Doppelpfändung
Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, muss der Schuldner jederzeit mit der Zwangsvollstreckung rechnen.
Für den Gläubiger stellt sich das Problem, dass er oft nicht weiß, welche Maßnahme zum gewünschten Erfolg führt. Er kennt die Vermögensverhältnisse des Schuldners regelmäßig nicht.