noch 2 Jahre bis zum Ende. Meine Mutter hat ein Haus geerbt und möchte mich ins Grundbuch mit eintragen lassen. Nun meine Frage dazu muss ich das melden dem Gericht und denn Insolvenzverwalterin das ich drin stehe würde.

Rückzahlung des Insolvenzverwalters an den Schuldner bei Überzahlung

Hallo zusammen,

am 26.10.2016 wurde bei mir die Privatinsolvenz eröffnen. Am 10.01.2022 wurde die Restschuldbefreiung aufgrund meines Verkürzungsantrages bewilligt (zugestellt am 17.01.2022).
Ich habe daraufhin meine Sachbearbeiterin per E-Mail (haben 5 Jahre nur über E-Mail kommuniziert) mitgeteilt, dass ich um Rückzahlung der abgetretenen Beträge für die Abrechnungen November und Dezember 2021 bitte. Da es sich um über 3000€ handelt, kann man sicher nachvollziehen, dass ich darauf warte.

Die Sachbearbeiterin hat wie erwartet nicht reagiert. Ich habe nun den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter der Kanzlei angeschrieben und wie nachfolgend nochmals auf die InsO verwiesen:

Der Gesetzgeber verweist deshalb auch auf den § 300a Abs. 1 InsO. Hiernach gehört das Vermögen, das der Insolvenzverwalter nach dem Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Nach § 300a Abs. 2 S. 3 InsO hat der Insolvenzverwalter diesen Betrag dann an den Insolvenzschuldner herauszugeben.

Mir ist bewusst, dass ich danach die Möglichkeit der gerichtlichen Beschwerde habe und um einen rechtlichen Hinweis an den Insolvenzverwalter bitten kann.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn der Insolvenzverwalter darauf auch nicht reagiert?
Kann ich dann einen Anwalt beauftragen und die Kosten muss der Insolvenzverwalter tragen, da er ja mehrfach nicht reagiert hat.

Es gab ja erst kürzlich wieder ein aktuelles BGH-Urteil, nachdem die gegnerische Partei den RA bezahlen muss, wenn Sie mehrfach, nachweislich in Verzug gesetzt wurde und nicht reagierte. Das wird ja auch gelten, wenn die gegnerische Partei ein Insolvenzverwalter ist, der sich in Schweigen hüllt.

Ich habe allerdings wenig Lust, hier in Vorkasse zu gehen, wenn ich im Recht bin.
Da die Rechtslage eindeutig ist, würde Ihrer Meinung nach ein RA auf den Vorschuss verzichten und seine Kostennote dem Insolvenzverwalter vorlegen?

Es wäre nett, wenn Sie mir meine Frage beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Peekey