Privatinsolvenz
Hallo. Bei einer Insolvenz kann ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen was ich retten will oder geht das nicht. Danke für die Antwort im voraus. Und Tschüss gesagt.
Hallo. Bei einer Insolvenz kann ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen was ich retten will oder geht das nicht. Danke für die Antwort im voraus. Und Tschüss gesagt.
Guten Tag
Was bedeutet:
In den Insolvezverfahren über das Vermögen
der Frau …
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung angekündigt.
Meine zweite Frage. Ab wann bzw. mit welche Bescheid
beginnt die Wohlverhaltenszeit?
Mit freundlichem Gruss M.
wer, außer den gläubigern und dem vermieter werden informiert? und ist es möglich, trotz insolvenz ggf. in den stadtrat gewählt werden zu können?
Also folgen Situation .
Ich haber früher schulden gemacht .
Habe etwa 12000
War aber schonmal bei einen schulden Berater wo ich aber 500 im Monat zahlen sollte aber es nicht Gig weil meine Frau arbeitslos wurde aber auch wieder denn ein jop bekomm denn haben wir jetzt immer weggelegt und haben 5400 .jetzt siht es aber so aus das meine Frau schwanger ist und wir auch keine Wohnung bekommen jetzt versuchen wir krampfhaft das Geld zusammen zubekommen was aber nicht geht .könnte sie sich bei mir ein Vergleich vorstellen oder er nicht
Guten Tag, Ich habe das Problem das mir bisher niemand eine genaue Aukunft gibt, oder geben kann.
Folgende Situation hatte ich auch schon letztes Jahr und rege mich jetzt wieder darüber auf.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es kein Weihnachts und Urlaubsgeld, sondern gegebenenfalls eine sogenannte Erfolgsprämie, jeweils im März, falls bestimmte voraussetzungen erfüllt worden sind. Man hat mir gesagt das man bei der PI vom Weihnachtsgeld 500 € behalten darf. Meine Frage ist.
Habe ich dann eine Anspruch darauf, von der Prämie? Da diese ja quasi das Weihnachtsgeld ersetzt.Und wenn ja, wer kann mir helfen das zu bekommen.
Im letzten Jahr betrug die Pfändung im März 2015, 2879,75 €. März 2016, 1916,41 €.
Bei mir Kommen zum Lohn auch noch ein Witwen- u. Betriebsrente hinzu.
Ist etwas kompliziert aber vielleicht können sie mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
M. Krämer
Grundsätzlich ist es für Minderjährige nicht möglich Schulden aufzubauen bis sie volljährig sind. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB). Möchte ein Minderjähriger einen Vertrag abschließen, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet müssen die Eltern in der Regel zustimmen. Dies gilt grundsätzlich auch für Bankgeschäfte. Beim Abschluss von Darlehensverträgen ist zusätzlich noch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes notwendig.
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Mit § 110 BGB hat der Gesetzgeber den sog. Taschengeldparagrafen eingeführt. In § 110 BGB heißt es:
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
In der Regel handelt es sich um „Geschäfte“ von geringerem Weg und mit gewisser Zweckgebundenheit. Schließt ein Minderjähriger allerdings höherwertige oder zweckentfremdete Käufe ab, können die Eltern unter Umständen eine nachträgliche Rückabwicklung anstreben.
In der heutigen mobilen Welt ist es längst nicht mehr ungewöhnlich, dass Minderjährige über vertragsgebundene Smartphones verfügen. Unsere Beratungspraxis weist hier häufig Konfliktsituationen zwischen Eltern und ihren Kindern auf. Denn obwohl die heutigen Verträge viele Leistungen (z.B. SMS und Telefonie) zum Festpreis beinhalten, können die monatlichen Rechnungen aufgrund anderer Kosten ausufern. Zu beachten ist hier allerdings folgendes: ein wirksamer Mobilfunkvertrag kann für Minderjährige nur mit der Unterschrift der Eltern eingegangen werden. Der Konflikt über erhöhte Mobilfunkrechnungen ist somit durch die Eltern zu lösen. Als wirksame präventive Lösung kann hier die Schulung im richtigen Umgang mit Smartphones und die regelmäßige Überprüfung der Handyrechnungen angesehen werden.
In der Praxis gibt es Situationen, in denen Minderjährige „unverschuldet“ in Schuldensituationen gelangen können. Ein sehr relevanter Fall ist in einer nicht oder zu spät ausgeschlagenen Erbschaft von überschuldeten Verwandten zu sehen. In dieser Konstellation ist rechtlicher Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei oder einer auf Schuldner spezialisierten Beratungsstelle besonders wichtig, damit man als Minderjähriger schuldenfrei in die Volljährigkeit und das Leben starten kann. In der Beratungspraxis können in diesem Punkt sinnvolle Lösungsalternativen die folgenden sein:
Nehmen Sie in diesen Fällen eine ausführliche Beratung und Begleitung in Anspruch!
Eine besonders effektive Herangehensweise liegt in der frühzeitigen und richtigen Schuldung Ihrer Kinder in puncto Finanzen. Insbesondere der Umgang mit dem eigenen Taschengeld kann effektiv als präventive Lösungsmaßnahme trainiert werden. Empfehlenswert ist das Taschengeld bereits in jungen Jahren „klein portioniert“ zu festen und regelmäßigen Zeiten zu gewähren. Mit steigendem Alter kann das Taschengeld dann regelmäßig erhöht werden. Die richtige Höhe des Taschengeldes obliegt Ihnen als Eltern. Ein fester Auszahlungrhythmus und ein fester Betrag stellen dabei ein wichtiges Training für den Alltag im „Erwachsenenleben“ dar, indem es gilt mit einem festen meist monatlichem Gehalt zu haushalten. Sollte das Taschengeld bereits vor der nächsten „Auszahlung“ aufgebraucht sein, sollten Sie Bitten auf weiteres Geld“ nicht nachgeben – natürlich gibt es auch davon Ausnahmen. Ein Nachgeben könnte dem Training mit dem richtigen Umgang mit Geld im Wege stehen und zu späteren Schuldensituationen führen.
Wir als spezialisierte Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei weiteren offenen Fragen zu diesem Thema und allen weiteren Fragen zu unseren Dienstleistungen in Bezug auf Ihre Entschuldung natürlich gerne mit einem kostenfreien und telefonischen Erstberatungsgespräch zur Seite.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Meine 6 Jahre wohlverhaltensphase sind zum 1.3. 2016 vorbei. Trotzdem wurde mir jetzt Ende März noch eine lohnpfändung durchgeführt. Wie lange nach den 6 Jahren wird mein Lohn noch gepfändet?
Nach der Insolvenz meines Unternehmens haben wir mit den beteiligten Banken (2006) eine Vereinbarung getroffen und bis heute weitgehenst erfüllt. Jetzt habe ich der Bank angeboten den Restbetrag in einer Summe zu bezahlen. Da wir vor einigen Jahren die mtlch. Rate verringern mußte, hält sich die Bank nicht mehr an die damalige Vereinbarung und stellt weitere Forderungen und nimmt mein Angebot nicht an. Da die Bank zur Sicherheit Grundbucheintragungen vorgenommen hat, erpresst Sie mich damit. Ich hoffe auf Ihre Antwort, ggf. Ihre Hilfe.
MfG
Wolfgang Zenz
Dellenberg 14
24235
Laboe
guten tag
meine frage wie teuer darf das auto sein das ich bei privatinsolvenz kaufe?
sollte ich es auf eine dritte person anmelden oder wie sollte mann das machen?(das fahrzeug kostet zb 9000 euro)
ich bedanke mich recht herzlich
mfg
gegen beide Eheleute liegen Pfändungen vor.
Frau bekommt ab Mai 2016 kleine Rente. (290 €)
Wird das zum Einkommen des Mannes dazu gezählt. um das Netto zu ermitteln?
Ist die Frau durch die kleine Rente nicht mehr unterhaltsberechtigt?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).