Schufa
Können wir (IV-Eröffnung 01/2014) von der Schufa nach dem 31.12.2017 verlangen, dass die alten Einträge, die vor der IV eingetragen waren, gelöscht werden und somit nur noch die angekündigte Restschuldbefreiung drin bleibt?
Können wir (IV-Eröffnung 01/2014) von der Schufa nach dem 31.12.2017 verlangen, dass die alten Einträge, die vor der IV eingetragen waren, gelöscht werden und somit nur noch die angekündigte Restschuldbefreiung drin bleibt?

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, haben zwei Franchisenehmer der bekannten Donut- und Kaffeekette, die in Deutschland derzeit mit 67 Filialen vertreten ist, einen Insolvenzantrag gestellt. Die beiden betroffenen Unternehmen heißen Will Coffee GmbH und S&C international Deutschland GmbH. Die Umsätze in den Filialen waren offenbar so weit zurückgegangen, dass eine Sanierung im Wege des geordneten Insolvenzverfahrens als wirtschaftlich beste Option erschien. Laut einem Unternehmenssprecher sei die Lohnfortzahlung der betroffenen Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld für die nächsten drei Monate gesichert, in denen der Warenverkauf in den Filialen auch wie bisher weitergeht.
Bei uns erfahren Sie, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Möglichkeiten das Insolvenzrecht bietet, um aus einer wirtschaftlichen Schieflage herauszufinden.
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Dunkin’ Donuts wird als Franchiseunternehmen geführt. Bei diesem Geschäftsmodell verkauft der Franchisenehmer die Produkte selbstständig, verwendet dabei jedoch die Marke und die einheitliche Ausstattung des Franchisegebers. Daher ist nach außen nicht sofort erkennbar, welcher Betreiber wirklich hinter einer Bestimmten Filiale steckt.
Mutterkonzern und Franchisegeber für Deutschland ist die in Frankfurt am Main ansässige Dunkin’ Brands Deutschland GmbH. Diese ist von den Insolvenzanträgen aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrags in keiner Weise betroffen, ebenso wenig die Filialen der restlichen Franchisenehmer.
Die S&C International Deutschland GmbH sitzt in Berlin und besitzt die Rechte für den Vertrieb der Dunkin’-Produkte in Berlin und Sachsen. Die Will Coffee GmbH besitzt die Franchise-Lizenz für NRW und sitzt in Mülheim an der Ruhr. Die restlichen Filialen verteilen sich auf fünf weitere Lizenznehmer.
Bereits im Jahr 2016 hat in Österreich der Franchisenehmer M&D Restaurant Development GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem eine Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen vorlagen.
Die beiden betroffenen Franchisenehmer betreiben zusammen 32 der 67 deutschen Dunkin’-Filialen, die meisten davon in NRW und Berlin. Insgesamt arbeiten in den betroffenen Filialen rund 260 Mitarbeiter. Ein Sprecher ließ im Namen des Unternehmens verlauten, dass höhere Personalkosten durch die Einführung des Mindestlohns sowie rückläufige Umsätze insbesondere in den Bahnhofsfilialen die wirtschaftliche Lage spürbar verschlechtert hätten. Darüber hinaus hätten die Unternehmen kürzlich erst Investitionen in neue Standorte getätigt, die sich jedoch als unrentabel herausstellten und wieder geschlossen werden mussten. Als Grund für die mangelnde Laufkundschaft in den Bahnhöfen nannte der Sprecher den zunehmenden Fernbusverkehr. Vielerorts wurde der Fernbus-Verkehr mittlerweile aus den Innenstädten und von den Bahnhöfen weg verlagert.
Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, auf welchem Wege eine Sanierung der Unternehmen in Angriff genommen werden kann. Dabei kommt ein Verkauf an einen Investor oder ein Insolvenzplan in Betracht, ein im Insolvenzrecht vorgesehenes Mittel. Hierbei soll das betroffene Unternehmen in Absprache mit den Gläubigern stabilisiert und fortgeführt werden.
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Dunkin´Donuts ist eine Kette, welche Donuts und Kaffee verkauft. Doch jetzt sind knapp 50% der Filialen von der Insolvenz betroffen.
Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gemäß §15a InsO bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Neben einer Zahlungsunfähigkeit ist auch Überschuldung ein Insolvenzgrund, wenn keine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens getroffen hat. Dann kann der Antrag noch maximal drei Wochen warten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind, als sein Vermögen. Da Unternehmen meistens durch Bankkredite fremdfinanziert sind, ist dies regelmäßig der Fall.
Zögert der Geschäftsführer trotz eines solchen Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag hinaus, drohen ihm Schadensersatzklagen.
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland war 2016 laut Creditreform im sechsten Jahr in Folge rückläufig. Es wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert, davon waren in 21.700 Fällen Unternehmen betroffen. Bei den restlichen Fällen handelte es sich um Verbraucherinsolvenzen, auch Privatinsolvenzen genannt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, dem Schuldner zu ermöglichen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode durch eine Restschuldbefreiung wieder Schuldenfrei leben zu können.
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Guten Tag die Herren,
besteht die Möglichkeit das ich aus meiner Selbstständigkeit in der Regelinsolvenz raus gehe,und in eine Festanstellung von 25 Std. die Woche wechsle, und gleichzeitig ein Kleingewerbe betreibe wo ich noch nicht weiß was das finanziell ergeben wird.?
Guten Tag,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Für ein erreichtes Betriebsziel ( Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Geräten) bekomme ich eine Bonuszahlung in Höhe von 2000 Euro Brutto. Wieviel davon darf mein Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abführen?
Freundliche Grüße
Andre Meier
Guten Abend,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Mein Mann und ich haben uns Selbstständig gemacht mit einem kleinen Restaurant. Eine Woche vor Eröffnung wurde er aber wegen einer Uralten Sache Festgenommen und Sitzt seit dem in Wittlich. Voraussichtlich bis Ende September ausser es geschieht ein Wunder dann würde es mit Halbstrafe Anfang August werde. Das große Problem an der Sache ist das mein Mann der gelernte Koch ist. Da meine Eltern und mein Mann und ich jegliche vorherige Sicherheiten Aufgegeben haben für das Restaurant, wir haben in Thüringen gelebt und gearbeitet, blieb mir keine andere Wahl als trotzdem zu Eröffnen. Da meine Mutter lange Zeit mit meinem Mann zusammen gearbeitet hat, hat sie nun den Posten des Küchenchefs inne bis mein Mann wieder da ist. Allerdings weiß ich im Moment beim besten willen nicht ob ich noch so lange durchhalte. Um die Konzession nicht zu Verlieren, habe ich alle Verbindlichkeiten auf meinen alleinigen Namen übertragen lassen. Küchen Inventar: 40000 € von denen ich jetzt seit März 8000 € Zahlen konnte. Der Zugesicherte Starterkredit hat die Bank natürlich unter diesen Voraussetzungen erstmal und auch Verständlicher weise nicht Ausbezahlt. Allerdings habe ich einen Super Bankberater der trotz den Umständen versucht mit so gut es geht zu helfen. Deshalb stehe ich auch dort mit einem Darlehn von 17.000€ in der Kreide. Bis jetzt konnte ich von Monat zu Monat, wenn auch oft mit Verzug, alle Rechnungen begleichen bevor wirklicher Ärger ins Haus stand. Ich Habe aber wahnsinnige Angst das das irgendwann nicht mehr funktioniert. Da meine Eltern von mit ihre Löhne kriegen, bezahlen sie zur Zeit auch im Privaten Bereich soviel wie möglich und ich versuche mit dem bisschen Trinkgeld meine Privaten Verpflichtungen zu bestreiten. Ich selber habe die letzten 4 Monate, also seit Eröffnung am 11.03.17 komplett auf jegliche Formen von Gehalt oder Barentnahmen verzichtet. Gut nicht ganz, einmal hatte ich eine private Barentnahme von 100€ im April.
Ich will den Laden nicht aufgeben zumal ich weiß das wenn mein Mann wieder zurück ist wir über den Berg sind und die Herausforderungen der Selbstständigkeit werden Meistern können. Ich weiß nur nicht wie ich die Situation bis dahin Überstehen soll und wie ich den Punkt, jetzt muss die Reißleine gezogen werde, erkennen kann.
Vielleicht können Sie mir ja sagen wie ich erkenne wann die Insolvenz unumgänglich ist.
Guten Tag,
was passiert mit der Regelinsolvenz, wenn der Geschäftsführer einer GmbH währenddessen verstirbt? Tragen die Erben, in diesem Fall die Tochter, diese Schulden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Seit der am 01.07.2014 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts besteht die Möglichkeit, dass Insolvenzverfahren zu verkürzen. Seither kann die Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden. Die Frist für die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre läuft erstmals am 30.06.2017 für Verfahren ab, die zum Stichtag der Insolvenzrechtsreform eröffnet wurden. Die Verkürzung des maximal 6 Jahre dauernden Verfahrens tritt nicht automatisch ein – vielmehr sind Insolvenzschuldner in der Pflicht einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Wir haben dieses Datum zum Anlass genommen, um betroffene Insolvenzschuldner über die Voraussetzungen einer Verkürzung zu informieren.
Viele verschuldete Personen haben damals kurz nach In-Kraft-Treten der Reform des Insolvenzrechts einen Antrag für Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Das ausschlaggebende Datum war damals der 01.07.2014 – alle Verfahren, die nach diesem Stichtag eröffnet wurden, haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren beenden. Die Frist für diese ersten Verfahren endet am 30.06.2017. Bis zu diesem Tag können beispielsweise diejenigen Insolvenzschuldner einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen, deren Verfahren am 01.07.2014 eröffnet wurde.
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Seit 2013 besteht die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zu verkürzen.
Die Insolvenz kann auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten beglichen wurden. Die Verfahrenskosten setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für das Insolvenzgericht und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen. Wenn der Insolvenzschuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch einen Antrag gem. § 4a InsO gestundet, reicht es für die Verkürzung aus, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens bezahlt. Die Kosten können aus dem (sowieso) pfändbaren Teil des Einkommens oder aus der Verwertung des pfändbaren Vermögens bezahlt werden. Es ist auch möglich, dass Verwandte, Freunde oder Bekannte den Betrag bezahlen. In der Privatinsolvenz betragen die Mindestverfahrenskosten zwischen 1700 und 2000 Euro. Im Regelinsolvenzverfahren sind diese regelmäßig etwas höher. Sobald dieser Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden.
Die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre kann erfolgen, wenn die Verfahrenskosten beglichen und 35 % der Schuldsumme bezahlt worden sind. Die Höhe der Schuldsumme richtet sich nach den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen – nur diese sind bei der Verkürzung zu berücksichtigen. Forderungen, die nicht angemeldet wurden, können außen vor bleiben. Problematisch bei einer Verkürzung auf 3 Jahre ist meist die Höhe der Verfahrenskosten. Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters wird anteilig an der Insolvenzmasse berechnet – je höher die Masse, desto höher die Vergütung. In der Praxis ist daher meist neben den 35 % der Schuldsumme, Verfahrenskosten regelmäßig in Höhe von 15 % der Schuldsumme zu bezahlen. Die Höhe des abzuführenden Betrags, der nötig ist, um eine Insolvenz zu verkürzen, entspricht daher häufig 50 % der Schuldsumme. Mithilfe unseres 3-Jahres Insolvenz Rechners können Sie den notwendigen Betrag einfach und schnell selbst ausrechnen.
Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.
Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.
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Mehr InformationenUm eine Verkürzung auf 3 Jahre vornehmen zu können, sind Insolvenzschuldner verpflichtet, einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren beim Insolvenzgericht zu stellen. Betroffene sollten jedoch beachten, dass ein Antrag erst nach Zahlung des notwendigen Betrags in Betracht kommt. Vorsorglich kann kein Antrag gestellt werden. Daher sollte rechtzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter / Treuhänder aufgenommen werden, um die richtige Höhe zur Verkürzung zu ermitteln.
Neben den oben genannten Möglichkeiten das Insolvenzverfahren zu verkürzen, kann das Insolvenzverfahren durch einen Vergleich in der Insolvenz vorzeitig beendet werden. Notwendig ist, dass ein Schuldenvergleich mit allen Gläubigern in der Insolvenz erfolgreich durchgeführt wurde. Sobald die Summe an die Gläubiger überwiesen wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht gestellt werden. Ein solches Vorgehen kommt für diejenigen in Betracht, die über Dritte (Freunde, Verwandte oder Bekannte) eine Summe für den Vergleich zur Verfügung gestellt bekommen. Bei der Durchführung eines solchen Schuldenvergleichs in der Insolvenz sind viele Besonderheiten zu beachten.
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vielen Danke für Ihre schnelle Antwort, bei mir handelt sich es um eine Regelinsolvenz d.h da greift der Rechner nicht oder?
desweiteren habe ich einen Gläubiger drin der im Ausfall 10000 Euro angesetzt hat, der 2. Kreditnehmer zahlt die Raten aber schon die ganze Zeit weiter.was passiert damit werden die 10000 Euro aus der Insolvenztabelle genommen bzw. der 2.Kreditnehmer hat jetzt schon 14000,00 Euro abbezahlt.was passiert mit den 14000,00 Euro gemacht? aus der Insolvenztabelle und die 4000,00 Euro stehen dem Gläubiger zu oder werden die dann in die Insolvenzmasse einberechnet?
Dankend im vorraus
MFG
Sandra

Der Bonner Solarkonzern SolarWorld wird voraussichtlich bald Insolvenz anmelden. Laut Spiegel Online kündigte das Unternehmen an, “unverzüglich” einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung zu stellen. Der Vorstand der Solarworld AG ist zur Auffassung gelangt, dass keine positive Fortführungsprognose mehr bestehe. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Hintergründe der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und zeigen Ihnen, wann der Insolvenzgrund Überschuldung vorliegt.
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Hinter dem Unternehmen SolarWorld steckt der Solarkonzern Solarworld AG mit Sitz in Bonn. Weltweit beschäftigt Solarworld rund 3.800 Menschen, davon 300 am Hauptsitz in Bonn. Das Unternehmen ist mit Standorten in acht Ländern vertreten. Die größten Fertigungsanlagen befinden sich im sächsischen Freiberg, im thüringischen Arnstadt und im US-amerikanischen Hillsboro, Oregon. Nicht nur in Deutschland ist der Konzern daher einer der größten Anbieter von Solarstrom-Technologie, sondern auch in den USA.

Im Jahr 2016 machte SolarWorld einen Verlust von knapp 92 Mio. Euro.
Der Solarkonzern schrieb im Jahr 2016 einen Verlust von 92 Millionen Euro. Als Begründung wird vom Konzern die weltweit sinkenden Preise für Solarmodule ausgemacht. Zunächst ging der Vorstand davon aus, mithilfe eines Sparprogramms bis 2019 wieder aus der Verlustzone zu kommen. Mit dem Abbau von 400 Stellen und einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen sollten die Kosten um ein Fünftel verringert werden.
Der Vorstand kündigt eine Insolvenz wegen Überschuldung der Aktiengesellschaft an. Nach § 15a InsO ist das zuständige Vertretungsorgan verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bei einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand das zuständige Vertretungsorgan.
Als Insolvenzgrund wurde eine Überschuldung ausgemacht. Nach § 19 Abs.2 InsO liegt eine Überschuldung dann vor, “wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.” Der Vorstand habe laut Spiegel Online mitgeteilt, dass er eine positive Fortführungsprognose nicht mehr sehen kann. Zusätzlich zur negativen Fortführungsprognose muss noch eine faktische Überschuldung des Konzerns hinzukommen. Die Schulden des Konzerns müssen größer sein als sein Vermögen. Das ist in der Regel der Fall: Verbindlichkeiten wie Bankkredite sind in unserer Wirtschaft die Regel.
Nach Angaben bei Spiegel Online wurde an den deutschen Standorten in Arnstadt (Thüringen) und Freiberg (Sachsen) bereits ein Sozialplan verhandelt. Für die Tochtergesellschaften der Solarworld AG werde die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft.
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