Verträge sind häufig sittenwidrig
Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Notsituation befinden, gibt es für Sie möglicherweise einen Ausweg. Viele solcher Vereinbarungen, z.B. Bürgschaften oder Schuldbeitritte, aber auch Darlehensverträge sind nämlich
sittenwidrig und damit nichtig.
Das bedeutet – die Bank kann Sie daraus nicht in Anspruch nehmen. Inkasso, Vollstreckung, Schufa, sehr wahrscheinlich die Insolvenz bleiben Ihnen erspart. Unter Umständen können Sie sogar bereits gezahlte Raten zurückfordern.
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