Haftung nach Löschung
Guten Tag Herr Kraus,
unsere ltd ist im März 2016 gelöscht worden. Ende 2018 kommt nun ein ehemaliger Dienstleister auf einen ehem. GF zu und sagt, es seien offene Rechnungen nicht beglichen worden.
Inwieweit besteht noch eine Haftung eines GFs oder Gesellschafters? Was kann passieren? Die Ltd hat nie Gewinne erzielt und auch kein Vermögen mehr gehabt.
Besten Dank für Ihre Einschätzung.



