Leasing

Leider ist mein Scanner gesört. Ich habe Ihnen den Vertrag zugefaxt.

Kredit bei der Hausbank, Fahrzeug Barkauf

Hallo,

Ich habe mir 2017 einen Seat Leon gekauft. Der Kaufpreis wurde über eine Umschuldung des alten Fahrzeuges finanziert und dem Autohaus bar gezahlt.
Ist denn bei einem Ratenkredit überhaupt möglich den Widerruf einzureichen?
Die Klausel §492 Absatz 2 BGB steht auch in diesem Vertrag. Finanzierungsbetrag waren rund 22000€
Reschutz ist vorhanden

Lg

Widerufjoker +vorab Berechnung der Autofinanzierung

Finde den Ablauf der Berechnung ( Kredit Auto) nicht korrekt dann Wiederruf joker einsetzen!! hw Mfg

leasingvertrag

ich möchte wissen wie lange das Verfahren dauert danke

Welche Rechtsschutzversicherung soll man abschließen? Bei welchem punkt findet man die widerrufsklausel wenn man rechtsschutzversicherungen durchforstet

Widerruf bestehender Leasingvertrag / Volkswagen Leasing

Guten Tag,
können sie auch bei einem bestehenden Leasingvertrag eine Prüfung durchführen ?

Mit freundlichen Grüßen
Th.Gagon/Bochum

Kreditverträge

sehr geehrte Damen und Herren,
soeben bin ich auf Ihren ausführlichen Bericht bzgl. der fehlerhaften Kredite gestoßen..
Dazu hätte ich Fragen, die Sie mir hoffentlich beantworten können.
1. Sind Kredite aus (Beginn) 2005 auch davon betroffen?
2. Wie verhält es sich, wenn der Kredit längst getilgt ist und man womöglich den Kredit ertrag nicht mehr hat?
3. Wie verhält es sich mit Gebrauchtwagen, die privat gekauft wurden?

Sprich: Wir haben im Juli 2005 einen Opel Vectra C, für 18.000€ (Jahreswagen) gekauft.. diesen mit monatlichen Raten, in Höhe von 369€ getilgt.. sind natürlich längst damit fertig und wissen nun auch nicht genau, ob wir den Vertrag von der Santander-Bank noch haben.. gäbe es dennoch Chancen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen..

Mit freundlichen Grüßen,
Bianca Napieralla

Leasingvertrag Audi S5

Guten Tag,

der Leasingvertrag wurde für einen Audi S5 abgeschlossen im Februar 2017 für drei Jahre. Das Fahrzeug wurde bereits zurückgegeben ohne merkliche Mängel, es besteht jedoch eine Nachzahlung in Höhe von 5862,48 € auf Grund der Mehrkilometer welche sich wie folgt zusammen stellen:
Mehrkilometer: 24.792 km
Mehrkilometer Preis Fahrzeug: 9,20 ct
Mehrkilometer Preis Wartung & Verschleiß: 10,40 ct

Beim Verkauf wurde uns leider vom Verkäufer Herrn Dominik Reinhard nicht dargelegt, dass Wartung & Verschleiß hier ebenso fällig wird, wir sind von einem Mehrkilometerpreis 9,20 ct ausgegangen, welches der gleiche Preis wie bei Herrn Sellinger und seinem geleasten SQ 5 war. Zusätzlich haben wir das Paket Business Fleet gebucht, welches ebenso die Reparaturen etc. Abdecken sollte. Dass dies nur für die Inklusivkilometer gilt, hat uns Herr Reinhard leider auch verschwiegen.

Ebenso haben wir nach Überschreiten der inklusive Kilometer (60.000 €) alle Wartungen, Verschleiß, Reparaturen etc. selber gezahlt, da uns mitgeteilt wurde, dass es nicht mehr abgedeckt sei über den Leasingvertrag. Aus meiner Sicht wird hier doppelt beziehungsweise dreifach abgerechnet.

auto leasing wiederrufs klauel

Hallo wir hatten 2008 ein auto leasing bei opel sigg abgeschlossen was wir juni 2018 an opel zurück gaben und uns ein anderes geleast haben was jetzt im juni ausläuft würde diese wiederrufsklausel auch für beide verträge gehen das man nachschaut ob es der fall is. Würde mich über eine info freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Audi Darlehnsvertrag widerrufen

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

muss trotz dem verbraucherfreundlichen EuGH Urteil C-66/19 vom 26.03.2020 der widerrufungswillige Verbraucher nicht weitere “Winkelzüge” der Banken, z.B. eine Berufung auf die sog. Gesetzlichkeitsfiktion, wenn die Mustertexte zumindest unverändert vom deutschen Gesetzgeber übernommen wurden, befürchten?
So hat doch der EuGH schon am 11.09.2019 in der Rechtssache C-143/18 den Vorrang des Unionsrechts betont, der im vorliegenden Fall die nationalen Gerichte zwingt, jedenfalls im Wege der richtlinienkonformen Rechtsbildung dem Unionsrecht Geltung zu verschaffen.
Auch soll die europäische Richtlinie gar keinen Mustertext vorsehen, worauf sich die deutschen Banken zumindest versuchsweise berufen könnten.
Sollte also der Passus des § 492 Abs. 2 BGB in der Widerrufsinformation enthalten sein, dürfte es nach meinem Verständnis doch gar keine Zweifel an einer Rücknahme des Fahrzeug´s geben.

Sehe ich das richtig, oder gibt es wieder “Banken-Hintertürchen”?

Vielen Dank für Ihre Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Gondolatsch