Insolvenz von Kleinbetrieben
Guten Tag,
seit einigen Jahren bin ich als Kleinunternehmer selbstständig. Es war schon immer schwer über die Runden zu kommen und oft lebte man nur von der Hand in den Mund. Doch in letzter Zeit ist alles sehr stark zusammengebrochen und alte Kredite und teilw. auch Mahnverfahren können nun nicht mehr bedient werden.
Als Privatperson gilt nun seit 1.10.2020 die dreijährige Verjährungsfrist. Wie verhält es sich nun bei Kleinunternehmern? Soll ich das Gewerbe aufgeben oder herschen dort ebenfalls vergleichbare Fristen?
Mit freundlichen Grüßen, S. Becker