Pfändung rückwirkend p konto

Hallo, mein Konto ist momentan noch ein normales Girokonto mit einem dispo, nun hatte ich eine Pfändung in Höhe von 300 Euro, somit würde das Konto eingefroren und gesperrt, auf Anfrage ob man dieses Konto auf ein Pkonto umstellen kann, würde dies erstmal verneint. Nun würde die Pfändung nach einer Woche beglichen, damit ich wieder an mein anderes Geld komme. Nach nochmaliger Rücksprache mit der filiaeitung haben sie mir nun angeboten das Konto umzustellen.
Auf meine Frage das die Umstellung ja rückwirkend bis zu 4 Wochen geht, wie ich mein Geld von der Pfändung wieder bekomme, würde mir gesagt das dies nun nicht mehr möglich sei, da ich ja die Pfändung beglichen habe. Dies wäre nur möglich wenn die Pfändung noch bestehen würde, bzw ich es nicht beglichen hätte.
Nun meine Frage was kann ich machen?

Mit freundlichen Grüßen

F. R.

Privatinsolvenz

Ich bin 69 Jahre alt und habe ca. 20.000,00 Euro Schulden. Meinen Nebenjob habe ich durch die Coronakrise verloren und werde ihn nicht wieder erhalten. Meine monatliche Rente beträgt 1099 Euro. Würden Sie mir zu einer Privatinsolvenz raten?

Ab wann sollte ich zum Notar gehen für das Einzelunternehmen als Kaufmann

Hallo sehr geehrter Anwalt,
ich hätte eine Frage bezüglich dessen wann ich zum Notar gehen sollte, nachdem ich ein Geschäftskonto eröffnet habe danach direkt oder sind dazwischen noch irgendwelche Schritte die ich machen sollte?Und was wird beim Notar gemacht und was kommt nach dem Notar? ,vielen dank für eure Zeit LG.

GmbH

Guten Tag
Ich werde in kürze eine Firma gründen. Möchte eine GmbH Gründen Als Anlagenmechaniker Heizung-Sanitär.
Ich habe Leider kein Kapital und werde diese über kfw-fördern. Der Antrag auf kfw ist in Bearbeitung. Voraussichtliche Gründung ist am 19.04.2021. Wie ist das mit der Bezahlung eine GmbH?

Dauer der Regelinsolvenz – Verfahren wurde am 31.07.2019 eröffnet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Zahlungsunfähigkeit wurde am 31.07.2019 das Verfahren über mein Vermögen eröffnet. Liegt die Dauer meiner Regelinsolvenz in diesem Fall noch bei 5-6 Jahren? Oder besteht die Möglichkeit diese auf 3 Jahre zu verkürzen? Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
B.

Unklare Pfändungsangelegenheit

Guten Morgen an das Kanzleiteam,
erst einmal ein großes Dankeschön, dass Sie so kompetent und detailliert auf die Fragen eingehen.
Zu meinem Problem bzw. meinen Fragen.
Ich habe im Jahr 2017 für jemanden gearbeitet, der mich ohne Fristeinhaltung gekündigt hat und meinen Lohn nicht gezahlt hat. Dieser wurde mir dann gerichtlich zugesprochen und mein damaliger Anwalt hat die vollen ausstehenden Löhne komplett pfänden können. Zu diesem Gerichtsverfahren ist mein damaliger Arbeitgeber nicht erschienen und hat es somit versäumt mitzuteilen, dass er insolvent ist.
Knapp 1,5 Jahre später wurde ich dann von seinem Insolvenzverwalter angeschrieben, dass die von mir gepfändete Summe nicht hätte gepfändet dürfen, da diese der Insolvenzmasse gehöre.
Mein ehemaliger Antwalt sagte, dass die Aussage des Insolvenzverwalters richtig sei und ich mir die Gerichtskosten sparen soll und es so hinnehmen soll, was ich auch tat. Da ich jedoch die Summe nicht hatte, weil ich meine Aussenstände beglichen habe, konnte ich ihm das auch nicht zurückzahlen und der Herr akzeptierte auch leider keine Ratenzahlung und verlangte eine Vemögensauskunft. Diese bekam er auch.

Nun habe ich mich gestern durch Zufall mit einem anderen Rechtsanwalt unterhalten, welcher mir sagte, dass es rechtlich richtig war meine ausstehenden Löhne zu pfänden, da Löhne vor allem anderen gehen. Leider weiss ich nicht welche Aussage nun richtig ist, diese Aussage des Insolvenzverwalters oder die meines ehemaligen Anwalts?

Durften die ausstehenden Löhne, seiner Zeit von mir gepfändet werden oder hat der Insolvenzverwalter recht?
Falls der Insolvenzverwalter nicht im Recht sein sollte, bestünde die Möglichkeit noch etwas dagegen zu unternehmen, nach knapp 3 Jahren?

Herzlichen Dank!
F.M.

Verkürzung der Privatinsolvenz

Hallo,
zum 18.04.21 möchte ich meine Insolvenz auf 5 Jahre verkürzen. Anhand meiner Gehaltsabrechnungen kann ich ausrechnen was mein Treuhänder bereits aus meinem Gehalt erhalten hat. Jedoch habe ich nie eine Information bekommen zu meinen Einkommenssteuererklärungen die ich ausfüllen musste oder eventuelle andere Mittel die dem Treuhänder zugegangen sind. Des weiteren bekomme ich selbst heute keine genauen Angaben zu den Verfahrenskosten, da das Verfahren noch laufen würde (es wird versucht bei jemandem mein damals verliehenes Geld ein zu treiben).

Ich bat meinen Treuhänder um eine Information über die Höhe der Verfahrenskosten und eine Angabe über die bisher erhaltenen Mittel und erhielt folgende Antwort:

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grundsätzlich beträgt die Laufzeit Ihres am 18.04.2016 eröffneten Insolvenzverfahren sechs Jahre.

Gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO besteht die Möglichkeit die sechsjährige Laufzeit auf fünf Jahre zu verkürzen, sofern die Kosten des Verfahrens berichtigt sind. Dies ist vorliegend voraussichtlich der Fall.

Insoweit weise ich darauf hin, dass Ihrerseits (ab dem 1. Tag nach der fünf Jahresfrist, hier 19.04.2021) die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei dem Amtsgericht/ Insolvenzgericht zu stellen. Eine genaue Bezifferung der Verfahrenskosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da sich die Insolvenzmasse und mithin die Verfahrenskosten bis zum Zeitpunkt der Vorlage der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO noch verändern werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung sind grundsätzlich von Ihnen glaubhaft zu machen. Die erteilten Angaben erheben somit keinen Anspruch auf Richtigkeit.
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Meine Frage nun: Ist der Treuhänder nicht zumindest verpflichtet mir mit zu teilen was er nun aus welchen Quellen erhalten hat? Die Insolvenzpfändung errechne ich mir selber anhand der Gehaltsabrechnungen aber alle anderen Informationen fehlen mir. Kann ich überhaupt einen Antrag stellen ohne die Höhe der Verfahrenskosten zu wissen?

Vielen Dank im Voraus
Entschuldigung für dieses riesen Text – hielt alle Infos für notwendig

Pfändungsbetrag bei Bezug von PKV Krankentagegeld

Guten Tag, Ich beziehe Netto Krankentagegeld der PKV.

Kann ich von diesem Nettokrankentageld, den Unterhalt, den Krankenversicherungsbeitrag und die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung herunter rechnen um den genauen Pfändungsbetrag zu ermitteln oder stimmt der Berechnung der PKV :

Nettokrankentageld (einbezogen 1x Unterhalt) ergibt den Pfändungsbetrag.?

Vielen Dank

Insolvenztabelle

Guten Tag,
meine PI wurde am 11.01.21 eröffnet. Ein Gläubiger hat seine Forderung nicht zur
Tabelle angemeldet (sitzt in Österreich), obwohl beim Eröffnungsantrag angegeben.
Er hat im Vorwege mehrfach verschiedene Inkassos sowie Rechtsanwälte mit
dem Einzug der Forderung beauftragt; jedoch noch keinen Titel erwirkt.
Ich befürchte er wird trotz laufenden Insolvenz versuchen über Mahnbescheid seine
Forderung einzutreiben. Wie verhalte ich mich wenn er trotz Vollstreckungsverbot
Mahnbescheid beantragt? Muß ich diesem widersprechen oder nur an den
Insolvenzverwalter weiterleiten? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

2.Insolvenz

Guten Tag

Wann kann ich wieder nach dem Restschuldbefreiung Insolvenzantrag stellen?