Verträge sind häufig sittenwidrig

Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Notsituation befinden, gibt es für Sie möglicherweise einen Ausweg. Viele solcher Vereinbarungen, z.B. Bürgschaften oder Schuldbeitritte, aber auch Darlehensverträge sind nämlich

sittenwidrig und damit nichtig.

Das bedeutet – die Bank kann Sie daraus nicht in Anspruch nehmen. Inkasso, Vollstreckung, Schufa, sehr wahrscheinlich die Insolvenz bleiben Ihnen erspart. Unter Umständen können Sie sogar bereits gezahlte Raten zurückfordern.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert