Insolvenz
insolvenz dauer vier jahre und sechs monate ich möchte mich irgendwie vom rest befreien
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Guten Morgen,, ich verdiene 1850€ netto und habe mein Kind zu 50 Prozent,wie wird pfändungsbetrag errechnet
Wie ist das denn wenn die insolvenz ferig ost mit dem schufa einträden steht dan da schulden erlss durch insolvenz und ist mann danach wieder kredit würdig wie zum beispiel um ein haus oder auto um kaufen. Da ich auch in die privat insolvenz gehen möchte und ich mich noch dazu vin meiner frau scheiden lasse und wir vier gemeinsamme kinder haben und ich nicht mal einen überblick über meine schulden habe. Bedanke mich im voraus bei ihnen

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat Insolvenz beantragt. Man sehe „keine positive Fortbestehensprognose mehr“, teilte die zweitgrößte deutsche Airline mit rund 7200 Mitarbeitern mit. Die Rechtsform der Air Berlin ist eine Limited & Co. KG, ihr größter Aktionär ist die arabische Airline Etihad Airways. Etihad hatte Air Berlin immer wieder mit Finanzspritzen über Wasser gehalten. Doch nun hat Etihad offenbar den Geldhahn zugedreht, wodurch der Insolvenzantrag unvermeidlich wurde. Der Börsenkurs der Unternehmensaktie gab um rund 40% nach. Air Berlin hatte zuletzt Jahr für Jahr höhere Verluste eingefahren, trotz vieler Versuche zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. So hatte man die gesamte Flugzeugflotte verkauft und flog nur noch mit geleasten Maschinen.
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Um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können, sichert die Bundesregierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Gewährung eines Kredites in Höhe von 150 Millionen Euro zu. Dies gab Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries bekannt. Gerade in der Ferienzeit seien viele Urlauber auf ihre Rückflüge angewiesen. Ohne den Eingriff sei nicht gewährleistet, dass diese Flüge stattfinden könnten. Der Kredit soll jetzt die Geschäftstätigkeit für die nächsten drei Monate absichern. Zumindest bis zum Ende der Sommerferien in Deutschland kann der Flugbetrieb also wie geplant weitergehen. Was danach geschieht, entscheidet sich im Insolvenzverfahren.
Nach unserer Einschätzung hat die Bundesregierung hat den Fluggästen durch den Kredit zahlreiche Unannehmlichkeiten erspart. Ein Insolvenzantrag einer Fluggesellschaft führt grundsätzlich dazu, dass sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen muss und die Flugzeuge am Boden bleiben. Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Besitz eines Tickets befinden, werden dann zu Insolvenzgläubigern gemäß § 38 InsO. Damit hätten Ticketbesitzer Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse. Dies wäre für Kunden jedoch ungünstig. Erfahrungsgemäß beträgt die Insolvenzquote, also der Anteil der Forderung, die durch die Insolvenzmasse gedeckt werden kann, kaum mehr als einen winzigen Teil der ursprünglichen Forderung. Außerdem müssten die Kunden einige Zeit auf ihr Geld warten.
Bei Air Berlin kann der Flugbetrieb jedoch weitergehen, so dass sich Fluggäste nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Eine Stornierung bereits gebuchter Tickets ist aber nach unserer Meinung ohne Zahlung einer Stornogebühr nicht möglich. Bei Ausfällen oder Verspätungen werden betroffene Kunden die fälligen Ausgleichszahlungen aber wohl nicht erhalten, sondern als Insolvenzgläubiger fast leer ausgehen.
Die Gewerkschaft Ver.di sprach von einem harten Schlag für die rund 7200 Mitarbeiter der Airline. Einzige Hoffnung sind die Gespräche zwischen Air Berlin und Lufthansa, die einer Übernahme von Teilbereichen des insolventen Unternehmens zustimmen könnte. Für diese Verhandlungen hat der Überbrückungskredit der KfW etwas zeitlichen Spielraum geschaffen. Durch den Insolvenzantrag könnte die Lufthansa Air Berlin schlucken, ohne die Schuldenlast in Höhe von 1,2 Milliarden Euro mit übernehmen zu müssen.
Die Passagierzahlen von Air Berlin waren in den letzten Monaten schon stark eingebrochen. Grund dafür war auch, dass der Ruf unter zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen gelitten hatte. Dafür musste die Airline hohe Erstattungszahlungen leisten. Neue Buchungen sind zwar weiterhin möglich, doch aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist davon abzuraten.
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Mehr InformationenDie Rechtsform der Air Berlin ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Eigentlich handelt es sich dabei um eine Personengesellschaft, doch sie ist so ausgestaltet, dass als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine Public Limited Company (PLC) nach britischem Recht eingesetzt ist. Daher gelten für sie dieselben insolvenzrechtlichen Regelungen wie für Kapitalgesellschaften. In § 15a InsO ist geregelt, dass der Insolvenzantrag zu stellen ist, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Zeitlich ist hier ein enger Rahmen gesetzt, der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Im Fall von Air Berlin lag der Insolvenzgrund vor, nachdem Etihad eine vereinbarte Überweisung in Höhe von 50 Millionen Euro bereits letzte Woche nicht ausführte, wie aus Unternehmenskreisen verlautete. Anschließend erklärte Etihad, keine Unterstützung mehr für Air Berlin leisten zu wollen. Dadurch war eine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens nicht mehr gegeben. Somit begann die dreiwöchige Frist.

Dadurch, dass man keine positiven Fortbestehensprognosen sehen konnte, beantragte Air Berlin die Insolvenz.
Air Berlin hat ein Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO beantragt. Daraus folgt, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte beim schuldnerischen Unternehmen selbst verbleibt, wenn der Gläubigerausschuss dem zustimmt. Sonst müsste dafür ein Insolvenzverwalter bestellt werden.
Hierbei kommt die Regelung für das Schutzschirmverfahren des § 270b InsO zur Geltung. Für den Fall, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Insolvenzplan, eine Art Vergleich mit allen Gläubigern, vorgelegt werden. Dem Insolvenzplan muss eine Bescheinigung eines mit Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts beiliegen, die bestätigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Dann hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten, wobei das Insolvenzgericht und die Gläubiger mit einbezogen werden.
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Können wir (IV-Eröffnung 01/2014) von der Schufa nach dem 31.12.2017 verlangen, dass die alten Einträge, die vor der IV eingetragen waren, gelöscht werden und somit nur noch die angekündigte Restschuldbefreiung drin bleibt?
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Nach dem Insolvenzverfahren und dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode steht normalerweise die Erteilung der Restschuldbefreiung. Schulden, die der Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen konnte, werden ihm durch dir Erteilung des rechtskräftigen Restschuldbefreiungsbeschlusses erlassen.
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§ 303 InsO gestattet den Insolvenzgläubigern jedoch ausnahmsweise die Möglichkeit eine bereits rechtskräftige erteilte Restschuldbefreiung zu widerrufen. Dies ist jedoch nur dann möglich wenn das Verhalten des Schuldners eine solche Maßnahme rechtfertigt. §303 InsO nennt drei Gründe, welche den Insolvenzgläubigern erlauben einen Widerruf zu beantragen:
Stellt sich nachträglich heraus, dass der Schuldner vorsätzlich seine Obliegenheiten verletzt hat und dadurch die Befriedigung des Gläubigers erheblich beeinträchtigt wurde (§ 303 Abs. 1 Nr.1 InsO), besteht somit ein Grund für den Widerruf. Die Obliegenheiten des Schuldners sind in § 295 InsO geregelt. Hierunter fallen die Erwerbspflicht, die hälftige Auszahlungen einer erworbenen Erbschaft, Auskunftspflichten über einen Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle, sowie die Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger ausschließlich an den Treuhänder zu leisten. Wann eine „erhebliche“ Beeinträchtigung der Befriedigung des Gläubigers vorliegt ist nicht klar definiert. Von einer eheblichen Beeinträchtigung ist jedoch auszugehen, wenn die erreichte Quote der Rückzahlung der Schulden ohne die Obliegenheitsverletzung 5-10 % höher ausgefallen wäre. Grundsätzlich wird jedoch ein Widerrufsgrund, bei keiner oder nur sehr geringer Beeinträchtigung nicht gegeben sein.
Einen weiteren Widerrufsgrund stellen Insolvenzstraftaten dar (§303 Abs.1 Nr.2 InsO). Hier gibt es zwei mögliche Varianten: Entweder erfolgt eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in §297 Abs. 1 InsO genannten Insolvenzstraftaten bereits innerhalb der sechsjährigen Abtretungsfrist, ein Gläubiger findet dies jedoch erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung heraus, oder aber das Strafurteil für eine Tat während der Abtretungsfrist wird erst nach der Erteilung der Restschuldbefreiung rechtskräftig. Beide Varianten Begründen die Möglichkeit eines Widerrufs durch einen Insolvenzgläubiger.
Zuletzt besteht ein Widerrufsgrund, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung, grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt. Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners während des Insolvenzverfahrens sind in §97 InsO geregelt.
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§303 InsO gestattet den Gläubigern die Restschuldbefreiung zu widerrufen.
Voraussetzung für einen Widerruf ist zudem die Antragsstellung durch einen Insolvenzgläubiger. Ohne einen solchen Antrag wird das Gericht selbst nicht tätig werden. Die Möglichkeit der Antragsstellung besteht für die Insolvenzgläubiger jedoch nicht unbegrenzt, vielmehr muss hier eine Frist eingehalten werden. Für die in § 303 Absatz 1 Nr. 1 und 2 InsO genannten Gründe gilt eine Antragfrist von einem Jahr, ab der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Für den in § 303 Absatz 1 Nr.3 InsO genannten Grund eine Frist von nur 6 Monaten ab rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Außerdem muss der antragsstellende Gläubiger seine Behauptungen auch glaubhaft machen. Bedeutet, der Gläubiger muss die glaubhaft zu machende Tatsache so darlegen, dass sie wahrscheinlich erscheint. Bevor eine Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Antrag erfolgen kann, müssen außerdem Treuhänder und Schuldner gehört werden.
Durch Beschluss des Insolvenzgerichts wird entweder der Widerruf zugelassen und somit die Aufhebung der Restschuldbefreiung gewährt, oder der Antrag des Gläubigers wird abgewiesen mit der Folge das die Restschuldbefreiung für den Schuldner bestehen bleibt. Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts können sowohl Schuldner als auch Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen:
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Besteht tatsächlich einmal ein Haftbefehl gegen Sie als Schuldner, ist das kein Grund unnötig besorgt zu sein. Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers aufgrund von Schulden gemäß §802g ZPO ist rein zivilrechlicher Natur und strafrechtlich in keinster Weise relevant. Die Erzwingungshaft stellt ein Zwangsmittel dar, das den Willen des Betroffenen brechen soll. Sie dient allein dazu, den Schuldner, der sich weigert eine eidesstattliche Versicherung über seinen Vermögensstand abzugeben (sog. Vermögensauskunft), zur erforderlichen Unterschrift zu zwingen.
Die §§ 802g, 802h und 820i der Zivilprozessordnung enthalten entsprechende Regelungen zum zivilrechtlichen Haftbefehl. Er ist meist im Schuldnerverzeichnis oder bei Auskunfteien benannt, jedoch keineswegs bei den Ermittlungsbehörden oder der Polizei notiert. Eine mögliche Verhaftung wird direkt vom zuständigen Gerichtsvollzieher vorgenommen. Diesem steht es frei, sich an dieser Stelle Polizeibeamte zur Hilfe zu holen. Ansonsten hat der Haftbefehl allerdings nichts mit der Polizei zutun. Kontrollierende Polizeibeamte stehen nicht in Kenntnis davon, genau wie der Zoll oder andere öffentlichen Stellen – ausgenommen dem Schuldnerverzeichnis. Nach dem neuen, 2013 in Kraft getretenen Vollstreckungsrecht verliert der Haftbefehl nach Ablauf von 2 Jahren seine Gültigkeit, § 820h Abs. 1 ZPO. Danach gehen von ihm keinerlei Wirkungen mehr aus.
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Der springende Punkt bei betreffendem Haftbefehl im zivilrechtlichen Bereich ist, dass er nach Abgabe der Vermögensauskunft nicht mehr wirksam ist. Es reicht somit völlig aus, die Auskunft kurzfristig abzugeben, um eine drohende Verhaftung abzuwenden. Da der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan gem. § 802g ZPO ständig zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung befugt ist, besteht kein Grund zur übermäßigen Aufregung. Es ist letztlich möglich, bei dem die Verhaftung vornehmenden Gerichtsvollzieher, im Moment der drohenden Inhaftierung, das Vermögensverzeichnis zu unterzeichnen, sodass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden kann.
Nur sehr selten kommt es zu tatsächlichen Vollstreckungen von Haftbefehlen – nicht zuletzt weil bereits die Antragstellung dieser seitens eines Gläubigers mit Kosten verbunden ist – auf Gläubigerseite wird regelmäßig ökonomisch gedacht. Hinsichtlich einer potentiellen Türöffnung verlangt der Gerichtsvollzieher oftmals einen Vorschuss für den Schlüsseldienst, welcher von Gläubigerseite aus zu zahlen ist. Dies tut der Gläubiger in aller Regel nicht. Das einzige Szenario, in dem Sie als Schuldner wirklich Gefahr laufen, verhaftet zu werden, ist folgendes: Geht Ihr Gläubiger davon ausgeht, dass Sie höchstwahrscheinlich über Immobilieneigentum verfügen, kommt es des Öfteren vor, dass dieser den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Selbst in diesem Fall endet das Ganze jedoch zumeist mit Abgabe der Vermögensauskunft.

Die §§ 802g, 802h und 820i der Zivilprozessordnung enthalten entsprechende Regelungen zum zivilrechtlichen Haftbefehl.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich zur Inhaftierung kommt, gelten gesonderte Bedingungen. Zwar ist der Vollzug von Erzwingungshaft durch die Vorschriften über den Vollzug einer Freiheitsstrafe entsprechend gemäß § 171 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelt. Eine gemeinsame Unterbringung mit „kriminellen“ Gefangenen ist jedoch lediglich mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Ebenfalls muss keine Anstaltskleidung getragen werden und es darf eigene Bettwäsche benutzt werden. Außerdem besteht im Gegensatz zu anderen Gefangenen keine Verpflichtung zur Arbeit in der Anstalt.
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Guten Tag
wie sieht es mit den Genossenschaftsanteilen während des eröffneten Verfahren aus wenn man aus der Wohnung auszieht und der Insolvenzverwalter die Wohnung nach §109 abs.1 satz 2 inso “freigegeben” hat?. Gehören die Anteile (ca 1100€) nach Auszug dem Mieter (mir) oder in die Masse?
Sollte die Auszahlung erst in der WPV sein wem würden dann die Anteile zustehen?
Würde mich über eine Auskunft sehr freuen.
Ich hab im Mai Steuererklärung , gemeinsame Veranlagung ( Steuerklasse 4/4 mit einem Kind) mit meiner Noch-Ehe-Frau. Wir leben getrennt seit 2/2014 und sind kein Paar mehr. Am 25.07.2017 hab ich den Insolvenzantrag unterschrieben, diese Insolvenzverfahren wurde am 27.7.2017 eröffnet. Mein Steuerbescheid kam am 01.08.2017. das Geld wurde an mich ausgezahlt vom Finanzamt. Von meinem Steuerberater erfuhr ich den abzuführenden Anteil an meine Noch-Ehe-Frau(391€)! Der Rest von 1893€ soll ich jetzt dem Insolvenzverwalter überweisen. Ist die Steuerrückerstattung voll pfändbar? Darf ich davon z.B. Eine Kfz-Windschutzscheibe mit Selbstbeteiligung von 150€ austauschen lassen über die Kfz-Versicherung und darf ich mir noch für den Arbeitsweg noch Winterreifen davon kaufen?
Am 10.8.17 bekam ich Post vom Insolvenzverwalter mit der Bitte der Überweisung bis 24.8.17 des Betrages !
Haben Sie hierzu Paragrafen oder Gerichtsurteile?
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie schnell wird nach einem außergerichtlichen Vergleich die Schufa von negativen Einträgen gesäubert? Ab wann ist man also tatsächlich Schuldenfrei und hat eine saubere Schufa?
Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Mit freundliche Grüßen
Antonijo Slavicek
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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