Pfändung eines GmbH-Anteils

Wenn ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen GmbH-Gesellschafter hat, der einer privaten Rechtsbeziehung entstammt, kann er diesen nicht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Das Gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der Gesellschafter sind voneinander zu trennende Vermögensmassen (vgl. § 13 GmbHG). Allerdings fallen die jeweiligen Gesellschaftsanteile in das Vermögen des Schuldners bzw. Gesellschafters.

Aggression im Straßenverkehr

Sogenannte Verkehrsrowdys hat sicher schon jeder Verkehrsteilnehmer erlebt. Raser und Drängler, wütende Lichthupe, rücksichtsloses Autofahren, riskante Überholmanöver… Aggression im Straßenverkehr ist keine Seltenheit. Damit verbunden ist häufig auch eine Nötigung, Verkehrsteilnehmer fühlen sich unter Druck gesetzt. Oft haben die berüchtigten Verkehrsrowdys die Absicht, so schnell wie möglich am Ziel zu sein. Wer sich vor ihre “Nase” setzt und ihrem Empfinden nach zu langsam fährt, wird aggressiv angegangen. Ignorieren des Sicherheitsabstandes, Stoßstange an Stoßstange auffahren, Beleidigungen und Hupen (Licht-, aber auch akustische Hupe) sind die Folgen.

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu verhindern, gibt es für einen Schuldner die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. In diesem Verfahren unterbreitet der Schuldner seinen Gläubigern ein Zahlungsangebot in Form eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans.

Airbag-Pflicht

Rotlichtverstoß

Schnell ist es geschehen, dass man über eine rote Ampel fährt. Ob mit Absicht, versehentlich oder ob man es billigend in Kauf genommen hat, man begeht eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot geahndet. Nicht nur Kraftfahrzeugführer müssen bei einem Rotlichtverstoß mit Konsequenzen rechnen, Radfahrer und Fußgänger werden ebenfalls bestraft.

Fahrerflucht

Ein Unfall im Straßenverkehr kann schnell passieren, sei es durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Fremdverschulden. Doch anstatt die Unfallstelle abzusichern, die Rettungskräfte zu informieren und erste Hilfe zu leisten, oder bei einem sogenannten “Parkrempler” zu warten und die Polizei zu rufen, fahren viele Fahrzeugführer einfach weiter. Doch damit begehen sie Fahrerflucht. Fahrerflucht ist gleichbedeutend mit Unfallflucht oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und wird als Straftat geahndet.

Abgasuntersuchung

Privatinsolvenz und Minijob

Minijob und Privatinsolvenz stehen sich nicht im Wege. Natürlich dürfen Sie während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Minijob ausüben. Hierzu sind Sie im Rahmen ihrer Kräfte sogar gehalten. Dies ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wo es heißt:

“Dem Schuldner obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen”