Ab wann sollte ich zum Notar gehen für das Einzelunternehmen als Kaufmann

Hallo sehr geehrter Anwalt,
ich hätte eine Frage bezüglich dessen wann ich zum Notar gehen sollte, nachdem ich ein Geschäftskonto eröffnet habe danach direkt oder sind dazwischen noch irgendwelche Schritte die ich machen sollte?Und was wird beim Notar gemacht und was kommt nach dem Notar? ,vielen dank für eure Zeit LG.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung.

    Beim Kaufmann als besonderer Form des Einzelunternehmers lässt sich der Besuch bei einem Notar nicht vermeiden (§ 106 HGB). Der Notar erhält Ihre Anmeldung zum Handelsregister und die Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit Ihres Firmennamen. Sollten Sie ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ausüben wollen, sollten Sie auch die entsprechende Zulassung zum Notartermin mitbringen.

    Ihre weiteren Fragen zum genauen Ablauf können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

    Viele Grüße

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