Welche Modelle von Mercedes sind betroffen?

Bei den folgenden Modellen ist bereits bekannt geworden, dass diese vom Mercedes Abgasskandal betroffen sind. Insbesondere sind die Modelle betroffen, die einen CDI-Motor verbaut haben. Manipulationen stehen zumindest bei den Fahrzeugen fest, bei denen es bereits behördlich angeordnete Rückrufe gegeben hat. Dazu gehören die folgenden Motoren:

  • OM 642
  • OM 651
  • OM 622 (Mercedes Vito bzw. Viano)

Es sind in der Vergangenheit jedoch auch andere Modelle mit erhöhten Schadstoff-Werten aufgefallen. In den Fokus der Ermittler rückt mehr und mehr der Motor OM 626, der große Ähnlichkeit zum Motor OM 622 aufweisen soll. Bisher soll es hier aber noch keine offizielle Prüfung gegeben haben. Wenn Sie Zweifel haben, ob auch Ihr Mercedes von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen ist, rufen Sie uns an und wir prüfen Ihren individuellen Fall. Wir haben für Sie eine Liste der betroffenen Fahrzeuge erstellt.

Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen?

Aus Erfahrung können wir sagen, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen vertraglich verpflichtet sind, die Kosten tragen. Einige Rechtsschutzversicherungen haben sich in der Vergangenheit geweigert, die Kosten zu übernehmen. Unsere Kanzlei hat dann im Rahmen von Ombudsmannverfahren und Klagen vor unterschiedlichen Landgerichten gegen die Versicherungsunternehmen erfolgreich Deckung für unsere Mandanten erstritten. Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich. Die Deckungsanfragen und Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ist Teil unserer kostenfreien Dienstleistung.

Die jüngsten Rückrufe dürften auch zurückhaltende Rechtsschutzversicherungen langfristig beeindrucken und diese auf Deckungskurs bringen. Ein offiziell angeordneter Rückruf in derart großem Ausmaß legt die Beteiligung Daimlers am Abgasskandal nahe. Damit steigen die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens trotz noch noch nicht abgeschlossener Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Im ersten Schritt würden wir zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen. Im Rahmen unserer Erstberatung überprüfen wir Ihren Kauf- bzw. Darlehensvertrag und teilen Ihnen in einem anschließenden Telefonat mit, ob Sie Ansprüche haben und wie erfolgversprechend die Durchsetzung in Ihrem konkreten Fall erscheint. Wir blicken in diesem Bereich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere im Bereich des Verbraucherrechts, zurück.

Wir können dann entweder zu einem Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung für Sie tätig werden. Wir werden zu keinem Zeitpunkt ohne eine vorherige Vollmachterteilung kostenpflichtig tätig.

Kommt für mich ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder ein Widerruf des Darlehens in Betracht?

Wenn Ihr Fahrzeug vom Mercedes Abgasskandal betroffen ist, haben Sie mehrere Optionen, um ohne Schaden aus der Situation zu gelangen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können wir Ihren Fall innerhalb weniger Werktage einschätzen und Ihnen das richtige Vorgehen empfehlen.

Widerruf des Darlehens bei der Mercedes-Bank

Viele Fahrzeugbesitzer haben Ihren Mercedes über ein Darlehen bei der Mercedes Bank finanziert. Wenn auch Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie von einem Widerruf des Kredites profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie bei Vertragsschluss unzureichend über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Darlehensunterlagen fehlerhafte Informationen aufweisen.

Ein Widerruf führt dazu, dass Sie Ihren gebrauchten Mercedes zurückgeben können und die Bank Ihnen die Kreditsumme abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss.

Möglicherweise keine Nutzungsentschädigung bei Darlehensverträgen nach dem 13.07.2014

Noch besser stehen Betroffene da, wenn die Finanzierung bei der Mercedes-Bank nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Denn ab diesem Datum gilt eine besonders verbraucherfreundliche Gesetzeslage. Die einschlägigen Vorschriften besagen Folgendes: ist die Widerrufsinformation falsch, schuldet der Verbraucher bei der Rückabwicklung keinen Wertersatz für die Verschlechterung der Sache. Für PKWs bedeutet das – die Bank hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Bezüglich dieser Rechtsauffassung fehlt es bislang jedoch an einer höchstrichterlichen Bestätigung. Vorsichtshalber sollte deswegen bei der Berechnung des finanziellen Vorteils eine etwaige Nutzungsentschädigung berücksichtigt werden.

So können Betroffene das manipulierte Fahrzeug zurückgeben und erhalten womöglich die Anzahlung und nahezu die gesamten geleisteten Raten zurück. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Widerruf des Autokredites bei der Mercedes-Bank.

Rückabwicklungs- und Schadenersatzanspruch

Wenn Sie Ihren Mercedes nicht über einen Kredit bei der Herstellerbank finanziert haben, können Sie unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz vom Daimlerkonzern verlangen. Auch in diesem Fall kommt es zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer nur dann, wenn das Fahrzeug vor dem 13. Juni 2014 erworben wurde. Diese liegt jedoch im Regelfall weit unter dem tatsächlichen Wertverlust des Kraftfahrzeuges.

Warum sollte ich keine Nachbesserung bei meinem Mercedes durchführen lassen?

Der Fahrzeughersteller Daimler hat genau wie VW bereits vor einigen Monaten damit begonnen auf freiwilliger Basis Diesel-Fahrzeuge betroffener Verbraucher mit einer neuen Software umzurüsten. Diese Nachbesserung von Diesel-Antrieben soll laut Unternehmen dazu führen, dass der Ausstoß der schädlichen Stickoxide verringert wird. Laut Daimler sollen dazu Erkenntnisse aus der aktuellen Dieselmotorenfamilie genutzt werden. Wie die Bild-Zeitung am 18.07.2017 berichtete, soll diese Umrüstaktion von Diesel Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz nun auf mehr als drei Millionen Fahrzeuge ausgeweitet werden.

Brief zur Nachrüstung für Mercedes Kunden

Viele Mercedes Besitzer werden daher bald einen Brief von Daimler oder einer Vertragswerkstatt erhalten. Die Schreiben werden das Angebot erhalten, das Fahrzeug kostenlos umrüsten zu lassen. Doch Vorsicht: Parallelen zur Nachbesserungsaktion des VW-Konzerns sind augenscheinlich.

EU und ADAC sagen Folgeschäden durch Umrüstung voraus

Die Europäische Union und der ADAC gehen davon aus, dass alleine durch das Aufspielen einer neuen Software Folgeschäden auftreten können. Verschiedene Autoteile, wie beispielsweise das Abgasrückführventil oder der Speicherkatalysator können durch die Umrüstung versagen. Dieser Verdacht, der sich bei den VW Modellen nach Ansicht der Experten mittelfristig zeigen wird, gilt auch für die betroffenen Modelle von Mercedes. Nach der Meinung der unabhängigen Prüfstellen ist die Umrüstung für den Verbraucher mit mehr Nach- als Vorteilen verbunden.

Wer profitiert von der Nachrüstung?

Folglich stellt sich die Frage, wer dann von der Umrüstung der Mercedes Modelle profitiert. Zum einen möchte Daimler offenbar einer von der zuständigen Aufsichtsbehörde angeordneten Umrüstungsaktion zuvorkommen und guten Willen zeigen. Zum anderen kann es sein, dass Betroffene, die eine Umrüstung in Anspruch genommen haben, Ihre Möglichkeit zur rechtlichen Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen verlieren. Einige Autoren in der rechtswissenschaftlichen Literatur sehen in der Annahme der Nachbesserung einen Verzicht auf Rechtsmittel. Unsere Kanzlei geht hingegen davon aus, dass selbst nach einer durchgeführten Umrüstung der Mangel nicht behoben ist und Ansprüche der Betroffenen gegen den Daimler-Konzern immer noch bestehen. Inzwischen haben sich mehrere Gerichte dieser Auffassung angeschlossen und sehen in der Nachrüstung noch keine wirksame Nacherfüllung.

Aufforderung durch KBA

Heikel ist die Situation dann, wenn es sich nicht mehr um einen freiwilligen Service von Daimler handelt. sondern um eine Nachrüstung im Rahmen eines angeordneten Rückrufs. Hier entfällt die Freiwilligkeit. Kunden, die das Software Update verweigern, riskieren langfristig eine Stilllegung durch die zuständige Zulassungsbehörde. Sie befinden sich in einer Pattsituation.

Wir empfehlen Betroffenen daher, nach dem Erhalt eines Briefes zur Nachbesserung rechtlichen Rat zu ersuchen – unabhängig davon, ob es sich um einen freiwilligen oder einen verpflichtenden Rückruf handelt. Unsere Kanzlei ist bestens mit der Problematik vertraut und kann Sie bei der Findung der richtigen Entscheidung unterstützen.

Wie gehe ich als Betroffener vom Mercedes Abgasskandal am besten vor?

Zunächst sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich vom dem Mercedes Abgasskandal betroffen ist. Wir haben dafür eine Liste der betroffenen Fahrzeuge bereitgestellt. Diese Liste ist nicht abschließend, da immer wieder neue Hersteller und Modelle bekannt werden, die in den Abgasskandal verwickelt sind. Wenn Sie von Daimler einen Brief zur Nachrüstung erhalten haben, ist Ihr Fahrzeug definitiv mit einer manipulierten Software ausgestattet.

Vorteil ausrechnen mit Rückabwicklungsrechner

Sollten Sie feststellen, dass auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal tangiert ist, können Sie mithilfe unseres Rückabwicklungsrechners die Höhe Ihrer Ansprüche ausrechnen. In der Regel liegt dieser Rückabwicklungswert wesentlich höher als der gegenwärtige Marktwert des Fahrzeuges.

Kostenlose Ersteinschätzung einholen

Bei Ihrem Anliegen unterstützen wir Sie von Anfang an und überprüfen gerne, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist. Senden Sie uns dafür einfach den Kaufvertrag Ihres Mercedes-Benz zu und wir teilen Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung innerhalb von höchstens drei Werktagen mit, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Daimler zu erzielen. Sollte sich der Hersteller weigern, die entstandenen Schäden auszugleichen, werden unsere erfahrenen Prozessanwälte nach Rücksprache mit Ihnen Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Wie hoch ist mein Schaden durch den Mercedes Abgasskandal?

Der Mercedes Abgasskandal hat zu erheblichen Wertverlusten bei den betroffenen PKWs geführt. Die Akzeptanz von Dieselmotoren sinkt rapide. Gerade der jüngste Rückruf von 238.000 Mercedes-Dieseln wird erhebliche Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt haben. Das Vertrauen in die bislang beinahe unbescholtene Traditionsmarke schwindet. Die Fahrverbotspläne vieler Kommunen setzen den Markt für Dieselfahrzeuge erheblich unter Druck. Möglicherweise wird es vielerorts bald nicht mehr zulässig sein, mit einem Diesel-Mercedes das Stadtgebiet zu befahren.

Die finanziellen Einbußen beschränken sich jedoch nicht allein auf den Wertverlust aufgrund potentieller Stadtuntauglichkeit. Denn infolge der manipulierten Software verbrauchen die Fahrzeuge auch mehr Treibstoff. Jeder Tankstellenbesuch führt so zu einer erhöhten Kostenbelastung. Kunden, die aufgrund eines angeordneten Rückrufs das Software Update erhalten, müssen mit weiteren Absatzschwierigkeiten rechnen. Das schlechte Image des Updates wirkt alles andere als verkaufsfördernd.

Auch die Umweltschäden dürften sich alles andere als positiv auf die Wertentwicklung auswirken. Betroffene Dieselfahrzeuge stoßen erheblich mehr schädliche Abgase aus, als von Mercedes zu Zeitpunkt des Kaufes behauptet. Die Nachfrage nach Diesel-Fabrikaten dürfte erheblich fallen. Wie bei fallenden Aktienkursen ist der Verkauf derzeit die denkbar schlechteste Lösung.

Mercedes Abgasskandal

Der Abgasskandal breitet sich weiter aus. Auch Daimler soll mehr als eine Million Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben. Damit ist nach VW, Audi, Porsche der nächste große deutsche Automobilhersteller von dem Skandal betroffen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen und durchsucht derzeit fleißig die Zentrale von Daimler.

Aber was bedeutet das für Sie als Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen?

Zunächst heißt das für Sie, dass Sie einen Mercedes besitzen welcher deutlich mehr Abgase produziert als von Daimler angegeben. Dies wirkt sich in erster Linie natürlich auf die Umwelt aus. Darüber hinaus wirkt sich das aber auch den Wert Ihres Fahrzeuges aus.

Was können Sie also dagegen tun?

Sie haben zwei Optionen: Die erste Option ist es dem Autohersteller noch einmal Ihr Vertrauen zu schenken und das Fahrzeug vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Die Hersteller bieten nämlich Software-Updates an, um das Problem in Griff zu bekommen. Das heißt der Hersteller spielt ein anderes Programm in Ihr Fahrzeug ein und schon läuft der Mercedes sauber, umweltfreundlich und sonst natürlich auch ohne weitere Beeinträchtigungen.

Was für eine schöne, einfache Lösung! Wären da nicht verschiedene Spielverderber, wie der ADAC oder die Europäische Union, die eine Softwareaktualisierung als Lösung ablehnen und von Langzeitfolgen für das Fahrzeug sowie von der Beeinträchtigung der Leistung des Autos sprechen. Bei dieser Lösung tragen Sie also das Risiko, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update rund läuft und die Leistung, Spritverbrauch und die Haltbarkeit ihres Fahrzeuges sich nicht verschlechtert.

Andere Option: Wertverlust an den Hersteller weitergeben

Die zweite Option ist es den Wertverlust des Fahrzeuges unmittelbar an den Verursacher des Betruges, also an den Hersteller weiterzugeben.

Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auf der Seite der Verbraucher. Zum einen hat der Hersteller Sie arglistig über die Eigenschaften des Autos – also die Abgasmenge – getäuscht, so dass Sie die Rücknahme des mangelhaften Autos verlangen können.

Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten

Zum anderen gibt es da noch den Widerrufsjoker. Und zwar kann Ihr Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn der Kauf des Fahrzeuges über einen Kredit bei beispielsweise der Mercedes Bank finanziert wurde und dieser Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.

Unsere Kanzlei hat an dieser Stelle bereits hunderte Verträge geprüft und nahezu alle Verträge enthalten eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Widerruf hat noch zwei weitere entscheidende Vorteile.:

  1. Alle Kreditverträge, also auch Benziner können widerrufen werden
  2. Bei Fahrzeugen die nach dem 13.6.14 finanziert wurden brauchen Sie keine Entschädigung für die Nutzungen des Fahrzeuges zu zahlen.