Auflösung UG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ca. ein Jahr nach meiner Gründung habe ich mich nun beruflich umorientiert und möchte somit zum 31.12.2018 meine UG wieder auflösen. Ich die Auflösung gerne mit Ihnen durchführen. Könnten Sie mir hierfür den Prozess schildern und alle Kosten aufzeigen?

Ich bin stark daran interessiert, das Sperrjahr zu umgehen. Könnten Sie das auch tun? Es bestehen keine Verbindlichkeiten, offenen Forderungen, Aussichten auf Einnahmen etc.. Daher wäre diese Sperrfrist in meinem konkreten Fall leider komplett vergeudete Zeit.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Viele Grüße

Michael Wanner

WangoDos UG

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Wanner,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Für die Beendung der UG ohne Sperrjahr gibt es mehrere Voraussetzungen.
    Zunächst muss Ihre UG vermögenslos sein. Dafür dürfen weder Schulden noch Vermögen über 100 Euro vorliegen.
    Weiterhin müssen alle Steuerangelegenheiten geklärt sein und es darf keine offenen Forderungen der Gesellschaft geben.
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann die Gesellschaft Beendet werden. Das Verfahren dauert dabei in etwa 2 bis 3 Monate.
    Gerne können wir Sie auch ausführlich zur Beendung Ihrer Gesellschaft beraten. Rufen Sie uns dazu einfach an, oder nennen Sie uns einen Termin an dem Sie Zeit für die kostenlose Erstberatung haben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus

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