Nießbrauchrecht bei Zwangsversteigerung

Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff. BGB geregelt und vermittelt dem Inhaber das (dingliche) Recht, eine fremde Sache nutzen zu können (Nießbrauch an Sachen). Bezogen auf unbewegliche Sachen (z.B. Grundstücke) stellt der Nießbrauch eine Belastung dar, die in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen ist.

Private Geschwindigkeitsmessung

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Verkehrsordnungswidrigkeit, die Kfz-Fahrer am häufigsten begehen. Ob auf der Autobahn, der Bundesstraße oder in der Stadt… jeden Tag erwischen Radarfallen Verkehrssünder mit einer überhöhten Geschwindigkeit. Das Unfallrisiko ist hoch und die Verkehrsteilnehmer sehen sich der Gefährdung ausgesetzt. Insbesondere in Wohngebieten und Tempo 30 Zonen ist die Gefahr auch für spielende Kinder groß. Nicht immer ist von offizieller Seite in derartigen Gegenden ein Blitzer installiert, um den Verkehr zu überwachen. Da liegt es nahe, als Anwohner selber tätig zu werden und eine private Geschwindigkeitsmessung durchzuführen.

Ordnungswidrigkeit

Ein Großteil der Fahrzeughalter hat schon einmal einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde in den Händen gehalten. Der Grund: ein Verstoß im Straßenverkehr, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei einer Ordnungswidrigkeit (OWi) handelt es sich um eine rechtswidrige Tat. Jede derartige Handlung besitzt einen Unrechtsgehalt. Dieser macht die Dimension der kriminellen Energie deutlich. Eine Ordnungswidrigkeit beinhaltet einen geringen Unrechtsgehalt und gilt als leichtes Vergehen.

Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Werden Sie zur Auskunft über Ihr Vermögen aufgefordert und kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das zuständige Gericht gemäß § 802g Abs. 1 S. 1 ZPO die Erzwingungshaft anordnen, wenn Ihr Gläubiger diese beantragt. 
Dieser Haftbefehl muss Ihnen nicht zugestellt werden, bevor er vollzogen werden darf. (§ 802g Abs. 1 S. 3 ZPO). Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der Ihnen bei dieser Gelegenheit die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aushändigt (§ 802g Abs. 2 ZPO).  

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist vielen Verkehrsteilnehmern ein Begriff. Kfz-Fahrer assoziieren mit der MPU hauptsächlich Negatives. Denn wenn man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gebeten wird, bedeutet dies für gewöhnlich, dass der Führerschein entzogen wurde. Erst nach einer bestandenen MPU darf sich der Betroffene wieder hinter das Steuer setzen. Eine MPU kann aus unterschiedlichen Gründen von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.

Schuhe beim Autofahren

Nicht allen Fahrzeugführern ist es vielleicht bewusst, welche Bedeutung dem Schuhwerk beim Fahren zukommt. Für eine bestmögliche Sicherheit im Straßenverkehr und um das Unfallrisiko zu mindern, sollten geschlossene, fest am Fuß anliegende Schuhe getragen werden. Ein sicherer Halt der Schuhe trägt dazu bei, dass der Fahrer nicht behindert wird, etwa bei einem Bremsvorgang. Bei offenem, lockerem Schuhwerk wie Sandalen oder Flipflops besteht die Gefahr, dass diese ihren Halt am Fuß verlieren und verrutschen, sodass die Bremseinwirkung beeinträchtigt wird.

Nachtfahrverbot

Viele Menschen kennen das Problem: es ist spät am Abend bzw. in der Nacht, man ist müde und möchte einfach nur schlafen. Doch möglich ist dies nicht, da draußen auf den Straßen das Leben tobt: Autos fahren umher, Motorradfahrer geben Gas und Lkw rollen durch die Gegend. Auch wenn der nächtliche Straßenverkehr Anwohner ärgert, da die Nachtruhe gestört wird, ein generelles, bundesweites Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge gibt es nicht. Vielmehr sind etwaige Verbote abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft – Welche Strafen drohen dafür?

Möchte der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben, muss er wissen, wie es um die Vermögensverhältnisse seines Schuldners bestellt ist. Denn regelmäßig verfügt er nicht über ausreichende Informationen, so dass es ihm schwer fällt, einzuschätzen, ob der Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt und sich die Pfändung damit lohnt.

Selbstbehalt in der Privatinsolvenz

Viele Schuldner fragen sich, wie viel sie von ihrem Einkommen bzw. Gehalt in der Privatinsolvenz behalten dürfen (sog. Selbstbehalt). Nicht wenige glauben, ihnen würde in der Insolvenz alles genommen, was sie haben und was sie verdienen. Dies ist aber ein Irrglaube und von der Wahrheit weit entfernt, denn Schuldner müssen ja noch von irgendetwas leben. Ansonsten würden Schuldner durch die Insolvenz zu Empfängern von Sozialleistungen werden.