Privatinsolvenz

Hallo. Bei einer Insolvenz kann ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen was ich retten will oder geht das nicht. Danke für die Antwort im voraus. Und Tschüss gesagt.

Restschuldbefreiung

Guten Tag
Was bedeutet:
In den Insolvezverfahren über das Vermögen
der Frau …
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung angekündigt.
Meine zweite Frage. Ab wann bzw. mit welche Bescheid
beginnt die Wohlverhaltenszeit?
Mit freundlichem Gruss M.

wer wird informiert

wer, außer den gläubigern und dem vermieter werden informiert? und ist es möglich, trotz insolvenz ggf. in den stadtrat gewählt werden zu können?

schulden

Also folgen Situation .
Ich haber früher schulden gemacht .
Habe etwa 12000
War aber schonmal bei einen schulden Berater wo ich aber 500 im Monat zahlen sollte aber es nicht Gig weil meine Frau arbeitslos wurde aber auch wieder denn ein jop bekomm denn haben wir jetzt immer weggelegt und haben 5400 .jetzt siht es aber so aus das meine Frau schwanger ist und wir auch keine Wohnung bekommen jetzt versuchen wir krampfhaft das Geld zusammen zubekommen was aber nicht geht .könnte sie sich bei mir ein Vergleich vorstellen oder er nicht

Weihnachtsgeld u. Urlaubsgeld

Guten Tag, Ich habe das Problem das mir bisher niemand eine genaue Aukunft gibt, oder geben kann.
Folgende Situation hatte ich auch schon letztes Jahr und rege mich jetzt wieder darüber auf.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es kein Weihnachts und Urlaubsgeld, sondern gegebenenfalls eine sogenannte Erfolgsprämie, jeweils im März, falls bestimmte voraussetzungen erfüllt worden sind. Man hat mir gesagt das man bei der PI vom Weihnachtsgeld 500 € behalten darf. Meine Frage ist.
Habe ich dann eine Anspruch darauf, von der Prämie? Da diese ja quasi das Weihnachtsgeld ersetzt.Und wenn ja, wer kann mir helfen das zu bekommen.
Im letzten Jahr betrug die Pfändung im März 2015, 2879,75 €. März 2016, 1916,41 €.
Bei mir Kommen zum Lohn auch noch ein Witwen- u. Betriebsrente hinzu.
Ist etwas kompliziert aber vielleicht können sie mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
M. Krämer