Hallo!
Ich habe als Geschäftsführer einer Handwerksfirma 2012 Insolvenz Antrag gestellt! Kurze Zeit später auch Privatinsolvenz. Dieses ist nun eingestellt und abgeschlossen!
Nun bekomme ich Post vom Gericht, dass das Verfahren, die Firma betreffend, mangels Masse eingestellt wurde. Was bedeutet das nun für mich?
Ich muss dazu sagen, dass auch ein Gerichtsverfahren statt gefunden hat, bei dem ich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und zur Zahlung von Wertersatz, in nicht geringer Höhe.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mfg S.H.