Überprüfung der aktuellen Insolvenzrichtlinien
Ich habe gelesen, dass in diesem Sommer die aktuellen IV-Richtlinien
vom Staat/Justizministerium überprüft werden sollen – auch im Hinblick auf die langen Speicherfristen bei der Schufa nach der Restschuldbefreiung. Hier wird von Experten immer wieder gefordert die Speicherzeit von aktuell 3 Jahren nach der Restschuldbefreiung auf 6 Monate zu begrenzen. Gibt es hier schon Entscheidungen oder hegen Sie hier Hoffnung, dass auch mit der neuen Datenschutzverordnung die Schufa endlich dazu genötigt wird, die Speicherfristen anzupassen also zu verkürzen?