Andre Kraus (Fachanwalt für Insolvenzrecht) erklärt in diesem Video, warum die Schuldnerberatung durch einen Anwalt vorteilhaft ist und wie ein Anwalt dabei hilft, schuldenfrei zu werden.
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Ich arbeite im pflegehekm als altagsbegleiterrin/betreunsassistäntin wie sieht das aus wenn ich diese sonderzahlung bekommen würde wegen meiner Insolvenz? Darf ich das Geld behalten oder muss ich es abgeben weil ich denn ja über meiner frei Grenze bin?
Mein Auto ist 14 Jahre alt ich habe von meinen Arzt eine Bescheinigung bekommen das ich nicht mehr gut zu Fuß bin und ich muß mehre Ärzte besuchen. Meine Frage ist kann ich mein Auto behalten.
Mein Partner hat am 11.05.2020 den Beschluss über die Restschuldbefreiung erhalten. Sie endet am 06.05 2020. Das Amt der Treuhänderin ist damit beendet. Die Abtretungsfrist endet allerdings erst am 06.03.2021.
Meine Frage: Was bedeutet das?
Darf mein Partner jetzt uneingeschränkt Schenkungen annehmen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 05.05.2020 wurde mir die Restschuldbefreiung zugesprochen. Diese habe ich Bereits an die Schufa weitergeleitet. Den Großteil meiner Schuld konnte ich bereits im laufendem Verfahren tilgen. Eröffnung des Verfahrens war der 27.11.2013 noch unter dem alten Insolvenzrecht. (2013 bis 2020 = 7 Jahre?) Nun habe ich gehört das nach dem neuen Insolvenzrecht eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich gewesen wäre. Wenn dies zutrifft fühle ich mich benachteiligt. Ich bin Familienvater von 4 Kindern und kann keinen Mietvertrag unterschreiben, da ich einen Negativen Schufa Eintrag habe. (Meine Frau ist derzeit nicht Erwerbstätig) Gibt es Mittel oder Wege aus der Schufa rauszukommen? Zu not auch über Klage? Gibt es Präzedenzfälle in denen dies erfolgreich war? Dieser Eintrag behindert mich und meine Familie am täglichen Leben. Danke für Ihre Beiträge
Guten Morgen.
Ich spiele mit den Gedanken Privatinsolvenz zu beantragen. Meine Kreditschulden belaufen sich auf ca. 35000€. Meine monatlichen Fixkosten ( Miete.Versicherungen, Auto etc belaufen sich Monatlich auf 1600€. Mein Monatgehalt variiert zwischen 1600 und 1800€ Das heißt das ich vllt Monatlich wenn überhaupt 200€ für mich zu Verfügung habe. Dazu bin ich gerade 3000€ in Dispon bei meiner Bank… Mich erdrückt es und ich weiß nicht weiter. Macht es Sinn oder eher nicht?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andre
Hallo , ich habe eine prizipielle Frage zur Vergütung des Insolvenzverwalters.
Was ich hier erlesen habe erhält der IV 40 % der Insolvenzmasse bis 25.000EUR und 25 % bis 50.000 EUR usw.
Nun zur meiner Frage , wie berechnet sich diese Insolvenzmasse? Mal angenommen,die eigentliche Insolvenz dauerte 10 Monate und es werden Forderungen von 30.000 EUR festgestellt und es wird durch Lohnpfändung z.B. 10 * 800,00 EUR gepfändet und es liegt kein weiteres Vermögen vor . Ist dann die Masse 8000,00 EUR und somit Gebühren von 3200,00 EUR + Auslagen ? Und wie sieht es mit den weiteren Zahlungen während der Wohlverhaltensphase aus ? Geht das auch zu 100% in die Masse und unterliegt das dann somit auch den 40 % ? Und was mir auch nicht klar ist, wenn Forderungen von 30.000 EUR gemeldet sind , wie legt der IV die Quote laut Schlussrechnung fest , also wie bestimmt er die Einnahmen ? Sind das dann die gepfändeten Einnahmen während des Insolvenzverfahrens ? Ich frage deshalb weil bei mir folgendes vorliegt, als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hatte ich ein geringes Gehalt, dieses erhöhte sich aber nach einem Jahr in der Wohlverhaltensphase stark. Nun denke ich, dass die Quote ja nicht mehr passen kann und möchte eine RSB nach 3 Jahren beantragen. Mein IV gibt leider auch auf Nachfrage keinerlei Hilfe oder Zahlen bekannt. Ich hoffe ich habe nicht zu verwirrend gefragt und hoffe auf eine paar klärende Worte Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 18 Jahren habe ich mich im Alter von 65 Jahren, direkt nach Beendigung als Angestgellter in einem Unternehmen selständig gemacht. Nach wenigen Jahren ließ ich mir eine Webseite erstellen und einen Online-Shop. Um im Internet gefunden zu werden waren verschiedene Werbe-Maßnahmen erforderlich, die viel Geld kosteten. Der Verkaufserfolg reichte jedoch nicht um meine Kredite zurück zahlen zu kennen und anderweitigen Kosten zu decken, sodas ich endgültig Ende 2019 meine Einzelfirma abmelden musste und nun einen Schuldenberg von Bank-Krediten habe, sowie offene Rechnungen von LIeferanten nicht mehr begleichen kann und vielen Bestellern in meinem Online-Shop die Waren nicht mehr liefern konnte. Die Schulden-Summe könnte weit über 50.000,00 € betragen.
Ich bin auch nicht vemögend, sodass der örtliche Gerichtsvollzieher bei mir bereits festgestellt hat, dass keine pfändbaren Mittel vorhanden sind. Kunden und Lieferanten haben bereits, meistens erfolglos Rechtsanwälte und Gerichte bemüht, bei mir Pfändungen zu erzielen. Auch das Finanzamt hat erfolglos versucht eine fällige USST. Schuld in Höhe von ca. knapp 4000,00 € zu pfänden.
Meine Frage an Sie lautet deshalb: Muss ich trotzdem einen Insolvenzantrag stellen? Dabei würde mir der paritätische Verband helfen, weil ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann. Kein Gläubiger würde davon profitieren! Außerdem werde ich im Septenber 84 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kerski
Am Weserufer
32549 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731-2595891
32549 Bd Oeynhausen
Hallo,
mein Auto ist jetzt mal wieder kaputt und die Reparatur übersteigt so langsam den Wert.
Daher hat mir ein guter Freund angeboten, dass ich sein Auto nutzen kann. Er selbst hat sich jetzt ein neues gekauft. Die einzige Bedingung wäre, dass ich das Auto auf mich anmelden muss. Logisch, da er ja sein neues anmeldet. Kann ich das machen oder gefährde ich damit meine Restschuld? Ich weis nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich brauche auch ein Auto um auf Arbeit zu kommen.
LG
Guten Tag ,
ich bin in der Regelinsolvenz und es wird weiter Verrechnet / Pfändung ) von der Aok Niedersachsen .
Erwerbsminderungsrente von 1195,13 ,verrechnet werden 300,00 Euro .
Forderung 5735,45plus 2800,00 Säumniszuschläge .
Habe bereits 5756,00 Euro bezahlt.
Mein Insolvenzverwalter schläft ! Was muss ich tun ?
Mfg. Petra Geske
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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