Einkommenssteuer auf Rente
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
meine Mutter ist Rentnerin und befindet sich im Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase. Sie bezieht eine eigene Rente sowie eine Witwenrente. Von diesem Einkommen behält der Treuhänder monatlich den pfändbaren Anteil ein.
Dazu habe ich nun folgende Fragen:
1. Werden diese gepfändeten Beträge an die Gläubiger verteilt und wenn ja wann, denn die sogenannte “Schlussverteilung” hat ja bereits stattgefunden?
2. Aufgrund der steigenden Renten, habe ich die Einkünfte meiner Mutter nun “über meine Steuerprogramm laufen lassen” mit dem Ergebnis, dass meine Mutter für 2018 ca. 76 € Einkommenststeuer nachzuzahlen hat. Kann dieser Betrag nachträglich beim Insolvenzverwalter/Treuhänder angemeldet und berücksichtigt werden?
3. Für das laufende und die folgenden Jahre wird insbesondere aufgrund der Rentenerhöhung für die Mütterrente II (3 Kinder = ca. 48 € p. Monat) mit einer höheren Einkommenssteuer zu rechnen sein. Wie können diese Zahlungen bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden, wenn der genaue Betrag erst über die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr bekannt wird?
Ich danke Ihnen für Ihre aufschlussreiche Internetseite und Ihre Mühe zur Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina K.