Lohnabtretung/-pfändung im AGV

Guten Tag,

ich benötige Ihre Einschätzung hinsichtlich der “Anfangsphase” ím AGV.
Die Schuldnerberatung/ RA setzt sich mit den Gläubigern in Verbindung und verlangt die Zusendung der Salden ihres Mandanten, was meist einige Zeit in Anspruch nimmt.Ich habe nun mehrfach gelesen, dass in dieser Anfangsphase der Gläubiger zwar verpflichtet ist den Saldo zu melden aber auch gleichzeitig dennoch seine Forderung beim Arbeitgeber durch Lohnabtretung einfordern kann. Da der AG diese meist ablehnen wird, vermute ich, dass der Gläubiger dann binnen kurzer Zeit eine gerichtl. Lohnpfändung beim AG einreichen wird obwohl ihm bekannt ist, dass der Schuldner einen AGV eingeleitet hat.
Wäre dies überhaupt rechtens bzw. durchführbar? Muss der Gläubiger dem Gericht nicht eigentlich offenlegen, dass ein AGV bereits läuft.
Ich würde mich über Ihre Einschätzung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen aus Norddeutschland
Karsten S.