Berechnung des pfändbaren Einkommens…
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehendes klingt etwas kompliziert, ist es auch.
Mann: Honorarvertrag
Frau: (noch kein Einkommen)
Gläubiger: erkennt die Unterhaltsberechtigung der Frau nicht an.
Darf der Gläubiger das einfach so machen?
Ab Mai bekommt Frau kleine Rente (290 €)
Ist Frau dann automatisch nicht unterhaltsberechtigt?
Und darf der Gläubiger grundsätzlich die 290 € sofort wegpfänden?
Frau hat eigenes P-Konto.
Mann hat eigenes P-Konto
Vom Entgelt des Mannes bleiben 1920 € zahlbar an Schuldner.
Gläubiger hat der Bank geschrieben, dass 1920 € verfügbar sind, !!! Auf beiden Konten insgesamt. Wenn jetzt die Rene dazukommt, dann ist die ja sofort gepfändet.
Ist das Recht so?
Wenn der Gläubiger das alles so machen darf, dann können wir nie wieder für irgendetwas sparen.
Gibt es eine Lösung?
Für Antworten bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen