Restschuldbefreiung liegt nicht vor
Hallo,
mein Bruder hat 2012 die Privatinsolvenz beantragt, da er selbstständig war.
Seit 2018 ist die Insolvenz beendet und er hat noch eine Restschuld von ca. 30.000 Euro.
Da er unter schweren Depressionen litt, hat er bis Dato nicht gearbeitet und musste sich daher nich wirklich mit dem Thema der Begleichung der Schulden auseinandersetzen.
Jetzt meine Frage: Kann er die Pfändungstabelle 2020 als Grundlage für die Rückzahlung der Restschulden nutzen? Er ist verheiratet, hat 2 Kinder.
Können die Beträge so eingefordert werden, dass eine Sofortzahlung stattfinden muss? Bei 30000 Euro ist es nicht einfach. Wie sieht die Rückzahlung aus?
Vielen Dank und Grüße
Nina



