Auswandern – welche Pfändungsgrenze gilt?
Guten Abend, meine Privatinsolvenz wurde im Februar diesen Jahres eröffnet. Ich habe eine Jobzusage aus dem südamerikanischen Ausland. Ich werde diese Stelle antreten, sobald dies aktuell möglich ist. Ich habe auch beide Staatsbürgerschaften, die deutsche und die aus dem südamerikanischen Land. Meine Frage: Welche Pfändungsgrenze gilt dann? Die deutsche oder die aus dem Land in Südamerika? Bisher war sich da niemand so wirklich sicher. Auch der Insolvenzverwalter nicht. Vielen lieben Dank. Freundliche Grüße.



