Privatinsolvenz angemeldetet Forderung

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

die Summe meiner ursprünglichen Forderungen waren mit ca. 100.000 EUR beziffert. Diese waren ebenso im Insolvenzantrag definiert. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren wurden allerdings nur 60.000 EUR von den Gläubigern bis zum gesetzten Fristdatum bei dem zuständigen Amtsgericht angemeldet.
Darf davon ausgegangen werden, dass die Differenz nicht mehr nachgefordert werden kann ?

Schufa

Guten Tag,
wann ist nach 6 Jahren Insolvenzverfahren die Schufa wieder “sauber”?

Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Herr Galley

Privatinsolvenz 3 Jahre

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

zur Zeit ist es schwierig zu erkennen, wie die genaue Berechnung der 35% – Regelung nach drei Jahren vollzogen wird.
Meine angemeldete Gesamtverschuldung betrug 60.000 EUR, das jährliche pfändbare Einkommen beträgt ca. 8.000 EUR.
Wie wäre Ihre Berechnung des noch zu erbringenden “Kapitals” nach drei Jahren ?

Regelinsolvenz als Internationaler DJ

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe aus einem früheren, bis 2006 betriebenem Gewerbe noch offene Forderungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und vieler anderer Gläubiger (Höhe der Forderungen ca. 300.000,00 EUR)
Ich habe mit vielen Gläubigern niedrige Raten vereinbart, um soviele wie möglich zu bedienen.
Seit 2013 bin ich International als DJ tätig, (hauptberuflich, wöchentliche Arbeitszeit an den Sets ca. 30 Std. , Anfahrtszeit wöchentlich ca. 10 Std. Vorbereitende Tätigkeiten ca. 20 Std)
Da ich seither jedoch trotzdem immerwieder Kontopfändungen von unbedienten Gläubigern bekomme, Gerichtsvollzieher, Mahnungen …und daraus folgende fehlende Geldmittel sehe ich keine Möglichkeit mehr der Insolvenz zu entgehen.
Meine Umsätze liegen monatlich bei ca. 4.500,- EUR (20 Abzugssteuer laut DBA im EU-Ausland wird davon an das Dortige Finanzamt abgeführt.) Die Auszahlung erfolgt zu 90% in Bar. Und ich erhalte eine monatliche Unfallrente in Höhe von ca. 1.600,- EUR
Ich zahle derzeit monatlich rund 1.200,-Euro Raten.
Ich möchte um alles auf der Welt meinen DJ-Betrieb aufrecht erhalten und meine Auftraggeber nicht durch Treuhänder missmutig stimmen.
Wie wird mein zu pfändender Anteil berechnet?
Ist hier Berechnungsgrundlage mein Einkommensteuerbescheid des Vorjahres?
Nach Einkommensteuerbescheid 2015 habe ich aufgrund Investitionen ein betriebliches Minus in Höhe von 2.200,-Euro.
2014 hatte ich ein Betriebliches Plus von ca. 30.000,- EUR
Wie kann ich mich optimal auf welche Art der Insolvenz, oder auf die nächsten 7 Jahre in der Insolvenz vorbereiten.
Bis heute konnte ich eine Insolvenz umgehen. Was mir aber durch die Forderung einer Krankenkasse in Höhe von ca. 120.000,- EUR zzgl Säumniszuschläge ca. 45.000,- EUR vom Hauptzollamt nicht mehr weiter möglich sein wird.
Ich bitte Sie -unter Berücksichtigung meiner erklärten Umstände- höflichts um eine Orientierung. Ich danke Ihnen schon jetzt von ganzem Herzen.
mfG
H. Huber

Privatinsolvenz seit 14.01.2014

Hallo und guten Tag. Ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich bin seit 01/14 in Privatinsolvenz und vor 4 Monaten arbeitslos geworden. Familienstand getrennt lebend und 2018 wird die Scheidung erfolgen. Ist es mir erlaubt, notariellen Beurkundungen zugrundeliegende, aus der Scheidung, dann eventuelle Gelder zu behalten oder muss ich Diese komplett abführen.
Vielen Dank für eine Antwort lg

unterhaltspflicht bei pfelgebedürftiger Mutter

sehr geehrtes Team,
ich bin in der Privatinsolvenz und erhalte jetzt eine Rente von 791€, jetzt darf ich ja 450€ zu meiner Rente dazu verdienen. Da würde ich mit gesamt 1241€ über den Pfändungsfreibetrag kommen und es wären dann 102€ pfändbar. Ich betreue aber zusätzlich meine Pflegebedürftige Mutter die im Heim lebt, was ca 60km weiter von mir entfernt ist. Meine Frage ist jetzt darf ich meine Mutter als Unterhaltsberechtigte Person beantragen, damit ich den erhöhten Pfändungsfreibetrag bekomme?
Danke für ihre Bemühungen.

Unehelicher Lebenspartner als unterhaltsberechtigte Person?

Hallo,

ich bin voll berufstätig und meine Partnerin ist frühberentet, arbeitet lediglich zusätzlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Als wir noch nicht zusammen wohnten, hat sie aufgrund der niedrigen Rente die Miete durch das Amt bezahlt bekommen. Als sie bei mir einzog, stellten wir einen Antrag auf einen Mietkostenzuschuss, der jedoch abgelehnt wurde, da ich zu viel verdienen würde und ich für sie aufkommen müsse, aufgrund eines eheähnlichen Verhältnisses. Meine Frage ist nun, ob meine Freundin eine unterhaltsberechtigte Person in dem Sinne darstellt, dass sie bei der Berechnung der Pfändungsgrenze Berücksichtigung findet.

Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!

Privates Darlehen im laufenden Insolvenzverfahren erhalten

Hallo,

Ich habe ein privates Darlehen über 600€ von einem Familienmitglied erhalten.
Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase sondern noch im laufenden Verfahren, in dem die Insolvenzmasse heran gezogen wird.

Die 600€ habe ich auf mein P-Konto eingezahlt. (Der pfändungsfreie Betrag wurde aber auf dem Konto nicht dadurch überschritten.)

Wird der Insolvenzverwalter die 600€ nun in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Ist es überhaupt erlaubt, in meiner Situation (Laufendes Verfahren) ein kleines, geringes (und übrigens zinsloses) Darlehen von einem Familienmitglied zu erhalten?

Die Rückzahlung erfolgt in 20€ Raten an das Familienmitglied. Also durchaus abzahlbar vom pfändungsfreien Betrag, den ich monatlich habe. Ist deswegen trotzdem die Restschuldbefreiung in Gefahr? Kann ein Gläubiger diese 20€ Rate als Grund heranziehen, mir die Befreiung zu untersagen?

Ist dieses kleine Darlehen überhaupt derart relevant, dass ich es dem Insolvenzverwalter melden muss? Immerhin ist kein pfändbare Betrag über der Pfändungsfreigrenze auf dem Konto entstanden. Das kleine Darlehen von meiner Familie ist auch durchaus abzahlbar. Hier würde keine Verzögerung oder gar Ausfall der Rate entstehen.

Wie verhält sich das jetzt?

unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge

Hallo liebes Team,
ich habe eine unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge bei einer Unterstützungskasse für Krankenhäuser.
Jetzt könnte ich mit Eintritt ins Rentenalter mir diese Anwartschaft auszahlen lassen.Dafür gibt mir die Unterstützungskasse 2 Möglichkeiten. 1.Möglichkeit Auszahlung als Kapital also sofort die gesamte Summe von 9700€ oder 2.Möglichkeit diese Summe abzüglich Steuern als monatliche Rentenauszahlung das wären so ca 20-30€ auf 14Jahre hin. Jetzt befinde ich mich in der Privatinsolvenzphase Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Ich bekomme eine Rente von 791€ , jetzt meine Frage : Kann mir der Treuhänder, wenn ich mir die 9700€ von der betrieblichen Altersvorsorge als Kapital auszahlen lasse, mir etwas davon pfänden? bei einer monatlichen Auszahlung würde ja meine Rente von 791€ + 20-30€ Zusatzrente zusammengerechnet werden und ich wäre noch unter dem Pfändungsbetrag. Aber bei einer Kapitalauszahlung wie würde es da mit einer Pfändung aussehen?
Steuern muss ich ja bei beiden Auszahlungen zahlen.
Danke für ihre Auskunft