wohlverhaltensphase und Untethalt
Ich befinde mich im 4.Jahr der Wohlverhaltensphase und habe mich von meinen Mann getrennt! Nun soll ich Trennungsunterhalt bekommen. Zählt dieser als Einkommen und ist pfändbar? Muss ich meinen Insolvenzverwalter über den Erhalt informieren?
Mit freundlichen Grüßen
S.Haslauer



