Hallo,
Zum Hintergrund meiner Frage:
– Mein Mann und ich werden gemeinsam steuerlich veranlagt. Ich habe also die Steuerklasse 5 und mein Mann die drei.
– Ich bin in privatinsolvenz gegangen dieses Jahr, mein Mann hat damit nichts zu tun und ist auch nicht in Insolvenz.
– Ich verdiene brutto 800 € im Monate mit befristetem Vertrag für 10,5 Monate p.a.
d.h. mein gesamtes Jahreseinkommen ist an sich steuerfrei, aber mit der Steuerklasse 5, zahle ich monatlich Steuern, p.a. 792 €,
– die 792 € werden in der gemeinsamen Veranlagung als Ehepaar dann zurückerstattet werden.
– Mit dieser Rückerstattung übersteigt mein monatliches Einkommen 554 € netto + 792 € = 1346 € im Rückerstattungsmonat die Pfändugnsfreigrenze,
Meine Fragen:
– muss ich 151,34 € abführen, obwohl es sich ja tatsächlich um einen Anspruch handelt den ich in 10,5 Monaten erworben habe, mein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, nur weil der Betrag aufeinmal ausgezahlt wird?
– kann ich beantragen, dass mein Mann die gemeinsame Veranlagung nicht offen legen muss?
Danke für eine Info