So lief der Prozess am LG Ravensburg
Der Kunde hatte erfahren, dass Fehler in den Kreditverträgen fast aller Banken zum Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags berechtigen, selbst wenn der Vertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde. Und so war es auch in diesem Fall bei der BMW Bank. Aufgrund missverständlicher und falscher Angaben im Autokreditvertrag war es dem Kunden möglich, den Vertrag zu widerrufen. Das hat zur Folge, dass alle gezahlten Raten wieder zurückerstattet werden müssen.
Bei anderen Urteilen sahen die Richter teilweise noch einen Anspruch der Bank auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Die Ravensburger Richter jedoch folgten der verbraucherfreundlichen Auslegung des Gesetzes, wonach der Bank für die gefahrenen Kilometer und den Wertverlust des gebrauchten Autos kein Ersatzbetrag zusteht.
Erfolgsaussichten jetzt noch besser
Das Urteil verbessert noch einmal die Erfolgsaussichten der BMW-Kunden, die den Widerrufsjoker ziehen und den attraktiven finanziellen Vorteil erhalten möchten. Zudem ist der Fehler, der im aktuellen Fall ausschlaggebend für die Widerrufsmöglichkeit war, auch in Verträgen vieler anderer Banken enthalten. “Dieses Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in der aktuellen, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und kann allen Autobesitzern helfen, die ihr Fahrzeug per Kredit finanziert haben”, so Ruvinskij.
Anwaltskosten fallen beim Vorgehen zum Widerruf nicht an, da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.