Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Sehr geehrter Herr Kraus,
seit April 2016 befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Seit November 2016 (neuer Job) führe einen monatlichen Pfändungsbetrag in Höhe von rund 1.250,- EUR an den Insolvenzverwalter ab. Gemäß der 35%-Regelung würde ich den entsprechenden Betrag bis Juni 2018 (ohne Gebühren für Insolvenzverwalter und Gericht) bezahlt haben. Die 3- Jahres-Frist läuft hingegen erst im April 2019 aus. Dazu folgende Fragen:
1. Wird nach Erreichen der 35% die Zahlungen der Pfändungsbeträge ausschließlich für die Vergütung den Insolvenzverwalter und das Gericht verwendet?
2. Wenn nein, kann ich verlangen, dass der Insolvenzverwalter die ihm zustehenden Gebühren (ggf. nach Genehmigung durch das Gericht) von den laufenden Pfändungsbeträgen einbehält?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Torsten