Insolvenz Freibetrag
Hallo,
ich hätte eine Frage zu dem Insolvenz Freibetrag.
Ich bin geschieden, meine Kinder sind schon volljährig ( 1 Kind schwerbehindert, 1 Kind in Berufsausbildung), ich bekomme für 2 Kinder noch Kindergeld.
Bei einem Kind fällt das Kindergeld weg und ich erhalte dieses nur noch einmal für Kind 2.
Durch die Scheidung zahlt der Vater jedoch schon jahrelang nichts.
Der Eintrag ändert sich bei mir steuerlich auf 0,5 Kinder.
Wird das in der Wohlverhaltensphase überhaupt noch anerkannt.
Also einmal Kindergeld für ein Kind in Ausbildung, aber steuerlich nur 0,5 Eintrag?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ich bin Vollzeit berufstätig und Gehalt wird direkt gepfändet.