Steuerbescheide werden während PI rechtskräftig
Sehr geehrtes KG Team,
mir droht wegen Hinzuschätzung durch das Finanzamt die Privatinsolvenz.
Ich war von 2010 bis 2017 selbständig. Wegen Steuernachzahlungen aus 2016 und 2017 droht nun die Privatinsolvenz. Ich versuche, das ganze bis Oktober hinauszuzögern, damit ich die 3 jährige Variante einschlagen kann.
Nun meine Frage. Es laufen noch Betriebsprüfungen für die Jahre 2010-2012 sowie 2013-2015. Diese sind noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsverfahren laufen. Müssen die daraus resultierenden Steuerbescheide (wo auch mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist) vor Beginn der Privatinsolvenz rechtskräftig werden, um in die Restschuldbefreiung zu gelangen oder können sie auch danach rechtskräftig werden. Steuerstraftat liegt keine vor. Genauso verhält es sich mit eigenen Krankenkassenbeiträgen. Wenn die Bescheide rechtskräftig werden, muss ich wohl Kranenkassenbeiträge nachzahlen, da mein angeblicher Verdienst höher als angegeben war und ich somit an die Beitragsbemessungsgrenze komme.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten



