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Archiv für die Kategorie: Privatinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Privatinsolvenz

So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

2. Oktober 2014/56 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Lohnpfändung und Insolvenzverfahren

    So können Sie sich frühzeitig vor einer Lohnpfändung schützen

    Restschuldbefreiung in 3 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person 305 InsO ✓

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    Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung

    Vor einer Insolvenz befinden sich viele Schuldner in einer sehr belastenden Phase – die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung. Falls ein Schuldner nicht länger an seine Gläubiger zahlt, hat dies meist zur Folge, dass die Gläubiger Vollstreckungen einleiten. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es dann zur Lohnpfändung. Dies führt oftmals zur Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie grundsätzlich vor einer Lohnpfändung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitslohn bereits vor der Insolvenz zu schützen.


    Inhalt dieser Seite:

    • Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung
    • Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig
    • Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase
    • So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine  Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Es kann somit keine Lohnpfändung stattfinden.

    Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase

    Nachdem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, darf ein Gläubiger auch nach der Wohlverhaltensphase keine Lohnpfändung für Forderungen betreiben, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung

    Noch vor der Einleitung von Privatinsolvenzverfahren gilt eine sog. dreimonatige Rückschlagsperre. Hat ein Gläubiger in den drei Monaten vor Beantragung der Privatinsolvenz die Lohnpfändung betrieben, muss er die gepfändeten Beträge nach Einleitung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Diese Beträge zählen dann zur Insolvenzmasse.

    Wenn wir für Sie tätig werden, weisen wir Ihre Gläubiger bereits frühzeitig auf diesen Umstand hin. Die Gläubiger sehen dann oftmals von kostspieliger Vollstreckung vor der Insolvenz ab, weil sie das Geld nicht behalten würden, sondern an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

    Wir benötigen in den meisten Fällen zwischen sechs und acht Wochen um Ihr Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Die Chance, dass sich Gläubiger kurz vor Ihrem Insolvenzverfahren zu einer Zwangsvollstreckung bzw. zu einer Lohnpfändung entschließen, sinkt so erheblich. Den Gläubigern wird so schnell klar, dass sie sich zukünftig an den Insolvenzverwalter wenden müssen und Ihren Lohn nicht antasten sollten.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-02 16:49:492019-08-30 12:23:46So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

    Insolvenz in München

    2. Oktober 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Die erste Zweigstelle der KRAUS Anwaltskanzlei für Insolvenz in Bayern ist eröffnet! Wie an unseren anderen Standorten bieten wir auch in München umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Ihren Belangen rund um die Insolvenz und den außergerichtlichen Vergleich. Ziehen Sie unser umfangreich ausgebildetes Team in allen Ihren Fragen bezüglich Regel- oder Privatinsolvenz zurate. Profitieren Sie durch unsere kostenfreie Erstberatung von den Vorteilen einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. Unser Münchener Team in der Pilotystraße freut sich auf Ihren Anruf.


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    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München
    • Ihre Fragen und unsere Antworten

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München lauten:

     

    KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Unsöldstraße 2
    D – 80538 München

    Telefon: +49 89 – 381 537 10

    E-Mail: muenchen@anwalt-kg.de


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-02 16:46:152019-11-06 11:02:20Insolvenz in München

    was bleibt mir

    29. September 2014/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo,
    wir haben Schulden von ca. 340000€. Meine Frau lässt sich Scheiden. Wir haben vier gemeinsame Kinder. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Arbeiten. Bekomme eine Pension von ca. 3200€, eine Berufsunfähigkeitsrente von 770€ und eine Wehrdienstbeschädigung von 417€. Ich weiß das alles was über Netto 3200€ gepfändet wird. Ich weiß auch das ich Unterhaltpflichtig bin. Ich habe einen Grad der Schädigung von 70%. Nun was steht mir in einer Insolvenz an € zu? Was habe ich für mich im Monat zur Verfügung damit ich Miete, Strom, usw. bedienen kann?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-09-29 16:02:242014-09-29 16:02:24was bleibt mir

    Privatinsolvenz

    28. September 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Was ist wenn ich heirate und mein Mann wegstationiert wird. Zurueck in die USA, Korea oder dergleichen? Wie soll das gehen?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-09-28 14:11:582015-12-10 18:19:03Privatinsolvenz

    Privatinsolvenz

    23. September 2014/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Was passiert mit den Schulden und Gläubigern wenn mir die Insolvenz verweigert wird?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-09-23 08:46:252015-12-10 18:19:28Privatinsolvenz

    Privatinsolvenz

    20. September 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Mein Mann ist verstorben, ich bin in Privatinsolvenz. Was kann ich außer den beerdigungskosten geltend machen.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-09-20 12:20:532015-12-10 18:20:29Privatinsolvenz

    Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    5. September 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Steuerschulden werden von der Restschuldbefreiung umfasst

    Die Restschuldbefreiung beseitigt im Normalfall die Forderungen aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO). Das bedeutet für Sie: auch Forderungen des Finanzamtes sind von der Restschuldbefreiung umfasst und werden nach Ablauf einer Insolvenz vom Finanzamt nicht mehr gegen Sie geltend gemacht.

    Viele Mandanten unterliegen einem Irrtum und denken, dass dies nicht der Fall ist. Allerdings können wir hier ganz klar bestätigen, dass normale Forderungen des Finanzamtes komplett wegfallen, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht tragen konnten. Dies gilt sowohl für Steuerforderungen als auch für die Säumniszuschläge des Finanzamtes.

    STEUERHINTERZIEHUNG: nicht von der Restschuldbefreiung umfasst

    Davon gibt es eine Ausnahme: So wir die Steuerhinterziehung ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO). Dies gilt seit der Reform des Insolvenzrechtes im Juli 2014.

    STEUERHINTERZIEHUNG: Bei Einstellung eines Strafverfahrens weiterhin erfasst

    Von dieser Ausnahme gibt es allerdings wiederum eine Ausnahme, die Ihnen zugute kommt falls Sie eine Steuerhinterziehung begangen haben. So  werden Steuerforderungen und auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes aus einer Steuerhinterziehung von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn das Steuerstrafverfahren eingestellt worden ist. Denkbar ist dies etwa gegen eine Zahlungsauflage gemäß § 153a StPO. Dann bleibt es dabei, dass es sich bei dieser Steuerschuld nicht um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt (siehe Uhlenbruck-Vallender, Komm. InsO, 13. Aufl., § 302 Rn. 12).

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-09-05 16:41:042020-11-02 14:11:50Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Als Antwort auf die steigende Zahl unserer Mandanten im Ruhrgebiet freuen wir uns, nun auch in dessen Zentrum Essen unsere rechtliche Unterstützung anbieten zu können.

    Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet

    Somit wird es umso einfacher, Insolvenz wohnortnah in Essen anzumelden. Das Team der Kanzlei in Essen steht Ihnen bei der Durchführung Ihrer Insolvenz tatkräftig zur Seite. Als geeignete Person nach § 305 InsO können wir Ihren Antrag auf Privatinsolvenz komplett erstellen. Im Gegensatz zu öffentlichen Schuldnerberatungen können Sie unsere Hilfe unverzüglich in Anspruch nehmen. Von dem Erstgespräch über die Anmeldung Ihrer Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung verlieren wir keine Zeit und ermöglichen Ihnen so einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Wir arbeiten darauf hin, Sie so schnell wie möglich von finanziellen Lasten zu befreien.

    Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir bieten Ihnen auch in Essen unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet
    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen lauten:

     

    KRAUS Anwaltskanzlei

    Weidkamp 180
    D – 45356 Essen

    Telefon: +49 201 – 857 95 407

    E-Mail: essen@anwalt-kg.de


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    Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Sie stehen vor der Entscheidung Privatinsolvenz anzumelden, um sich zu entschulden? Ihre Unternehmung ist zahlungsunfähig und Sie wissen nicht, wie Sie diese retten können?


    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


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    • Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet
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    Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet

    Wir freuen uns, Ihnen nun auch in der Hansestadt rund um das Thema der Insolvenz zur Seite stehen zu können. Durch die Eröffnung unserer Zweigstelle am Ballindamm haben Sie nun die Möglichkeit, unweit Ihres Wohnsitzes unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die kostenfreie telefonische Erstberatung für alle Fragen zu einem Insolvenzantrag und Ihrer Entschuldung schon heute. Unabhängig davon, ob Sie eine Privat- oder Regelinsolvenz anstreben oder einen außergerichtlichen Vergleich durchführen wollen, sind wir mit unserem gesamten Team jetzt auch in Hamburg für Sie da. Als berechtigte Person nach § 305 InsO können wir Ihnen selbstredend auch das Scheitern eines außergerichlichen Vergleiches bescheinigen und so die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren schaffen.

    Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg lauten:

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Ballindamm 3
    D – 20095 Hamburg

    Telefon: +49 40 – 609 43 990

    E-Mail: hamburg@anwalt-kg.de

    Hier finden Sie die Kontaktdaten und Anfahrtsskizze zu unserem Büro in Hamburg.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 17:01:262019-11-05 16:04:32Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

    29. August 2014/2 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Sie suchen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt? Wir freuen uns, jetzt auch in Hessen für Sie vor Ort zu sein.

    Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet

    In unserer Frankfurter Zweigstelle können Sie ab sofort wohnortnah unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat oder mit Ihrer Unternehmung durch eine Insolvenz zu entschulden, können wir Sie hierbei nun schnell und einfach begleiten.  Als geeignete Stelle nach § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Auch in Bezug auf einen außergerichtlichen Vergleich stehen wir in Frankfurt ab sofort zu Ihrer Verfügung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet
    • Insolvenz Frankfurt: Wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz
    • Kontaktdaten Frankfurt
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt lauten:

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    Schumannstraße 27
    D – 60325 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 – 348 79 040

    E-Mail: frankfurt@anwalt-kg.de


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    2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
    3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
    4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
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