Beitragserhöhung Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab wann ist eine ”Beitragserhöhung “unmoralisch”? Mein Mann ist seit dem 01.07.2017 Altersrentner und erhält eine Rente in Höhe von jetzt 731,94 €. Der Krankenkassenbeitrag hat sich im Laufe der Jahre erhöht und ist trotz mehrmals selbst gewählter Tarifanpassung (niedrigerer Tarif) inzwischen bei 726,23 € angekommen. Es bleiben also ganz 5,71 € übrig. Er hat keine zusätzlichen Einkünfte. Sein ursprüngliches Einzelunternehmen existiert zwar noch, generiert aber seit 2018 keine Einnahmen mehr. Was können wir tun?
Vielen Dank für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Brigitta und Reinhard Nocke

Erhöhung Gesetzl.Pfleg-VS i. d. PKV

Ich bin Behindert (G) underhalte Grundsicherung im Alter.
Ist die Erhöhung (48,16€) der Pfegeversicherung in der PKV getrennt von der Krankenversicherung zu verstehen?
Es wird von mir erwartet diesen Betrag von dem Erhalt der Grundsicherung zu zahlen.

Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

PKV Erhöhung bei der Halleschen

Guten Tag,
dieser Tage erhielten meine Frau und ich für die private Krankenversicherung (Hallesche) eine Beitragserhöhung um rd. 9% ab 1.1.2019.
Lässt sich dagegen etwas unternehmen? Wie aussichtsreich wäre das?

DBV Beitragserhöhung

Hallo, als Landesbeamter (Polizei) bin ich seit Jahren bei der DBV versichert (große Anwartschaft). In 2 Jahren gehe ich in Pension. Lohnt sich auch hier eine Überpüfung der jährlich steígenenden Beitragsanpassungen? Aktuell soll für 2019 sogar die Prämie um fast 70 € steigen! Ich muss noch dazu sagen, das ich auch meine Rechtschutz bei der AXA abgeschlossen habe (Arag), sowie weitere im Bündelungsvertrag. Werden diese dann tatsächlich im Fall der Fälle eine Deckungszusage erteilen und werden mir daraus keine Nachteile entstehen?

Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?

Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.

Brauche ich anwaltliche Vertretung?

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.