Liebes Anwalt Team,
im März 2019 wurde meine Privatinsolvenz in Hamburg eröffnet. Ich strebe eine verkürzte Insolvenz von 3 Jahren an.
Nun ist es aber so das, dass Insolvenzgericht Hamburg nichts weiteres unternommen hat, ich bin der Meinung die hätten mich offiziell in die Wohlverhaltensphase schicken müssen, also damit meine ich, das ich nach nun mehr als 16 Monaten einen Treuhänder zur Verwaltung meines Pfändbaren Lohns ernannt haben müsste. Leider muss ich mein Lohn immer noch an den Insolvenzverwalter überweisen, dieser erhält doch aber satte 40% von dem was ich Einzahle, ich sehe somit eine Verkürztes Insolvensverfahren als sehr schwierig an.
Auf telefonischer Nachfrage am Gericht vor 6 Wochen hat man mir mitgeteilt, meine Akte sei derzeit nicht aufindbar, da die Akte bei der Rechtspflegerin sei, nun bin ich heute persönlich hin, und diese besagte Rechtspflegerin vor Ort bestätigte mir nun das die Akte bei ihr sein müsste, diese aber derzeit nicht auffindbar sei! Sie wolle die Akte heute und morgen suchen und mich dann kontaktieren….
Meine Frage:
1. In welchem Zeitraum sollte nach dem Insolvenzverwalter ein Treuehänder ernannt sein.
2. Kann ich mich irgendwo beschweren?
Vielen lieben Dank im Vorraus für Ihre Antwort
Lg
Su