Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 5 Jahre

Guten Tag, mein Mann befindet sich seit dem 09.06.2015 in der Privatinsolvenz. Jetzt läuft die Wohlverhaltensphase.Er möchte gern die Verkürzung der Restschuldbefreiung mit der 5 Jahresfrist in Anspruch nehmen. Bei ihm werden monatlich 574,35€ gepfändet und dem Treuhänder überwiesen. Wir nehmen mal an, dass aus den Pfändungsbeträgen die gesamten Verfahrenskosten gedeckt werden, obwohl er eine Stundung der Kosten genehmigt bekommen hat. Jetzt ist meine Frage, wann sollte er frühestens den Antrag auf Verkürzung der Restschuldbefreiung bei Gericht stellen? Am 09.06.2020 wären dann 5 Jahre um. Kann er beim Treuhänder anfragen, ob die Vorraussetzungen für die 5 Jahresfrist gegeben ist. Vielen Dank für ihre Antwort.

Prepaid kreditkarte

Hallo,
meine Verbraucherinsolvenz würde seit kurzem eröffnet, ich nutze seit kurzem über mein Smartphone eine Guthabenkreditkarte ( Aufladung über IBAN ) Banksitz ist ENGLAND.
Kann ich die Guthabenkreditkarte uneingeschränkt nutzen nachdem ich sie meinem Insolvenzverwalter gemeldet habe, ohne Angst haben zu müssen, dass das Geld zum aufladen der Kreditkarte sofort zur verpfändet wird?

Erwerb eines Hauseigentum

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich befinde mich seit Oktober 2017 in der WVP.
Meine Lebenspartnerin und ich haben 3 Kinder und unsere jetzige Wohnung wird zu klein.
Auf dem Wohnungsmarkt bekommen wir keinen bezahlbaren Wohnraum bzw. werden obwohl wir meine finanzielle Situation offen ansprechen immer abgelehnt. Offiziell natürlich nie wie der Insolvenz. Nun haben wir die Möglichkeit mit Hilfe eines Dritten Wohneigentum zu erwerben. Ich persönlich bin nicht als Darlehensnehmer im Vertrag, darf ich mich trotzdem ins Grundbuch des Hauses eintragen lassen oder kann es hier zu rechtlichen Problemen hinsichtlich der RSB kommen. Bei der Folgefinanzierung (nach der RSB) plane ich als Kreditnehmer für das Haus wieder einzutreten.

Forderung aus Straftat nach Restschuldbefreiung

Nach meiner Restschuldbefreiung zu meiner Privatinsolvenz im Februar 2019 besteht noch eine Forderung aus einer Straftat. Diese wurde soweit ich weiss, mit der Insolvenz nicht abgegolten. Wann kann der Gläubiger wegen dieser Forderung auf mich zu kommen? Kann sofort mein Konto gepfändet werden oder eine Lohnpfändung über meinen Arbeitgeber erfolgen? Gelten hier Fristen? Ich habe seit Februar noch nichts von meinem Gläubiger gehört.

Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensperiode

Hallo,

ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.

Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.

Es wird, wie immer, nach “Vermögenszuwachs” gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:

Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.

Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?

Ich möchte vermeiden, auf “die letzten Meter” noch einen Fehler zu machen.

Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Viele Grüße

Löschung von Unterlagen aus Personalakte nach Restschuldbefreiung

2002 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und im Februar 2009 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. In 2004, während des laufenden Verfahrens, habe ich einen neuen Job angefangen und musste mein Verfahren bei der Einstellung offenlegen. Das heisst, ich habe es im Personalfragebogen erwähnt und es gibt eine Notiz meines Insolvenzverwalters über mich und mein Verfahren sowie eine Genehmigung zur Einstellung eines Kompetenzträgers.

Nun wurde meine Akte irgendwann komplett digitalisiert und jedes Mal, wenn ich innerhalb des Unternehmens wechsle, haben neue potenzielle Vorgesetzte Zugriff auf meine Akte. Da sogar in der Schufa nach drei Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung ein Recht auf Löschung besteht (in meinem Fall seit 2012), hoffe ich sehr, dass es irgend einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung gibt, auf deren Basis ich verlangen kann, dass die drei v.g. Dokumente nach weiteren 7 Jahren nun endgültig aus meiner Akte entfernt werden. Ich bin aktuell dabei mich zu bewerben und habe wegen dieses Themas am kommenden Mittwoch einen Termin bei der Personalabteilung. Es wäre toll, wenn ich dann mit einem hieb- und stichfesten Argument dort vorstellig werden könnte.
Kann mir diesbezüglich irgend jemand weiterhelfen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!!!

Privatinsolvenz

Guten Tag,
wird der Arbeitgeber über eine private Insolvenz informiert?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Selbstständig im Nebenerwerb während Privatinsolvenz und Elternzeit

Guten Abend,

ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und kann wahrscheinlich auf 5 Jahre verkürzen. Ich wäre dann 09/2020 mit meinem Insolvenzverfahren fertig.
Nun befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit und habe daher momentan kein Einkommen außer Kindergeld und Familiengeld. Ich habe erst ab Oktober einen Krippenplatz für meinen jüngsten Sohn und fange im November wieder bei meinem Arbeitgeber an. Ich bin also Angestellte, nur in Elternzeit.

Nun habe ich ein Kleingewerbe angemeldet für Eltern Kind Beratungen um mir etwas dazuzuverdienen. Ich habe mich dafür auch fortbilden lassen.
Mein Insolvenzverwalter hat mich nun darüber aufgeklärt, dass ich ein fiktives Nettoeinkommen berechnen soll.
Ich werde in diesem Nebenerwerb maximal 16 – 20 Stunden im Monat beratend tätig sein, da ich noch keine geregelte Kinderbetreuung habe.
Ich habe ab Oktober einen Krippenplatz für meinen Sohn und beginne dann nach der Eingewöhnung Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (20Std./Woche). Dem Nebenerwerb würde ich dann auch weiterhin nachgehen, da es sich hier für mich mehr um eine Herzensangelegenheit handelt.

Jetzt habe ich etwas Verständnisprobleme wie ich das fiktive Einkommen berechnen soll.

Berechne ich jetzt das Nettoeinkommen, dass ich erzielen würde wenn ich mich für diesen Stundenaufwand (max. 20Std./Monat) in meinem Ausbildungsberuf anstellen lassen würde? (Ich bin Systemadministratorin). Ich bin aber derzeit ja bereits angestellt, lediglich noch in Elternzeit. Könnte ich theoretisch mein Einkommen laut Arbeitsvertrag (2600€ Brutto/40Std. Woche) entsprechend reduziert auf die Stunden als Berechnungsgrundlage nehmen? Schließlich ist das auch genau das was ich verdienen würde, wenn ich jetzt sofort wieder einsteigen würde in meinem Job..

Oder wird das fiktive Nettoeinkommen daraus berechnet was eine angestellte Trageberaterin verdienen würde? Jedoch gibt es keine angestellten Trageberaterinnen.

Das Einkommen durch die Beratungen beträgt maximal 200€ im Monat und wird deshalb nur als Kleinunternehmen geführt.

Und wenn ich im November dann wieder halbtags in meinem Job anfange, habe ich dann mein generelles Nettogehalt und muss dann nochmal zusätzlich das fiktice Nettogehalt dazuzählen?

Ist das Risiko zu hoch etwas falsch zu machen, sodass mein Insolvenzverfahren gefährdet ist? Ich würde so gerne den Beratungen nachgehen und uns natürlich auch gerne etwas hinzuverdienen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und hoffe, dass ich es verständlich geschildert habe.

Jobwechsel- Pfändung

Hallo ,
ich habe im April 2016 Insolvenz. beantragt und durch meine Krankheit, konnte ich nur einen Teilzeit Job an nehmen und verdiente 780€ netto

Ich lebe mit. meiner 19 jährige Tochter alleine und sie befindet. sich im 2. Lehrjahr mit einem Lohn von 670€ netto + 192€ Kindergeld.

Jetzt habe ich einen zusätzlichen Job und verdiene. 703€ ( netto ) + 450€ Aushilfsjob zum 1. July 19

Heute bekam ich von meinem Betreuer / Amtsgericht , das ein Antrag gemäß Paragraf 850 e ZPO gestellt werden muss, da ich zu viel verdiene !
Meine Tochter lebt noch bei mir, darf ich nicht 1530€ verdienen ?

Wieviel. wird mir gepfändet ?
Was muss ich tun, wenn es unberechtigt ist ?

Herzlichen Dank , für Ihre Mithilfe / Unterstützung !!

Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele