Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?
Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.