Zehntausende sind betroffen
Das ist ein Fall, wie ihm unsere Kanzlei beinahe täglich begegnet. Wenn ein Darlehensnehmer seine Bank-Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, aus welchen Gründen auch immer, dann wendet sich die Bank an die Ehefrau, den Lebenspartner oder an einen nahen Angehörigen, der zu seiner Zeit aus emotionaler Verbundenheit eine Verpflichtung übernommen hat, der er nun nicht nachkommen kann und der er auch niemals nachkommen konnte. Noch bitterer ist es für den Betroffenen, wenn die Ehe oder die Lebensgemeinschaft bereits aufgelöst wurde und man plötzlich für die Schulden des Ex-Mannes aufkommen soll.
Doch die Bank besteht auf Zahlung. Als Verbraucher mit einem Kreditinstitut zu verhandeln ist nahezu zwecklos. Alle Bitten und Beteuerungen, man wollte nur einem nahen Menschen helfen, man selbst habe von dem Geld keinen Cent gesehen, prallen an der Bank ab wie an einer Wand. Die Bank beruft sich auf den Vertrag und droht mit Inkasso, Vollstreckung, Schufa und allen anderen erdenklichen Übeln.
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