Neue Schulden in Insolvenz /altes Verfahren

Guten Tag,

Ich bin seit ca 3 Jahren in der Privat Insolvenz. Bin bereits in der whp im alten Verfahren und habe noch so ca 2 Jahre offen weil ich um 1 Jahr kürzen konnte.

Habe kein p Konto mehr und wollte wissen ob ich mir ca 4000 Euro von Freunden leihen kann und das aufs Konto bekommen darf.

Ich zahle das mtl zurück. Aber ist das erlaubt? Kann mir das jemand weg nehmen oder ähnliches? Liebe Grüße

Dauer des Insolvenzverfahrens

Ich würde sie gerne mit der Abwickelung meiner Privatinsolvenz beauftragen.
Wie lange dauert es in der Regel vom Tag der Beauftragung bis zu Eröffnung des insolvenzverfahrens. Wäre es realistisch das es noch dieses Jahr klappt?

Kontopfändung & Eröffnung eines neuen Kontos

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in einer Privatinsolvenz und bin nun in der Wohlverhaltensphase. Ich habe auch ein P-Konto seit längerem. Macht dies noch Sinn oder kann ich mein Konto wieder normal umwandeln?

Das Problem ist, das seit knapp drei Jahren ein Gläubiger eine Kontopfändung auf meinem P-Konto hat. Dies ist aber laut § 89 Abs. 1 InsO unzulässig und der Gläubiger muss diese Pfändung entfernen, richtig?

Mich schränkt das in meinem Lebensunterhalt sehr stark ein obwohl ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde. Deshalb möchte ich mein Konto wieder normal umwandeln da mich der monatliche Freibetrag begrenzt. Meine letzte Frage wäre ob die Gläubiger trotzdem pfänden dürfen oder ob mein Konto weiter geschützt ist? Weil ich mich in einer Privatinsolvenz befinde. Diese Insolvenz führt zum Pfändungsschutz. Inwiefern stimmt diese Aussage?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian R

Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verzweifelt und bitte um Hilfe!

Ich bin Beamter und bin teilweise zahlungsunfähig. Mit meinem bereinigten Nettogehalt (nach Abzug Krankenversicherung) verdiene ich etwa 2500 Euro monatlich. Mein Gehalt reicht leider nicht mehr aus, meine Kredite (allesamt Banken) zu bedienen. Die Schulden belaufen sich auf knapp 100.000 Euro. Von einer gemeinnützigen Schuldnerberatung wurde mir ganz klar empfohlen, in die Insolvenz zu gehen. Alternativ habe ich eine Erstberatung der dortigen Kanzlei in Anspruch genommen. Eine Quote von 700 Euro wurde von der Dame vorgeschlagen/als realistisch beachtet. Ich selbst habe Zweifel, dass die Banken das mitspielen, da ich weder kurzfristig arbeitslos war oder das etwa ein Jobwechsel mit nun geringerem Verdienst die Zahlungsprobleme nun begründen würden. Ich hatte nach Trennung von meiner Lebenspartnerin an einem teuren Miethaus festgehalten, wollte über Kredite das Haus halten und nicht 1 Jahr vor dem Abitur meines Sohnes nochmal umziehen. Umzugskosten, eine für das Haus eingebaute Küche und ein knappes Angebot am Wohnungsmarkt flossen in meine Überlegungen mit ein. Leider bin ich in die Offensive gegangen, habe Geld an der Börse investiert, wollte meine finanzielle Lage verbessern und habe ca. 13.000 Euro an der Börse verloren – “Überbrückungsgeld”, um smart in einen neuen Lebensabschnitt zu gelangen. Mein Sohn zieht im Oktober wegen Beginn eines Studiums aus, ich kann mir nun wie geplant eine Wohnung für mich alleine suchen, aber nun bin ich in dieser schwierigen Situation. In die Insolvenz zu gehen, beschämt mich total – nicht nur mein Arbeitgeber, auch meine Arbeitskollegen werden alles mitbekommen, da ich bei der Justiz tätig bin. Auch habe ich Angst, weil ich noch Ratenzahlungsgeschäfte vor ca. 3 Monaten eingegangen bin, die mir als Betrug ausgelegt werden können. Ich hatte nie billigend in Kauf genommen, die Ratenzahlungen nicht zu bedienen, aber die gestiegenen Kosten (verdoppelte Gasrechnung, höhere Stromkosten, Lebensmittelkosten) haben mich aus einer finanziell angespannten Situation in eine überspannte Situation getrieben.

Wie erwähnt, am besten könnte ich mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung leben, zu gerne würde ich eine Insolvenz vermeiden.
Aber Hoffnung, dass die Gläubiger zustimmen nach Unterbreitung eines Angebotes, die habe ich nicht. Die Gläubiger wissen, dass ich Beamter bin und an meinen monatlichen Einnahmen sich rein gar nichts verändert hat. Deswegen scheue ich ein wenig die Kosten für das Vergleichsverfahren, da ich davon ausgehe dass die Gläubiger dann erstmal anfangen zu vollstrecken. Auch dann bekommt mein Arbeitgeber Wind. Insofern könnte ich auch sofort in Insolvenz gehen. Diese besondere Problematik kam bei dem Erstgespräch viel zu kurz, unterm Strich soll ich einfach daran glauben, dass das so einfach über die Bühne geht.

Können Sie mir einen Rat geben, ob der Weg in die Insolvenz vielleicht doch der richtige Weg ist – was zur Folge hätte, dass ich die dortige Kanzlei nicht mandatiere. Ich wüsste einen ehrlichen Rat daher sehr zu schätzen!

MfG
Marco aus Trier

Verkürzung Insolvenzzeit

ich befinde mich seit Juli 2020 in Privatinsolvenz da mein Anwalt damals meinte er wüsste nicht wie lange das neue Gesetz noch auf sich warten ließe.
Jetzt sehe ich aus ihrer Tabelle das meine Insolvenzdauer 5 Jahre und ein Monat betrüge.
Meine Frage ich habe ca 150000 Euro Verbindlichkeiten und verdiene 3000 Euro Netto plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Folglich belauft sich meine jährlichen Zahlungen auf ca 15-16000 Euro.
Beim alten Insolvenzrecht war es doch so geregelt das man auch nach 3 Jahren gehen konnte wenn man 35 % getilgt hatte und wenn man generell etwas gezahlt hatte nach 5 Jahren gibt es beim neuen Recht auch so eine Abstufung?

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Probleme:

Ich habe über die letzten Jahre über 50000 Euro Schulden angesammelt.

Aktuell bin ich fleissig am zurückzahlen und meine Frau übernimmt die restlichen Kosten.

Soweit sind wir kaum eingeschränkt.

Allerdings habe ich mich jetzt ein bisschen mit der Privatinsolvenz befasst und ich denke, dass dies eine Option wäre:

Folgende Punkte haben sich gesammelt:

Bank 1: 20000 Euro ca. 500 Euro im Monat
Bank 2: 8900 Euro 223 Euro im Monat
Onkel 1: 11000 (Bezahlung je nach Überbleib)
Onkel 1: 4000 (Bezahlung je nach Überbleieb)
Cousin: 1000 (Bezahlung je nach Überbleieb)
Arbeitgeber: 5000 500 Euro im Monat

Nun wäre meine Frage gewesen, falls ich mich dazu entschließen würde, würden dann meine Familienangehörigen Ihr Geld trotzdem bekommen?
Oder wie ist das genau geregelt.

Vielen Dank im Voraus.

Ich bitte zunächst um Kommunikation über E-Mail, da ich mich noch ein wenig schäme bezüglich des Themas.

Mit freundlichen Grüßen

 

Jobcenterdarlehn in die Insolvenzmasse ?

Hallo,
kurz und simpel , wenn ich ein Darlehn vom Jobcenter habe (Zinsfrei) und ich nachher die Insolvenz beantrage … fließt dann das Darlehn mit in die Insolvenzmasse ?
Wird dieses Darlehn bei der Restschuldbefreiung mit getilgt ??

freundliche Grüße

Planinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine sogenannte Planinsolvenz auch noch kurz vor der Wohlverhaltensphase möglich ?

Frage zu P-Konto

Hallo ich habe am Freitag 19.06.22 einen Kommentar geschickt. Bitte veröffentlichen Sie diesen nicht! Danke

Pamela

Steuerentlastungsgesetz

Die Lohnabrechnung sagte daß im Juli das Steuerentlastungsgesetz in Kraft tritt und rückwirkend der Grundfreibetrag zum 1. 1.2022 erhöht wird. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Was passiert mit dem Betrag dann?